Betreue den Hund meiner Schwester die wohnt jedoch in Belgien.Muss ich Hundesteuer zahlen

5 Antworten

Hallo,

da musst du dich mal am besten bei deiner Gemeinde informieren. Die Hundesteuer unterliegt der Gemeindesatzung. Darin ist auch festgelegt, wie lange sich ein Hund "besuchsweise" aufhalten darf, bevor Hundesteuer anfällt. Bei uns sind es 6 Wochen - aber das ist, wie auch die Höhe der Steuer, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

Gutes Gelingen

Daniela

Wie lange und wie häufig sind die Hunde bei dir? Das macht den Unterschied aus, jede Wette.

Belgien ist ja hundesteuerfrei, es würde also keinen Sinn machen, die Hunde aufgrund der Steuer in Deutschland "zu parken".

In meiner Stadt tritt die Steuerpflicht ein, wenn ein Hund länger als zwei Monate Aufenthalt hat.

Hallo sandmaedchen,

ich frage mich, warum die Hunde bei Dir und nicht bei Deiner Schwester in Belgien sind. Auf wesen Namen laifen die Hunde?

Merkwürdig erscheint mir, dass Deine Schwester die Hunde nicht bei sich hat, oder ist sie nur vorrübergend in Belgien?

Es muss Derjenige, dem die Hunde gehören, die Steuern bezahlen.

Wenn Du ein Schriftstück von Deiner Schwester hast, dass besagt, es sind ihre Hunde, muss sie selbstverständlich dafür aufkommen.

Wenn es Jeder so handhaben würde, brauchte ja keiner Hundesteuer bezahlen.

Gruß Angelika

Wenn die Hunde deiner Schwester wie sie selbst in Belgien wohnhaft sind, dann dürfen sie hier in Deutschland so oft zu Besuch sein wie du das möchtest... 

Habe riesigen Ärger mit dem Amt da ich jetzt Hundesteuer zahlen soll!!!!

Wer hat dich denn beim Ordnungsamt angeschwärzt?

Lass deine Schwester einen kurzen Text schreiben, einen Wohnort der Hunde findet man im Impfbuch, bitte also eine Kopie anfertigen und das ganze übergibst du dem Ordnungsamt, Abt. Hundewesen

...dann sollte sich das Problem erledigt haben

Wenn du nur ab und an mal den Hund betreust und er nicht dauerhaft wochenlang bei dir ist musst du auch keine Hundesteuer zahlen.