Müssen Obdachlose GEZ zahlen?

16 Antworten

Eigentlich eine interessante Frage... denn es ist ja keine Wohnungs sondern eine Haushaltsabgabe. Obdachlose schlafen vieleicht immer unter der gleichen Brücke, haben sich womöglich einen Verschlag gebaut... vieleicht sind es sogar mehrere bei denen aus gesammelten Falschen gemeinsam Essen gekauft und gekocht wird... könnte man Haushalt nennen, und damit wären sie Beitragspflichtig. Natürlich sind sie vermutlich unter der Pfändungsgrenze, von daher müssen sie nicht zahlen, die Schulden könnten sich aber anhäufen. In kreativen Auslegungen war der Verein schon immer gut.

An sich wirklich ein schönes Beispiel wie unpassend dieser versuch das ganze als Haushaltsabgabe zu vereinnahmen ist. Wie das allerdings in der Praxis gehandhabt wird weiß ich nicht, denke da sie nicht gemeldet sind kann auch kein Bescheid zugestellt werden und ein öffentlicher Aushäng wäre zu viel Arbeit... es wird also vermutlich nicht verfolgt.


wie der Name schon sagt: erstens obdachlos, also kann die Post nicht zugestellt werden und zweitens wäre denen der Gerichtsvollzieher wegen Pfändung auch piepegal, weil da nichts zu holen gibt

allerdings wären die nicht zu bange, wegen und infolge eines Festsetzungsbescheids einen (Pfändungs)Titel zu erwirken, für später + so...  die könnten ja auch mal zu Reichtum kommen

das ist deren Job, also von dem Inkasso usw moralische Skrupel kennen die nicht...  frag lieber mal nach, ob der ehemalige BP Wulff auch Rundfunkgebühren zahlen tut, nachdem er doppelt kassiert (wulffen)

Bley1914  08.08.2017, 21:03

Die Vollstreckung macht der Vollstreckungsbeamte.

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Alles gute und richtige Antworten hier. Allerdings stimmen sie in einem Detail nicht.

Die Gegenfrage ist: Was exakt meinst du mit "Obdachloser"? Die Übergänge mögen fließend sein. Aber Obdachlose schlafen nicht automatisch ständig unter Brücken. Wer eine Wohnung begründet, der muss auch als "Obdachloser" bezahlen.

Was ich meine sind Menschen, die mal drei Wochen bei Kumpel A pennen, mal drei Wochen bei Kumpel B. Mir ist in diversen Foren schon oft begegnet, dass solche Leute sich ebenfalls als Obdachlose sehen. Faktisch sind sie das aber dann nicht mehr.

Ich möchte nur auf den feinen Unterschied hinweisen, denn die richtigen Antworten hier beziehen sich wirklich auf Menschen, die unter der Brücke schlafen, also wirklich keine eigene Wohnung begründen.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Die Sache ist wirklich eindeutig: Der Rundfunkbeitrag ist für das Innehaben einer Wohnung zu zahlen. Da Obdachlose per definitionem keine Wohnung haben, müssen sie auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gelegentliche Übernachten bei Freunden und Bekannten führt nicht zur Beitragspflicht.

Etwas anders liegt die Sache bei Leuten, die während sie eine Wohnung bewohnten, den von ihnen geschuldeten Rundfunkbeitrag nicht zahlten und dann obdachlos wurden. Die aufgelaufenen Schulden können natürlich während der Zeit ihrer Obdachlosigkeit nicht vollstreckt werden, da sie nicht erreichbar sind. Sobald der Obdachlose allerdings wieder eine Wohnung bewohnen sollte, wird er dort vom Beitragsservice wieder mit seinen alten Schulden konfrontiert.

Eigentlich erscheint die Frage überflüssig, denn - wie schon geantwortet - kein Haushalt, keine Zwangsabgabe.

Leider ist der Beitragsservice ein Stümperladen, der mit seinen ca. 47 Mio. geführten Konten völlig überfordert ist.

Es gab/ gibt Fälle, wo sich ein Obdachloser nach jahrelanger "Trebe" wieder wo anmeldete und promt von den Gaunern Post bekam.

Nun ist es bei den meisten, die ihre Wohnung verlieren, nicht oberste Priorität, sich bei der GEZ abzumelden, und die forschen natürlich nicht nach Lebensumständen, sondern parasitieren nur nach Meldedaten.

Ist also jemand nach Jahren wieder wo gemeldet, kommt - einfach mal so - eine Rechnung.

Eigentlich kein Problem, denn i.d.R. bekommen Obdachlose durch das Sozialamt wieder eine Wohnung, sind also weiter befreit.

Nur kommen viele Obdachlose mit Formularen nicht gut klar.

Das nutzt der "Beitragsservice" gnadenlos aus, so wie er auch von Geringverdienern, Aufstockern, armen Rentnern, ja sogar von Bewohnern von Pflegeheimen Geld kassiert.