Zählt es als Nötigung wenn jemand absichtlich, wiederholt an einer grünen Ampel stehen bleibt?

4 Antworten

Grün gibt den Verkehr frei. Somit gilt dann § 1 Absatz 2 StVO:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer an einer Kreuzung stehen bleibt, obwohl frei ist, behindert damit den nachfolgenden Verkehr.

Nötigung wäre es in meinen Augen erst, wenn es mit Absicht passiert – und das müsste man erst einmal feststellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
19Music4life97 
Fragesteller
 29.03.2024, 10:02

In meinem Fall blieb die Person zwei grün Phasen stehen (zweite mal absichtlich), ergo wäre es Nötigung?

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KevinHP  29.03.2024, 10:07
@19Music4life97

Auf jeden Fall wäre es Behinderung nach StVO, hört sich für mich aber auch stark nach Nötigung an. Ich tippe ja.

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Ähm, Grün(es) Licht ist OK/go. Rot ist Danger/no-go. Wer an einer grün-leuchtenden Ampel anhält und Andere dazu ermahnt, dies zu befolgen ist mindestens "Anarchist".

Ja, genau das gleiche was auch die Klimakleber oder die bauern gemacht haben

Ja, tut es - dafür reicht auch ein einziges Mal. Ist nur ohne Dashcam oder Zeugen kaum beweisbar, daher würde das Verfahren eingestellt in den meisten Fällen.