Zählt der schülerausweis auch im bvb Stadion als getestet somit in den 3g?

1 Antwort

Nachdem die 7-Tages-Inzidenz in Dortmund über 35 liegt, ist anscheinend nur noch mit GG (geimpft oder genesen) der Zugang möglich...

Das steht auf der BVB-HP

Werden GGG-Nachweise benötigt?  

Ja, der Zutritt zum Stadion ist nur gestattet, wenn ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine überstandene SARS-CoV-2-Infektion oder ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle (max. 48 Stunden alt) vorliegt. Alle drei vorgenannten Nachweise sind zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und vorzulegen. Ein gültiger GGG-Nachweis ist digital in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App vorzulegen. Je nach (Tages-)aktueller Situation kann es sein, dass zum Spiel lediglich Geimpfte und Genese zugelassen sind. Dieses bitten wir den jeweils aktuellen Informationen zu entnehmen.  

Welche Anforderungen an GGG-Nachweise gibt es? 

Getestet: Der Test muss mittels eines in der Corona-Test- und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Testverfahrens durchgeführt werden. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test- und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle bestätigt werden (Negativtestnachweis). 

PCR-Test oder Antigen-Schnelltest: Das negative Testergebnis eines Antigen-Schnelltests ist für insgesamt maximal 48 Stunden ab Probenahme gültig. Die Testnachweise müssen personalisiert sein. Auf diese Weise kann am Stadion ein Identitätsabgleich vollzogen werden. Als Referenz gilt der Zeitpunkt des Stadionzutritts. 

Geimpft: ab Tag 15 nach der abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff bis ein Jahr nach der vollständigen Impfung 

Genesen: ab Tag 28 und bis 6 Monate nach Nachweis eines positiven Testergebnisses mittels PCR-Technologie 

Genesen + Geimpft: Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. 

Ausnahmen zur Nachweispflicht bilden lediglich Kinder im Vorschulalter (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres). 

Also ich würde mich genau informieren, glaube kaum, dass hier der Schülerausweis akzeptiert wird...