Wurden DDR Bürger damals verhaftet wenn sie keinen Job hatten?
7 Antworten
Wer keinen Beruf lernte, galt in der DDR als asozial und wurde inhaftiert. Heute kämpfen die Verurteilten um Anerkennung als politisch Verfolgte.
https://taz.de/Politische-Gefangene-in-der-DDR/!5213937/#:~:text=Wer%20keinen%20Beruf%20lernte%2C%20galt,um%20Anerkennung%20als%20politisch%20Verfolgte.
ARBEITSLOSE GALTEN IN DDR ALS ASOZIAL"Asozialen"paragraph in der DDR: Ein Stigma mit Folgenvon Wiebke Stedler
Stand: 27. Juli 2021, 11:07 Uhr
In der DDR ist es Pflicht, erwerbstätig zu sein. Diejenigen, die nicht arbeiten gehen wollen oder können, müssen mit strengen Strafen rechnen. Der "Asozialenparagraph 249" ermöglicht es der DDR-Führung, Menschen zu inhaftieren, die sich der Pflicht zum Arbeiten widersetzen. Eine Verurteilung wegen "Asozialität" hat dramatische Folgen für die Betroffenen – und oft auch für ganze Familien.
Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht […] wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Strafgesetzbuch der DDR § 249
Nein, sie wurden angehalten sich ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, sofern sie gesund waren. Pennertum wurde nicht geduldet und da es keine Unterstützung gegeben hatte, musste derjenige notgedrungen eine Arbeit aufnehmen.
https://zeithistorische-forschungen.de/3-2007/4556
Hier werden schlimme Einzelschicksale geschildert, aber solche eindeutigen Horrorgeschichten gab es einfach nicht, das ist unfair und dazu noch wissentlich falsch hier eingestellt. Die Kirche bleibt auch bei diesem Thema nicht im Dorf.
Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht […] wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Strafgesetzbuch der DDR § 249
wer nicht linientreu war, dem konnte das sehr schnell passieren
was die andern anbelangt:
ich habe zu Zeiten der Wende einmal einen Betrieb in der DDR besucht (Grenzzäune waren schon weg) und dort jemand gefragt, ob es denn Arbeitslose in der DDR gab, die man entlassen hatte (wegen zu wenig Leistung, also Blaumachen usw.). Er führte mich zum Eingang des Betriebes und deutete auf ein Schild "Volkseigener Betrieb"
die Gekündigten erhielten (ähnlich wie bei uns) Arbeitslosengeld und wenn die Frist abgelaufen war, standen sie wieder vor der Tür und man musste sie wieder nehmen - warum? Volkseigener Betrieb bedeutet, dass er dem Volk gehörte, also jedem, auch dem Arbeitslosen. Und Eigentümern des Betriebes stand eine Stelle zu (ähnlich wie bei uns in der GmbH den Gesellschaftern) - ob er mich verkohlt hat, weiß ich bis heute nicht
Nein.
Ich bin eine scharfe Kritikerin der DDR.
Aber ich kenne ein paar Frauen, die nicht arbeiteten. 15 Jahre musste man das aber, um Rente zu bekommen.
Die nicht berufstätigen Frauen lebten vom Gehalt des Mannes.
Unverheiratete Frauen arbeiteten alle, denn ansonsten hatte man ja kein Einkommen.
Frührentner war kaum jemand.
In den 80ern musste hier jeder einen Beruf lernen oder nach der EOS studieren. Das kenne ich gar nicht anders.
Wer keinen Beruf lernte, galt in der DDR als asozial und wurde inhaftier ?
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Ich bin erstaunt das so eine Luege hier an erster Stelle steht. Dass konnte ich nicht so stehen lassen, denn es dreht sich mir der Magen ueber dieses Denken, welches vorsätzlich genannt wurde, in der Hoffnung, das glauben alle User hier?