Wunsch-Grundschule abgelehnt, was nun?

6 Antworten

Da Bildung Ländersache ist, wäre es sinnvoll zu wissen in welchem Bundesland ihr lebt.

Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung, könnt euch also einen Rechtsstreit leisten?

Ich arbeite mit besonderen Kindern und Jugendlichen. Manche von ihnen werden inklusiv beschult, andere an sonderpädagogigischen Einrichtungen.
In Baden-Württemberg ist es z.B. so, dass zwar das Recht auf inklusive Beschulung besteht, die Schule aber nicht ausgewählt werden kann sondern Gruppenlösungen an zentralen und geeigneten Schulen eingerichtet werdem. Das bedeutet wiederum, dass die Kinder nach verschiedenen Kriterien vom Schulamt auf Inklusionsschulen verteilt werden. Dabei spielen die Einschränkungen, der Wohnort, die „Inklusionsfähigkeit“, die Sonderpädagogikstunden sowie die Gegebenheiten der jeweiligen Schule eine Rolle.
Besteht ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch kann dieser auch zuerst in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum zum tragen kommen und später in der Inklusion.

Ja, das mit der Schulwahl für ein eingeschränktes Kind ist immer schwierig und leider muss man für fast alles kämpfen. Aber solange vom Staat für die Bildung nicht mehr Geld in die Hand genommen wird, müssen alle mit dem arbeiten was da ist.

Ich wünsche euch auf jeden Fall alles erdenklich Gute!


Pinkpingu11  24.05.2018, 08:02

Ok, sorry, Brandenburg in der Verlinkung hab ich nicht gesehen.

Einspruch habt ihr ja schon erhoben bzw werdet ihr erheben und dann heißt es vermutlich abwarten und hoffen.

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ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 11:01

Danke dir, kein Problem, ja ist Brandenburg. Und danke für deine Infos als Betreuer/in. Die finanzielle Seite eines eventuellen Rechtsstreits wäre gesichert.

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Widerspruch hast du schon angesprochen. Erstmal ohne Begründung, die kann man nachreichen. Frist wahren ist das Wichtigste. Sucht euch in eurer Stadt fachliche Unterstützung. Integrationamt, Jugendamt, spezialisierte Rechtsanwälte. Und dann die Begründung nachschieben. Frist ist glaube ich vier Wochen.

Irgendeiner davon wird schon wissen wie man das machen muss.


fehlende Kapatizät heist doch dass es schlicht keinen Platz für deinen Sohn gibt. Da kannst Widerspruch einlegen wie du magst, es nutzt nix.


ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 07:26

Kannst du mir garantieren, dass die Auswahlverfahren ohne Mauschelein abgelaufen sind (wie es öfter als gedacht der Fall ist)? Nein. Ausserdem...Integrativkinder haben andere Rechte als normale und das ist auch gut so, da sie ohnehin schon benachteiligt sind.

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peterobm  24.05.2018, 08:55
@ssyno

garantiert nein,

wie in einem Kommentar zu lesen ist, Geld - ist das keine Mauschelei ....

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ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 10:17
@peterobm

Ziel ist, mein Kind in die richtige Schule zu bekommen.

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Um welches Schuljahr geht es denn überhaupt, bzw wann soll die Einschulung sein?


ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 07:21

Hallo, um die 1. Klasse, Einschulung im August 2018.

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JollySwgm  24.05.2018, 07:55
@ssyno

Dann sollte nicht deine erste Sorge sein dein Kind genau auf diese Grundschule zu schicken sondern das du überhaupt einen Platz auf einer Grundschule bekommst.

So weit ich weiß sind die Anmeldefristen bereits ein halbes Jahr abgelaufen.

Uns besonders bei Intagrationsklassen gibt es sehr strenge Regeln. Da kommen auf 1 Betreuer X Kinder und keins mehr. Wer da zu spät kommt hat leider Pech gehabt.

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ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 10:19
@JollySwgm

Ich bin nicht zu spät, den Ein- bzw. Umschulungsantrag hatten wir schon Januar/Februar gestellt. Der Bescheid dazu kam erst jetzt.

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JollySwgm  24.05.2018, 10:31
@ssyno

Meine Infos sind das die Frist im November endete. Und da bist du mit Januar/Februar eben etwas spät.

Und wie gesagt, wenn es zum Beispiel 10 Plätze gibt und deine Anmeldung ist die 11. guckst du in die Röhre.

Ich könnte mir vorstellen das du auf der Warteliste gelandet bist und du deshalb erst relativ spät eine Absage bekommen hast.

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ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 10:40
@JollySwgm

Was schreiben hier für Leute...Kopfschüttel....wir haben einen offiziellen TERMIN zur Anmeldung bekommen, so wie andere Eltern auch und der war im Januar (od. Februar, müsst ich nachschauen, hab ich jetzt aber keine Lust) und da waren wir NATÜRLICH, und die Ablehnungsbescheide sind ALLE erst gestern rausgegangen, denn das ist ein und dasselbe Schulamt dafür zuständig.

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Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Einklagen sprich Anwalt und Justiz
  2. Medien einschalten
  3. Geld
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

ssyno 
Fragesteller
 24.05.2018, 07:18

Danke für deine konstruktive Antwort. Was meinst du mit Geld?

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Knoerf  24.05.2018, 07:32
@ssyno

Das kannst du ja dir denken. *hust* *hust* :)

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LouPing  24.05.2018, 09:14
@Knoerf

Wen genau soll sie denn bestechen- der Rektor? das Schulamt? den Hausmeister? die Lehrer?

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Knoerf  24.05.2018, 10:02
@LouPing

Man kann es auch Sponsoring für die Schule nennen sei es neue Computer oder anderes. ;)

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