In Grundschule Schulkind zurück stufen,kann man dagegen etwas einwenden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Thomas Siegen, ihr müsst dem nicht zustimmen. Geh mal vergleichsweise auf folgenden Link, der NRW betrifft:

http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/AO-GS___VV_18.06.2012.pdf

Interessant ist der § 7:

§7 Versetzung (1) Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung. (2) Die Grundschule hat ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Erkannte Lern- und Leistungsdefizite sollen durch entsprechende Förderung bis zur Versetzungsentscheidung unter Einbeziehung der Eltern behoben werden. 3 (3) Die Versetzungskonferenz beschließt nach Anhörung der Eltern oder auf deren Antrag, 1. eine Schülerin oder einen Schüler vom ersten Schulbesuchsjahr in die Klasse 3 zu versetzen, wenn sie oder er dafür geeignet ist, 2. dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, wenn sie oder er noch nicht für die Klasse 3 geeignet ist. (4) Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sie oder er wird auch dann versetzt, wenn auf Grund der Gesamtentwicklung zu erwarten ist, dass in der nächst höheren Klasse eine hinreichende Förderung und eine erfolgreiche Mitarbeit möglich sind. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, erhalten zum Ende des Schuljahres ebenfalls eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. (5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. VV 7.3 zu Absatz 3 Der Beschluss, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, soll nicht vor dem zweiten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahrs getroffen werden.

Einige Sätze habe ich fett gedruckt. Danach ist zunächst einmal ein Rücktritt von Klasse 2 in Klasse 1 überhaupt nicht vorgesehen. Außerdem lest bitte einmal, welche Verpflichtungen die Schule zur Unterrichtsgestaltung hat und überlegt, ob das dann auch bei euch so erfüllt ist.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland ihr seid, aber für die anderen Bundesländer dürfte es wohl ähnliche Regelungen geben.

Nadelwald75  29.01.2014, 22:25

.... vielen Dank für den Stern!

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naja, jetzt sprecht nochmal genau darüber. und beobachtet euren sohn mal genau bei hausaufgaben. da sehr ihr ja auch, wie es geht. aber lasst euch bitte nicht nur auf eine einzelne meinung ein. ich bin mir nicht sicher aber gibt doch bestimmt so tests oder wie i das nennen soll, wo man das eben dann erkennt. außerdem kann man nicht injedem fach gut sein. vielleicht wäre es hilfreich, zuhause mit ihm zu üben, sofernihr das nicht schon gezielt tut. man kann sich ja dann bewusst auf seine schwächen einstellen u das "bearbeiten"

Ob du das musst, kann ich dir nicht sagen, du solltest dir nur überlegen was der Vorteil wäre wenn er zurückgestuft wird: er tut sich (wahrscheinlich) leichter. Es geht ja nicht nur jetzt um Mathe sondern auf Dauer. Wo liegt der Nachteil? Ich sehe keinen.

Naja es kommt drauf an ob euer Sohn den Stoff nicht versteht oder einfach etwas Faul ist. Also wenn er den Stoff nicht versteht dann kann es MANCHMAL besser sein eine Schulstufe zurückgestuft zu werden, wenn er aber etwas faul ist, das heißt er interessiert sich nicht für Mathe, dann muss man sich halt mit ihm hinsetzten, die Hausaufgaben machen und es ihm zeigen damit er es versteht. Mein Tipp ist, dass ihr ihn vielleicht zu einer Nachhilfelehrerin schickt. In der Schule hatte ich auch ein Mathe Problem, dann ging ich ein paar mal zu einer Nachhilfelehrerin und konnte alles verstehen.

Zustimmen müsst ihr nicht, aber ich denke das die Lehrer/Innen wissen warum sie diese Entscheidung treffen. Was du tun kannst ist zu Hause das Kind zu fördern !