Rechtsbeistand zu Gesprächen?

1 Antwort

Also ich kenne das nur so, dass zu Gesprächen in einer Behörde (Jobcenter zum Beispiel) ein Beistand mitgenommen werden darf.

Gemäß § 13 Abs. 4 SGB X, haben Sie das Recht, zu jedem Gespräch bei jeder Behörde, einen Beistand mitzunehmen. Diesem Beistand darf die
Anwesenheit nicht verwehrt werden.

http://www.axelkrueger.info/html/beistand.html

Eine Schule ist in meinen Augen aber keine Behörde - von daher war die Schulleitung im Recht.

Nico43215 
Fragesteller
 12.09.2016, 17:40

okay Danke :) Aber kann es sein das dieses Gesetz verändert wurde? Danke dem Paragraphen konnte ich eben in Unserem SGB (44.Auflage) schauen und da stand : " Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.[...]"

beangato  12.09.2016, 17:43
@Nico43215

kann es sein das dieses Gesetz verändert wurde?

Nicht, dass ich wüßte.