Würden Roboter, die wie Menschen aussehen und sich wie Menschen verhalten eine Fahrkarte brauchen, wenn sie mit dem Bus/Zug fahren?

4 Antworten

Gegenstände dürfen nur in Begleitung eines Fahrgastes in Bus und Bahn mitgenommen werden. Je nach Größe muss für das "Gepäck" auch ein Ticket gelöst werden.

Unbegleitet wird das "Gepäck" nur kostenpflichtig im Gepäckabteil transportiert.

Nette Frage... Roboter sind Sachen im Sinne des Gesetzes. Also gehören sie irgend jemandem. Das bedeutet, dass derjenige zahlungspflichtig ist, auch wenn die Roboter selbstständig den Bus nehmen könnten. Sie selbst können ja keinen Vertrag mit dem Busunternehmen eingehen.

Ich habe heute einen Bericht über ein Unternehmen gesehen, das in Berlin von einem Büro aus Autos von Carsharing-Unternehmen zu Haltebuchten oder Ladestationen steuert um sie für den weiteren Gebrauch durch Dritte vorzubereiten. Derzeit fahren noch Notfahrer (ohne Eingreifen) mit, es ist geplant das ab 2025 selbstständig ohne Fahrer zu machen. Wer zahlt dann bei Owis, wer ist Schuld an Unfällen? Derjenige im Büro benötigt eine gute Versicherung.....

Da es das noch nicht gibt, ist dazu auch keine Rechtslage bekannt.

Warum müßte sich der Robotor wie ein Mensch verhalten und auch so aussehen, um die Frage nach der Fahrkarte zu klären?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eckengucker  18.02.2023, 12:53

Meines Erachtens stellt sich die Frage gar nicht. Eine Sache kann keinen Vertrag mit einem Beförderungsunternehmen eingehen. Das muss der Besitzer der Sache irgendwie regeln.

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das wäre analog zu sehen wie wenn du in Basel einen Koffer in den ICE stellst und ihn in Hamburg wieder rausholen lässt. natürlich nicht erlaubt