Würde kontrolliert ist das der richtige Schulausweis?

Das ist der Schülerausweis den ich meine  - (Schule, Geld, Bus)

5 Antworten

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind i.S.d. §106 BGB nur eingeschränkt geschäftsfähig. Selbst wenn eine „Schwarzfahrt“ vorgelegen hätte (was nicht zutrifft), so wäre:

  1.  kein „allein vorteilhaftes Geschäft“ i.S.d. § 107 BGB vorhanden und
  2. läge eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu dieser Fahrt nicht vor

 Ein sogenanntes „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (Strafe 60 EUR) darf demzufolge nicht erhoben werden, vgl. Amtsgericht Bonn Az. 4C 486/08 oder Amtsgericht Güstrow Az. 60 C 766/06.

Um es kurz zu machen, du must garnichts zahlen. Alle anderen "Antworten" auf die Frage sind falsch.

5,- € zahlt man nur als Strafe wenn man eine gültige Zeitkarte auf eigenen Namen hat.
Falls die Zeitkarte aber übertragbar ist musst du 60,-€ Zahlen.
Der Schülerausweis von deiner Schule hat mit dem ganzen nix zutun.

Das ist in der Tat ein Schülerausweis, jedoch bereits abgelaufen.

Der ist abgelaufen, also nicht mehr gültig

Was meinst du jetzt?

Du wurdest kontrolliert, hast ein Ticket gehabt, aber keinen Ausweis?

trippinwavy 
Fragesteller
 06.07.2017, 14:56

Also ich hatte ein Ticket aber hab vergessen abzustempeln und die meinten wenn du ein Schülerausweis hast musst du nicht 60€ bezahlen sondern nur 5€ bezahlen aber das ist der einzige Schülerausweis den ich habe und eine Freundin meint das ist nicht der  

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Dexxzyo  06.07.2017, 14:57
@trippinwavy

Du bekommst jedes Jahr eine Bescheinigung, dass du in eine bestimmte Schule gehst. Diese Bescheinigung sollst du anscheinend vorzeigen.

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trippinwavy 
Fragesteller
 06.07.2017, 15:38

Danke

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