Würde ein Notarzt oder Sanka im Einsatz schräg durch geschlossene Bahnschranken fahren oder wird gewartet?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

Ein Blaulichtfahrer, der das einmal tut, sollte nie wieder ein Blaulichtfahrzeug fahren dürfen. Er hat eindeutig bewiesen, dass er nicht die geistige Eignung für diese Aufgabe besitzt.

Denn wenn in dem Moment ein Zug kommt, knallt es. Keine Notbremsung kann daran irgendwas ändern. Und dann gibt es nicht nur eine ganze Menge Schaden, einen blockierten Bahnübergang und wahrscheinlich Verletzte im Blaulichtauto sowie im Zug, sondern das Blaulichtauto kann auch nirgendwo mehr hin fahren, um jemandem zu helfen... was ja eigentlich der Sinn der Fahrt war.

Und du kannst halt nie garantieren, dass das mit dem Durchfahren der Schranke so flott geht. Es geht schnell, dass man z.B. doch nochmal rangieren muss, weils doch enger ist als gedacht. Und dass du guckst, wie weit der Zug noch weg ist, bringt dir auch überhaupt nichts, weil es verdammt schwer ist, die Geschwindigkeit abzuschätzen. Mitunter ist der Zug sehr viel schneller da, als du dachtest.

Kurzum: Wenn die Schranken zu sind, wartet das Blaulichtfahrzeug. Es kann sich so hinstellen, dass es nach der Öffnung der Schranken als erstes losfahren kann. Aber es wird gewartet, bis die Schranken wieder auf gehen. PUNKT!

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Es wird niemals, ausschließlich niemals unter gar keinen Umständen an geschlossenen Halbschranken oder durch geschlossene Vollschranken durch gefahren, dafür gibt es keine Rechtfertigung. Selbst bei einer Reanimation wird angehalten. Die Schranken zu durchbrechen wäre lebensgefährlich für die Besatzung und den Triebfahrzeugführer der Eisenbahn.

Nebenbei, was ist "Sanka"?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ES1956  16.10.2021, 11:15

"Sanitätskraftwagen". Ein Begriff aus vergangenen Zeiten.

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iwaniwanowitsch  16.10.2021, 11:16
@ES1956

Diese Zeit muss allerdings extrem vergangenen sein, hab den noch nie gehört 😃😅👍

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wiki01  16.10.2021, 11:35
@iwaniwanowitsch
hab den noch nie gehört

Was heißt das schon, dass du das noch nie gehört hast? Nichts. SanKa ist auch heute noch der normale Begriff für einen Rettungswagen der Bundeswehr.

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RedPanther  16.10.2021, 13:39
@iwaniwanowitsch

Krass. Ich habe schon an meinem ersten Tag als Praktikant im Krankentransport einen Ruf gehört wie "Mathilde, der Sanka ist da!".

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iwaniwanowitsch  16.10.2021, 14:36
@RedPanther

Bei uns sind das "die Fahrer"😂😂😂 Ne, ehrlich, den Begriff kenne ich halt auch nur aus dem Kontext der Bundeswehr. Die Laien sagen immer Krankenwagen dazu.

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edgar1279 
Fragesteller
 16.10.2021, 11:38

Sanka ist bei uns ein ganz alltäglicher Begriff für Krankenwagen :-)

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Nein, man hält vor der Schranke an und wartet, Ausnahmen davon, gibt es (eigentlich) keine, auch nicht bei lebensbedrohlichen Notfällen. Der "Zeitvorteil" eine geschlossene Halbschranke zu umfahren, wäre viel zu gering, als das es ein solches Risiko wert wäre. Besser, die Hilfe kommt ein oder zwei Minuten später beim Betroffenen an, als überhaupt gar nicht. Käme es zu einem Unfallereignis, wäre das allermeist tödlich für die Besatzung und der Bahnübergang wäre zunächst unpassierbar, sodass nachrückende Rettungsmittel den ursprünglichen Patienten dann überhaupt gar nicht mehr erreichen könnten oder dafür einen weiten Umweg bis zum nächsten Bahnübergang fahren müssten.

Auch rechtlich, ist es eigentlich nicht zu rechtfertigen. Einsatzfahrzeuge genießen zwar Sonderrechte (§35 Abs.1 bzw. Absatz 5a StVO), jedoch dürfen diese nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden (§35 Absatz 8 StVO). Das Umfahren einer geschlossenen Halbschranke, ist nicht mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vereinbaren, sodass der Fahrer, sollte er einen Unfall mit dem Zug überleben, danach juristisch dafür zur Verantwortung gezogen wird. Unter anderem, käme fahrlässige Tötung an seinem Kollegen in Betracht (§222 StGB). Außerdem, befreien Sonderrechte gemäß §35 StVO generell nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, nicht von den Vorschriften des Strafgesetzbuches. Trotz Sonderrechten, käme also auch ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (§315 StGB) in jedem Fall in Betracht.

PS: den Begriff "Sanka", gibt es offiziell schon seit langer Zeit nicht mehr. Es gibt im Wesentlichen Rettungswagen (primäre Einsatzfahrzeuge in der Notfallrettung), Notarzteinsatzfahrzeuge (dienen der Heranführung einer Notärztin oder eines Notarztes an die Einsatzstelle, wenn unmittelbar eine ärztliche Notfallversorgung erforderlich ist) und Krankentransportwagen (dienen dem Transport von Patienten, die keine Notfallpatienten sind aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung bedürfen).

Mfg

Nein. Da wird angehalten.

Den Zug interessiert es nicht, ob da jetzt ein Privat-Pkw oder ein Einsatzfahrzeug auf den Schienen steht. Schneller bremsen kann er trotzdem nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Kawasaki Z900 2022, MZ ES 150/1 Trophy 1968

Nein. Es ist nämlich viel zu gefährlich. Das bedeutet ja das ein Zug kommt und Züge haben einen langen Bremsweg. Es Nest meist tödlich für die Insassen. Zudem ist die Frage ob sie unter den Schranken durch passen.