Worauf habe ich Anspruch, wenn Kleidung ohne Eigenverschuldung kaputt geht?

3 Antworten

Innerhalb von 6 Monaten geht man davon aus, daß der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Du hast Anspruch auf Nachbesserung, also Reparatur oder Wandlung, das heißt entweder eine neue Jacke oder Geld zurück, aber nur, wenn eine 2-malige Reparatur ohne Erfolg war.
Soweit die Theorie, aber es wird schwierig, weil der Verkäufer behaupten kann bzw. wird, daß der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. Gewalteinwirkung verursacht wurde. Du kannst nicht nachweisen, daß die Jacke nachts von selbst runtergefallen ist.
Trotzdem würde ich Dir raten, zu reklamieren mit Kassenbon und Schilderung des Schadens usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich glaube nicht. Eine Aufhängeschlaufe kann auch dadurch reißen, wenn man die Jacke zu schnell und zu heftig vom Haken genommen hat.

Wenn du den Beleg hast kannst du innerhalb eunes Jahres zum Händler gehen und Ersatz bekommen. Es gilt 1 Jahr Gewährleistung.