Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot?

7 Antworten

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In BaWü liegt die Frist die die Polizei geben kann bei 4 Tagen. Die Behörde kann es auf 2 Wochen verlängern und das Gericht dann noch länger.

Es ist aber weder die Entscheidung der Frau noch die des Mannes zurückzukommen. Die Polizei hat entschieden, der man kommt für die nächsten 4 oder hier 10 Tage nicht zurück. Dann ist es egal ob ihn die Frau reinlässt. Trotzdem begeht er einen Verstoß der bis zu 10000 Euro kostet. Außerdem kommt er danach in Polizeigewahrsam also in eine Zelle, wenn die Polizei davon erfährt.

Und ja mach 10 Tagen kann er nach Hause.

Noch eine kleine Geschichte die ich persönlich erlebt habe. Extrem aggressiver Mann schlägt seine Frau mehrfach und fällt häufig negativ auf. Irgendwann kommt die Polizei und erlässt einen Wohnungsverweis. In der selben Nacht kommt der man zurück und bittet seine Frau ihn hineinzulassen, obwohl ihr die Polizei mehrfach erklärt hat weshalb sie das nicht tun soll. Sie lässt den Mann rein, am nächsten morgen wird sie totgeschlagen aufgefunden.

lg

Dann wäre die Person aber ziemlich auf den Kopf gefallen denjenigen wieder zu erlauben in die Wohnung zu kommen, die 10 Tage wurden nicht aus Jux und Dollerei ausgesprochen.
Das Opfer sollte sich lieber die Frage stellen ob die andere Person es überhaupt weiter wert ist sich weiter mit ihm/ihr auseinanderzusetzen.

Die Polizei spricht ihm sofort vor Ort einen Wohnungsverweis für 10 Tage aus. Der Mann kann rasch eine kleine Tasche packen, er muss seinen Wohnungsschlüssel der Polizei abgeben und die Wohnung unverzüglich verlassen. 10 volle Tage lang (der erste gezählte Tag ist der Tag nach Aussprechen des Wohnungsverweises) darf er die Wohnung nicht mehr betreten. Er darf sie auch dann nicht betreten, wenn er sich beispielsweise im nüchternen Zustand am nächsten Tag wieder mit seiner Frau versöhnt hat und auch dann nicht, wenn die Ehefrau es ihm wieder erlauben würde. Er muss sich 10 Tage fernhalten. Nur die Polizei kann den Wohnungsverweis wieder aufheben, beispielsweise, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er fälschlich angeordnet wurde. Eine bloße Versöhnung und die Zustimmung der Ehefrau wird aber in der Regel nicht zu einer Aufhebung des Wohnungsverweises führen. Verstößt der Gewalttäter gegen das Rückkehrverbot, muss er ein Ordnungsgeld zahlen, typischerweise in der Höhe von etwa 500€.

https://psychiatrietogo.de/2014/03/25/das-10-tagige-ruckkehrverbot/#:~:text=Er%20muss%20sich%2010%20Tage,einer%20Aufhebung%20des%20Wohnungsverweises%20f%C3%BChren.

NonNam  10.12.2021, 11:07

Sexistischer geht das dann aber kaum noch, oder?

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kugel  10.12.2021, 11:09
@NonNam

Nicht meine Worte sondern die aus dem Link.

Im übrigen ist daran nichts sexistisch.

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NonNam  10.12.2021, 11:10
@kugel

Doch natürlich. Frau=Opfer, Mann=Täter. Sexismus in Reinkultur.

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NonNam  10.12.2021, 11:14
@kugel

Absolut nicht. Ca. 50 Prozent der häuslichen Gewaltopfer sind Männer. Gibt da deutlich mehr als 500 Studien dazu.

Genau deshalb ist das ja auch reinster Sexismus. Und ja. Ich war auch mal Opfer davon.

Sie sprang mir in den Rücken. Vollkommen grundlos. Ich ging zu Boden. Sie trat auf mich ein. Polizei kam und hat mich der Wohnung verwiesen.

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NonNam  10.12.2021, 11:28
@kugel

Alles gut. Stimmt bloß leider nicht. Das ist das Hellfeld. Auch in meinem Fall, wurde die Frau zu den Opfern gezählt. Ist natürlich Unsinn.

Über 500 Studien bestätigen da meine Meinung.

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NonNam  10.12.2021, 11:45
@kugel

Schicke ich Dir gleich. Aber noch eine kleine Anekdote. Ich war frische 21 Jahre jung, als ich mich mit meiner Freundin über ein unwichtiges politisches Thema stritt. Sie hatte Unrecht, ich Recht. Sie war so sauer und nahm das Fleischermesser und stach auf mich ein. Konnte ich gerade eben mit dem Arm abwehren. Ging glatt durch. Sie versuchte erneut zuzustechen und ich habe ihr das Messer aus der Hand getreten. Dabei habe ich Ihr einen Finger gebrochen.

Und jetzt die spannende Frage: Wer wurden dann im Krankenhaus nicht versorgt? Wer wurde wie ein Paria behandelt? Wer bekam keine Anzeige wegen versuchten Totschlags? Und wer wird in Deiner Statistik als Opfer aufgeführt?

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kugel  10.12.2021, 11:50
@NonNam

Mei Du. So leid es mir tut was Dir widerfahren ist, so hat dies nichts mit der Frage der FS zu tun. Auch nicht mit der grundsätzlichen Aussage im Link wie es sich beim Wohnungsverweis und Rückkehrverbot verhält.

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NonNam  10.12.2021, 12:07
@kugel

Da hast Du nicht unrecht. Bleibt aber die Frage, wer da überhaupt Opfer war.

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Ja, nach 10 Tagen darf er/sie zurückkommen. Die Frist ist dafür da, dass sich der in der Wohnung verbliebene kümmern kann um eine gerichtliche Verfügung der dauerhaften Verweisung oder ein Annäherungsverbot.

Die beteiligten Personen entscheiden selber nicht über die Aufhebung der Maßnahme.

Ich denke nicht, dass er das darf. Das offizielle Betretungsverbot gilt ja nachwievor, auch wenn du in einem Anflug geistiger Umnachtung dem Täter wieder deine Tür öffnest. Allerdings gilt wohl auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich, wenn ihr euch ruhig verhaltet und nicht mehr streitet, dann wird niemand merken, ob er gegen das Betretungsverbot verstößt oder nicht...