Wohnung streichen/ Mietsrecht?

5 Antworten

Erstmal ist zu klären ob laut Mietvertrag überhaupt die Pflicht bestand die Wohnung beim Auszug zu streichen. Oftmals ist das nicht der Fall und dann ist die Sache damit von vorne herein erledigt.

Falls die Verpflichtung bestand muss es fachgerecht in mittlerer Art und Güte und in neutralen hellen Farben gestrichen werden.
Was aber nicht geht ist, dass der Vermieter verlangt, dass eine Holzdecke die beim Einzug braun war jetzt plötzlich weiß gestrichen werden soll. Dass eine Holzdecke überhaupt beim Auszug gestrichen werden muss ist nicht darstellbar und dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.

Du hast auf jeden Fall auch das Recht nachzubessern wenn die Ausführung der Renovierung mangelhaft war, bevor der Vermieter dir Kosten für einen Handwerker berechnen kann. Die Frage ist hier jedoch wie ihr reagiert habt als die Vermieterin die Ausführung reklamiert hat.


Lia90677 
Fragesteller
 15.05.2024, 21:55

Vielen Dank für Dein Feedback. Nachdem nach 30 Tagen angerufen hat und später die Kostenvoranschläge geschickt hat. Haben wir keine Reaktion gezeigt. Da wir gelesen hatten, dass der Vermieter bis zu 6 Monaten die Kaution einbehalten darf. Aber gleichzeitig die Verjährungsfrist abläuft. Sie hatte zwischendurch sich kurz gemeldet und gemeint, sie würde die Hälfte der Kaution zurück zahlen. Finde ich total daneben, für bisschen Farbkleckse. Zumal damals nicht Mal die Chance geben würde nachzubessern. Aber nach 30 Tagen professionellen Maler suchen, der die komplette Wohnung samt Decke auf Ihre Kosten streichen soll.

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Nachtmensch0711  15.05.2024, 22:03
@Lia90677

Der Vermieter kann die Kaution auch länger als 6 Monate einbehalten wenn die Nebenkostenabrechnung erst später möglich ist, weil oftmals Wasser oder Heizung jährlich abgerechnet werden. Und das mit der Verjährung funktioniert nicht so, dass ihr wenn euch noch innerhalb der Zeit der Mangel angezeigt wurde, einfach so lange nicht reagiert bis es verjährt wäre. Ihr wurdet schließlich noch rechtzeitig auf die Mängel hingewiesen und hättet dann sagen müssen dass ihr es nachbessert. Wenn ihr das einfach ignoriert, dann ist es legitim, dass der Vermieter nach einer angemessenen Zeit einen Handwerker damit beauftragt und euch das in Rechnung stellt. Vorausgesetzt natürlich, dass ihr überhaupt dazu verpflichtet wart die Wohnung beim Auszug zu renovieren.

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Schickt den Kostenvoranschlag mit dem Hinweis auf die gemeinsame Begehung und die erfolgte MÄNGELFREIE Abnahme der Wohnung beim Auszug als grundlos zurück. Wenn sie daraufhin sagt, sie hätte nie etwas derartiges unterzeichnet, dann antwortet ihr, dass das ihr Problem wäre. Ohne eine schriftliche Nennung der abzustellenden Mängel entspricht das einer STILLSCHWEIGENDEN ABNAHME DURCH INGEBRAUCHNAHME.

(Buzzwords in Großbuchstaben)

Abgesehen davon hätte sie euch eine Frist zur Nachbesserung stellen müssen und euch die Gelegenheit dazu geben müssen. Achtet darauf, dass sie nie behaupten kann, sie hätte die Zurückweisung nicht bekommen. Als wenn es geht mit Zeugen persönlich in den Briefkasten werfen oder ein Einwurfeinschreiben machen (Den Brief unter Zeugen zukleben) Ein Einwurfeinschreiben hat den Vorteil, dass sie die Annahme nicht verweigern kann und ihr habt einen Beleg, dass es in ihrem Briefkasten gelandet ist. Für die Leerung des eigenen Briefkastens ist sie dann selbst verantwortlich!

Wenn die Übernahme von Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde, kann der Vermieter selbstverständlich auch keine in Rechnung stellen.

Die Voraussetzung für Schadenersatz ist ein einklagbarer Rechtsanspruch.

Sie kam mit Ihrer Vermieterin nie klar und dachte sich, so könne man Stress sparen.

Spielt das noch eine Rolle, wenn ich ausziehe? Investiere ich noch Geld und Zeit in eine Renovierung, die ich nicht schulde, für eine Vermieterin, mit der ich nie klar kam?

Ist dies rechtens was sie macht ? Gibt es nicht etwa sowas wie Nachbesserungsfrist ?

Das wäre der Fall, wenn deine Freundin doch zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet war.

Möglich, dass der Mietvertrag unzulässige Klauseln enthält und ggf. nichtig ist.

Muss der Mieter bei Auszug renovieren, müssen diese Arbeiten zumindest sachgerecht ausgeführt werden.

Das Suspekte war, sie hat sich kaum die Wohnung angeschaut und meinte alles sei top.

Also wurde die Wohnung vor Ort an den Vermieter zurück gegeben, ohne dass dieser etwas zu beanstanden hatte?

Wir sind keine professionellen Maler, haben aber nach besten gewissen gestrichen. An 2 Steckdosen und an wenigen Stellen am Boden sind scheinbar noch Farbkleckse gewesen.

Mehrere Farbkleckse auf dem Boden, die nicht entfernt wurden hat nichts mit Können zu tun - sondern mit Sorgfalt und Gründlichkeit.

Etwa 4 Monate später kamen Kostenvoranschläge. 

Einen Kostenvoranschlag erstellt der Auftragnehmer (Handwerker) für den Auftraggeber (Vermieter).

Was kann man noch nach knapp 10 Monaten machen.

Für mich ist der lange Leerstand der Wohnung nicht nachvollziehbar.

Auszug vor 10 Monaten.

Etwa 30 Tage später bekam Sie einen Anruf, dass die Wohnung scheiße gestrichen wurde. 

30 Tage sind auf jeden Fall zu lange, um nachträglich so offensichtliche Mängel geltend machen zu können.

Und selbstverständlich hat der Mieter ein Recht auf Nacherfüllung. Das heißt: Der Vermieter muss dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um die Mängel zu beseitigen. Erst nachdem die Frist fruchtlos verlief, befindet sich der Schuldner (Mieter) im Verzug. Vorher hat der Vermieter kein Recht Handwerker zu beauftragen und die Kosten auf den Mieter abzuwälzen.

Meine persönliche Meinung ist:

Eine tatsächliche Forderung scheint es ja auch noch gar nicht zu geben.

Wer eine Rechnung stellt, muss die auch detailliert begründen. Zum Beispiel auch, weshalb eine angemietete , braune Holzdecke, bei Auszug weiß gestrichen werden muss?

Mietkaution einfordern vom Vermieter mit einer Vorlage für Mieter
Weder die Kaution noch die Nebenkosten hat zurückbekommen
Musterbrief / Vorlage zur Rückforderung der Mietkaution für Mieter

Sie möchten die Mietkaution einfordern? Im Folgenden finden Sie ein Muster / Vorlage für ein Schreiben, das die Rückforderung der Mietkaution zum Inhalt hat:

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/mietkaution-einfordern#google_vignette

Tipp: Wenn davon auszugehen ist, dass der Vermieter trotz Rückforderung der Kaution, diese nicht, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen herausgibt, sollte sich deine Freundin vielleicht besser direkt an den Deutschen Mieterbund wenden.

Ausführliche Informationen und wie der Deutsche Mieterbund deine Freundin unterstützen kann, erfährst du hier:

https://mieterbund.de/

Viel Erfolg!

Ihr könnt die Kaution komplett zurück verlangen.

Ohne Protokoll hat sie keinen Anspruch. Passt euch nicht ärgern.