Wohnung ohne Fußboden was jetzt?

3 Antworten

DEr Fehler bestand darin, sich eine Baustelle übergeben zu lassen. Das wäre nicht hinzunehmen gewesen. Ein Bodenbelag ist rechtlich geschuldet, es sei denn es besteht eine vorrangige Vereinbaruung, dass dies beispielsweise als Eigenleistung gegen NAchlass erfolgt.

Weiterhin ist fraglich wann der Vertragsbegin genau ist. Sollte dieser bereits eingetreten sein und eine Bewohnbarkeit (auch in Kürze nicht) nicht gegeben sein, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Inkognito-Nutzer   13.05.2024, 16:09

Sicher ? Kann ich das oder war es ein Fehler die nicht fertige Wohnung besichtigt zu haben ?

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GS2000  13.05.2024, 16:11
@Inkognito-Fragesteller

Es ist unerhelblich. Die Wohnung hat zum Vertragsbegin bezugsfertig zu sein. Eine fehlende Abdeckung dürfte hingegen hinzunehmen sein.

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Inkognito-Nutzer   13.05.2024, 16:17
@GS2000

Was bedeutet fehlende Abdeckung ? Ohne Boden ist sie nicht bezugsfertig oder ?

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GS2000  13.05.2024, 16:44
@Inkognito-Fragesteller

Wenn es nur in z.B. dem Abstellraum ist, dürfte es nicht ausreichend sein. Sollte die ganze Wohnung betroffen sein, ist es an der Grenze, da es sich eigentlich (in Abhängigkeit des Belages) trotzdem leicht und schnell herstellen ließe.

Wenn deswegen die Übergabe abgeblasen worden wäre, hätte es eine andere Präjustiz. Auch stellt sich die Frage der Zumutbarkeit, wie es mit der bisherigen Bleibe ist.

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Inkognito-Nutzer   14.05.2024, 00:26
@GS2000

Gar kein Fußboden also kann ich ohne Miete zu zahlen zurück treten bzw fristlos Kündigen oder ?

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Inkognito-Nutzer   14.05.2024, 00:28
@GS2000

Also bei der Schüssel Übergabe fiel ich vom Glauben ab … kein Boden und keine Leisten. Habe die Übergabe verweigert und gesagt will vom Mietvertrag zurücktreten ich habe kein Geld ein Boden zu legen

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GS2000  14.05.2024, 07:48
@Inkognito-Fragesteller

Wenn die Übergabe verweigert wurde, kann mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückgetreten werden, sofern der Vertragsbegin bereits war.

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Kommt drauf an, was vereinbart war. Du hast hier wenn ein Fußboden vereinbart war. entweder auf Erfüllung bestehen, oder ggf. zurücktreten.

Vermieter muss Bodenbelag eh geben.

Das kann ganz einfache Scheiße sein, Asbestschindeln!, aber er muss irgendwas geben.

Verklage ihn!