Wohngruppe darf Ausgang verbieten?
Hi, ich bin 15 Jahre alt und meine wohngruppe verbietet mir den Ausgang. Ich darf mich zwar auf dem Gelände bewegen aber nicht in andere Städte bzw vom Gelände runter. Ich bin auch in einer offenen WG ich weiß aufjedenfall dass das in einer geschlossenen erlaubt ist aber offene? Der Chef der Gruppe meinte es heute beim Mittagessen weil ich heute 2 mal eine Auszeit von der Schule bekommen habe dass ich wohl nicht gehen darf. es war relativ bockig gemeint von ihm. jetzt erlauben es nun die betreuer im dienst auch nicht..(Die schule ist oben im Gebäude, Förderschule). Bei und ist die regel normalerweise so dass Jungs die nicht in die Schule gehen kein Handy,Konsole und etc haben dürfen. Und mir wird nun der Ausgang verboten???
2 Antworten
Ja. Wenn die Betreuer es für nötig halten, dürfen sie das. Wenn es dir nicht gefällt, such das Gespräch mit den Betreuern.
Dann bleib heute zu Hause, halte dich an alle Regeln, und versuche es morgen noch mal.
Ist heute wieder erlaubt ich danke dir für den ratschlag
Nein das dürfen die nicht. Egal ob du 15 bist oder etwas älter. Das ist ein No Go und hab es mir vor Ort und geschehen es selber gesehen. Ist ein Straftat. Das zählt als Diskriminierung und Benachteiligung. Das AGG Gesetz ( Allgemeine Gleichberechtigung für alle ) wird von deinem Betreuer/In verstößt. Das ist verboten. Du muss dich als 15 Jähriger nicht alles gefallen lassen. Auch wenn es eine offene WG ist. Du hast zwar laut JuSchu also Jugendschutzgesetz um Punkt 22 Uhr ins WG oder in deiner Wohnung zu sein. Das ist zwar richtig. Aber Kindeswohlgefährdung und Zwänge jegliche Art durch fremde also Fremdeinwirkung von dritten ist Tabu. Bitte kontaktiere das Jugendamt für dein Geschehen. Das ist sehr wichtig.
Ist zwar vollkommener Blödsinn - aber blamier dich ruhig damit.
such dir ein leben now get tf off my page
Das ist nicht deine Seite... 🤦 Aber, Spatzekind, ich verstehe, warum deine Betreuer so reagieren. Du bist echt lernresistent. Da merkt man wirklich die fehlende geistige Reife
Das ist sachlich vollkommener Unsinn!
Du hast zwar laut JuSchu also Jugendschutzgesetz um Punkt 22 Uhr ins WG oder in deiner Wohnung zu sein.
Das ist Quatsch! Sowas regelt das Jugendschutzgesetz nicht.
Schon getan sie sind abweisend