Muss mein Sohn 15 zurück in die kjp und anschließend in eine Einrichtung?
Mein Sohn war drei Wochen auf einer geschlossenen station(weil er nicht freiwillig auf die offene wollte), anschließend fünf Wochen auf der offenen. Nach fünf Wochen mussten wir die Klinik verlassen. Weil ich meinen Sohn unangemeldet in seinem Ausgang besucht habe. Nun hat die Klinik das Amtsgericht eingeschaltet, sie möchten das er zurück geht und anschließend in eine Einrichtung. Weil wir als Eltern ihm angeblich keine Struktur geben. Nun haben wir einen Termin zur Anhörung beim Amtsgericht und vorher beim Jugendamt. Kann der Richter einfach über unseren Kopf hinweg, dem Vorschlag der Klinik nachkommen?
2 Antworten
Aus eigener Erfahrung: Der Richter wird mit deinem Sohn sprechen und wenn der Richter meint, dein Sohn ist noch nicht stabil, dann kommt er wieder in die geschlossene.
Als ich in die geschlossene musste, kam wenige Tage später ein Richter der mit mir darüber gesprochen hat.
Bei meinen Sohn nicht und nach drei Wochen auf der geschlossenen, war er noch fünf Wochen auf der offenen..
Ja natürlich, wenn die Klinik der Meinung ist, dass dein Sohn eine Gefahr und sich darstellt. Du kannst aber gegen dieses Gerichtsurteil einen Widerspruch. einlegen.
Dann verstehe ich nicht, warum sie uns überhaupt gehen lassen haben. Es besteht keine Gefahr für ihn. Er hat lediglich eine ticstörung die eigentlich nur medikamentös eingestellt werden sollte. Das haben sie auch gemacht. Seit er zuhause ist geht es ihm richtig gut. In der Klinik plagte ihm nur Heimweh und er hat 7 Kilo abgenommen. Wir machen auch ambulant wieder Therapie
Es steht in dem Bescheid nicht das mein Sohn bei der Anhörung dabei sein muss. Er hat einen verfahrensbeistand gestellt bekommen