Wohngeld beantragen - Familieneigentum?

9 Antworten

Ohne Mietvertrag geht schon einmal gar nichts und dazu würdest du dann auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll bzw.SGB - Xll benötigen, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen an Geld zustehen würde.

Das wären bei einem Single z.B. derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die Warmmiete und davon dann min.80 %.

Laut Wohngeldtabelle verdienst du offensichtlich ein paar Euro zu viel. Bei 820,- EUR Einkommen hört die Unterstützung leider auf.

Hier findest du die Wohngeldtabelle aus der ich die Info habe:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-tabelle-1.pdf;jsessionid=C171E72F22B814E4EEF679D4A5A70DA1.1_cid373?__blob=publicationFile&v=3

Allerdings dient diese Tabelle als Orientierung.

Einen Antrag solltest du vielleicht trotzdem stellen. Mehr als einen ablehnende Bescheid kannst du nicht erhalten - oder?

Allerdings kann ich die Argumentation deiner Mutter nicht so recht nachvollziehen. Insbesondere was die steuerlichen Bedenken angeht.

Sie verlangt von mir keine Miete, möchte aber, dass ich - völlig verständlicherweise - die Nebenkosten sowie monatliche Rücklagen von 50 Euro zahle.

Wer erhält Wohngeld?

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.

Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer).

Meine Mutter würde einen Mietvertrag gerne umgehen, um unnötige Bürokratie (Steuern) zu vermeiden.

Genau das Gegenteil ist der Fall!

Bürokratie machen die Gäste, die lediglich zweitweise die Wohnung beziehen.

Jedes Mal ein neuer Vertrag. Jedes Mal anderen Vermietungszeiten. Auch das zu versteuernde Einkommen ist doch wesentlich höher als 240,- EUR.

Als Einzelunternehmerin spielt es für dein Mutter keine Rolle, wie sie ihr Einkommen erwirtschaftet.

Auch die mtl. Rücklage, die du zahlst, gehören eigentlich zu den Betriebsausgaben und schmälern die Steuerschuld.

Du schreibst, dass deine Mutter mehrere Ferienwohnung hat - richtig?

Und wenn die Feriengäste bei euch nicht umsonst wohnen können, erwirtschaftet deine Mutter als Unternehmerin, mit der Vermietung Einkommen.

Dadurch, dass du nun eine dieser Ferienwohnungen bewohnst - fällt dieses Einkommen weg.

Und genau das stellt die Belastung für deine Mutter als Unternehmerin dar.

Und genau diese Ausfälle könnte deine Mutter sogar steuerlich geltend machen.

Nichts anderes machen Vermieter, die ihre Wohnungen nicht vermietet bekommen.

Da hast du sicher etwas falsch verstanden.

Denn wenn Feriengäste in den Wohnungen wohnen, fließen ja auch Gelder, die verbucht und versteuert werden müssen - oder?

Mein Tipp:

Deine Mutter soll mit dir einen Mietvertrag schließen und die ortsübliche Miete verlangen!

Nehmen wir mal an, die liegt bei euch um die 8,- EUR/m² und du bewohnst 40 m².

Dann hättest du eine mtl. Kaltmiete von 240,- EUR zzgl. Nebenkosten.

Du die Miete bleibt von deinem Einkommen weniger übrig.

850,- EUR - 240,- EUR = 610,- EUR

Fazit:

Umso höher die Miete ist - desto größer deine Bedürfigkeit und die Chancen Wohngeld bewilligt zu bekommen.

Wo bist du überhaupt polizeilich gemeldet. In der Ferienwohnung oder bei deiner Mutter?

Gut zu wissen:

Wenn es jedoch lediglich darum geht hin und wieder mal einen Urlauber übernachten zu lassen und die Vermietung der Ferienwohnungen als Gewerbe angemeldet ist, solltest du in der Tat keine behördlichen Anträge stellen. Man weiß ja nie.

In Köln jedenfalls (ich wohne dort) hat die Hobby-Hotellerie mit Gästen die ein amerikanischer Anbieter vermittelt hat, derart zugenommen, dass man jetzt reagiert um dem ein Ende zu setzen.

Schade eigentlich - ich habe selbst eine Zeit lang meine Wohnung vermietet, da ich mich die meiste Zeit bei meiner Freundin aufhielt.

Ich hoffe, die Tipps konnten dir trotzdem erst einmal ein weniger weiter helfen.

Viel Erfolg!

Wohngeldberechtigt ist der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Eigentümer bist du nicht. Die Frage ist, bist du Mieter? Und da würde ich mal sagen, ja. Zwar hast du keinen schriftlichen Mietvertrag, jedoch einen mündlichen. Auch das ist möglich. Ob du Wohngeld bekommst, hängt davon ab, ob sich aus dem Verhältnis aus zu berücksichtigender Miete und deinem Gesamteinkommen ein Anspruch errechnet.

Noch ein Tipp, deine Mutter sollte die Mieteinnahmen beim Finanzamt angeben. Anderenfalls funktioniert das Ganze nämlich nicht. Wenn deine Mutter keine Vermieterin sein will, kannst du auch kein Mieter sein. Das ist ja wohl verständlich.

und wie soll dann dein zukünftiges Wohngeld berechnet werden?

du brauchst einen gültigen Mietvertrag, ohne diesen geht es nicht, auch ein Lastenzuschuss steht dir nicht zu, da es nicht DEIN Eigentum ist...

zudem darf eine Ferienwohnung nicht so ohne weiteres durchgehend vermietet werden

Wenn du Wohngeld beantragen willst, brauchst du einen Mietvertrag. Mit ortsüblicher laufender Miete. Die Mietzahlung muss auch nachweislich fließen.. Diese muss deine Mutter dann natürlich versteuern.

Dabei wäre zu klären, ob das Ferienhaus überhaupt auf Dauer vermietet werden DARF.

Lastenzuschuss könntest du nur beantragen, wenn die Immobilie auf deinen Namen im Grundbuch steht. Und dann müsstest du diese Lasten eben auch genau aufführen.