Miete im Elternhaus (eigene abgeschlossene Wohnung) / Wohngeld

1 Antwort

Also, für Wohngeld muß Einkommen nachgewiesen werden und da es dies ja nicht gibt, wird es auch kein Wohngeld geben. Hartz IV übernimmt jedoch die kompletten Kosten und Lasten für die Unterkunft, auch bei Eltern-Kind. Viel Glück und hoffentlich kommt der Antrag nicht zu spät.

Zorcsln 
Fragesteller
 21.05.2013, 11:57

Danke für die schnelle Info... So richtig geholfen hat es mir zwar nicht wirklich, aber es ist soweit alles gut gelaufen. :)

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