Woher kommt der Wasserschaden am Parkettboden - durch Kondenswasser im Bereich der Balkontüre?

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5 Antworten

Für reines Kondenswasser in Folge einer Wärmebrücke erscheint mir die Stelle zu naß.

Ich gehe davon aus, daß (zusätzlich)Niederschlag eindringt. Ich habe schon oft erlebt, daß Balkontüren unten nicht fachgercht abgedichtet werden und Wasser auf der Betonplatte unter dem Fenster durch in die Trittschalldämmung läuft. Ein bißchen Bauschaum ist keine Abdichtung.

Das Detail ist in jedem Fall mangelhaft. Nach DIN ist schließlich eine Abdichtung von 15 cm über wasserführender Schicht erforderlich. Zwar hält selten jemand an dieser Stelle die DIN ein, weil niemand eine solche Stufe will, aber die Verantwortung dafür trägt der Verkäufer.

Ob auch fehlende Ablauflöcher im Fensterrahmen Wasseranfall verursachen, kann man ja mit bloßem Auge prüfen.

Das außenliegende Riffelblech ist zu entfernen und das Detail zu prüfen.

Wenn sich der Bauträger weiter blöd stellt, kannst du beim Amtsgericht ein selbständiges Beweisverfahren nach ZPO beantragen. Allerdings mußt du mit den sehr hohen Gutachterkosten in Vorlage gehen.

Das Problem liegt nicht in der Tür, sondern der unzureichenden Trennung der äußeren und inneren Belege oder dem falschen Einbau des Türrahmens. Dort gehört sowohl eine Dämmung als auch eine Wasser/Dampfsperre hin. Wenn beides nicht vorhanden oder falsch ausgeführt ist gibt es diese typischen Schadensbilder.

Es liegt ganz klar ein schwerwiegender Ausführungsmangel vor, vielleicht sogar schon ein Planungsmangel. Wenn der Hauseigentümer clever ist setzt er Bauleiter / Entwurfsverfasser und alle beteilgten Handwerker (Terrassenabdeckung, Parkettleger, Fensterbauer) in Verzug. Das sollte aber nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geschehen. Das Gericht bestellt dann einen Sachverständigen; Kosten und Schäden trägt dann der Schuldige.

Auf die Ausflüchte der Handwerker zur Zeitverzögerung bis zum Haftungsablauf sollte man sich keinesfalls einlassen!!!

Wird wohl am Fensterrahmen (aus Alu?) liegen. Das Problem hat mein Freund auch. Du hast ja das Gutachten mit dem Wärme-Bild; schick einen Brief an den Vermieter mit der Bitte, den Mangel bis 31.1.11 zu beheben, andernfalls kürzt du die Miete. Leg die Bilder bei, besonders das von der Wärmebildkamera.

loescpe1 
Fragesteller
 26.12.2010, 10:07

Besten Dank für die Antwort. Ich habe dies bereits des öfteren dem Vermieter zugeschickt. Auch das Bild der Wärmebildkamera. Es wurde das Fenster von Internorm (Hersteller) auch schon mal begutachtet, jedoch wurde keine falsche Bauweise der Türe festgestellt. Das sagt zumindest der Hersteller - eh klar. War auch im Sommer - wo die Kondensbildung nicht stattfindet. Kann ich einfach die Miete kürzen - wenn ja um wieviel? Die Türe selbst ist aus Kunststoff - der Rahmen aus Alu. Was hat dein Freund getan? Besten Dank und einen schönen Tag

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Das Problem liegt darin, dass der Balkon von der Geschoßßdecke thermisch nicht entkoppelt (ISO-Korb)ist. Somit hast du am Übergang kalt/warm Kondenswasser. Beheben kannst Du das, wenn der Balkon vollständig in Dämmung eingepackt wird und die Dämmung in den Vollwärmeschutz des Hauses eingebunden wird. Jede Baufirma weiß, wie das geht.

Das Phänomen läßt in jedem Fall eine Kältebrücke vermuten, warscheinlich gepaart mit ungenügender Feuchtesperrung.