wo liegt der Unterschied zwischen einer abstrakten Normenkontrolle und einer konkreten Normenkontrolle?

1 Antwort

Abstrakte Normenkontrolle bedeutet, dass eine gesetzliche Norm vom BVerfG geprüft wird, ohne dass ein konkreter Schaden entstanden sein muss. Antragsberechtigt sind z.B. Landesregierungen oder Teile des Bundestags. Beispiel: Klagen gegen die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch

Konkrete N.: Jede/r Antragsteller/in kann gegen Gesetz/staatliches Handeln/Gerichtsurteil klagen, wenn ein Schaden für diese Person entstanden ist.

Voraussetzung bei beiden: es muss ein möglicher Verstoß gegen die Verfassungsnorm vorliegen.