Wo kann ich mich über Betreuer beschweren?

5 Antworten

Bevor Du an eine Beschwerde denkst, solltest Du Dir zunächst einmal die wichtigsten Gesetze ansehen, die das Rechtsgebiet der Betreuung betreffen und die rechtlichen Möglichkeiten der bisher eingesetzten Berufsbetreuerin mit Rechtsanwaltszulassung kennen.

Erst wenn Du über diese Informationen verfügst, kannst Du überhaupt erst beurteilen, ob der Betreuerin nicht nur moralisch ,sondern auch nach dem Gesetz ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist und welche Chancen Du mit einer Beschwerde haben wirst.
Bei diesen Gesetzen handelt es sich einmal um die in §§ 1896 – 1908k BGB und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Nach Durchsicht dieser Gesetze wirst Du leider feststellen, dass Du als Unbeteiligter am Betreuungsverfahren gar nicht beschwerdeberechtigt bist.

Erst wenn Deine Verlobte vom Betreuungsgericht als am Betreuungsverfahren Beteiligte eingestuft wird, wird ein Betreuungsgericht dazu bereit sein, sie überhaupt anzuhören. Erst dann kann sich Deine Verlobte vor dem Betreuungsgericht als Verwandte ohne Betreuerfunktion beschweren. Wichtig ist hierbei, dass das Wort "Beschwerde" verwendet wird, ansonsten stellen sich Gerichte taub und tun so, als ob sie den Sinn dieses Briefes nicht deuten könnten.
Gleichzeitig sollte Deine Verlobte die Betreuung selbst beantragen und nachdrücklich schriftlich einen Anhörungstermin vor dem Betreuungsgericht vereinbaren.

Hierzu ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der nicht mit dem Berufsbetreuer und dem Betreuungsgericht paktiert – d.h., dieser sollte schon aus einem anderen Gerichtsbezirk kommen.
Zudem ist es gut zu wissen, dass es nicht funktioniert, einfach beim Betreuungsgericht vorzusprechen. Deine Verlobte wird dort den zuständigen Richter gar nicht antreffen, denn Richter haben das Privileg, ihre Zeit außerhalb des Gerichtes verbringen zu dürfen. Sie können die Akten auch Zuhause bearbeiten und machen hiervon regen Gebrauch.

Darüber hinaus gilt, dass die oben aufgeführten Betreuungsgesetze nicht zum Schutz von Betreuten geschrieben worden sind, sondern tatsächlich Betreuer davor schützen sollen, für ihr Fehverhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Da Betreuer von Seiten der Gerichte kaum kontrolliert werden, hat sich eine Markt mit Goldgräberstimmung aufgetan, in dem viele Glücksritter sich als Berufsbetreuer versuchen, zumal eine berufliche Mindestqualifikation nicht verlangt wird.

Der Fachanwalt für Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler kommt angesichts dieser Misere zu dem Schluss, dass Betreuer die Lizenz zur Abzocke ihrer Betreuungsopfer haben.

Vordergründig wird von Betreuungsgerichten und Berufsbetreuern stets argumentiert, dass Betreuer alles Erdenkliche zum Wohle des Betreuten zu tun haben und alle ihre Entscheidungen und Maßnahmen automatisch uneigennützig sind.

Die Aushändigung der 400 EURO an den Betreuten durch die Betreuerin scheint mir aber genau auf das Gegenteil hinzudeuten. Diese Geldüberlassung ist wohl nicht ohne Kalkül vorgenommen worden. Denn bald wird sich herausstellen, dass kein Geld mehr für die Wohnungsmiete vorhanden ist. Es ist zu erwarten, dass die Berufsbetreuerin dies beim Betreuungsgericht als Grund dafür angeben wird, dass sie den Betreuten in eine betreute Einrichtung unterbringen müsse.

Aus Sicht des Berufsbetreuers ist dies die beste Lösung, denn dann ist der Betreute ständige unter Aufsicht und sie muss ihn nur noch „fernbetreuen“ und kann trotzdem kassieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Betreuer und Richter meist eng zusammenarbeiten und alle Beschwerden abwimmeln mit der Begründung, dass das Gericht davon ausgehe, dass der Betreuer sich korrekt verhalten habe und das Gericht erst reagieren müsse, wenn der Betreuer strafrechtlich verurteilt worden sei.

Allerdings wird es selbst bei den krassesten Betrugsfällen nicht zu einer solchen Verurteilung kommen, da die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß kein Interesse zeigt und alles im Sande verlaufen lässt.

Der finanzielle Vorteil einer Berufsbetreuerin, die gleichzeitig auch noch Rechtsanwaltin ist, besteht darin, dass diese auch noch doppelt abrechnen darf: einmal bezieht sie für 6 bis 8 Stunden pro Monat eine Betreuungsgebühr und zum anderen kann sie im Rahmen der Vermögensverwaltung noch Rechtsanwaltsgebühren abrechnen.

Diese Gebühren wird sie dann regelmäßig vom Konto des Betreuten abbuchen. Damit dies nicht geschieht, ist unbedingt eine Übernahme der Betreuung durch Deine Verlobte anzustreben.

Wenn dies nicht gelingen sollte, ist damit zu rechnen, dass die derzeitige Berufsbetreuerin mit Anwaltspraxis die Schlinge immer enger ziehen wird. Sie wird ein Kontaktverbot aussprechen. Dies ist auf dem Betreuermarkt Gang und Gebe, um auf diese Weise weitere Rechtsanwaltsgebühren zu generieren. Und wenn ihr euch nicht an dieses Besuchsverbot halten wollt, gibt es wieder einen neuen Grund, rechtsanwaltlich gegen Gebühr tätig zu werden.
Wie diese Prozesse ausgehen werden, ist aus Sicht der Betreuerin egal. Sie kassiert auf jeden Fall, entweder von dem Betreuten - in dessen Namen sie die Prozesse führt - oder von dem unterlegenen Prozessgegner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ganz einfach.

Ihr solltedt euch bei eurem zuständigen Betreuungsgericht ( Amtsgericht) über die vom Gericht bestellte Betreuerin beschweren.

Ggf. gibt es auch die Möglichkeit beim Gericht die Betreuerin abzulehnen.

Bin selbst seit Jahren Betreuer für einen jungen Mann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengericht hier Abteilung für Betreuungsangelegenheiten.

Weiß ich, weil ich selbst Betreuerin bin.

Alles Gute!

Ja beschwert euch. Nicht erreichbar sein geht nicht.