Kann der Vermieter das ablehnen, wenn meine Mutter einzieht?

7 Antworten

der Mietvertrag lautet auf DICH. je nach Wohnverhältnissen kann er den Zuzug ablehnen.

aber Geld ist Geld. es hat keine unterschiedliche Farbe, erst recht nicht das Buchgeld.

anitari  10.05.2020, 14:59

Den Zuzug naher Familienangehöriger kann der VM nicht untersagen.

Überbelegung, das wäre ein Grund, scheidet bei 60 m² ja aus.

Und ein Grund der in der Person (Mutter) selbst liegt sicher auch.

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Nein, Familienzuzug kann der Vermieter nicht verbieten.

Dennoch müsst ihr ihm den Zuzug mitteilen und er kann die Nebenkosten entsprechend anpassen.

Damit ihr eine WG seid und keine BG muß in der Wohnung alles streng geteilt sein, deine Mutter braucht also nicht nur ein eigenes Zimmer, auch in den Gemeinschaftsräumen muß alles Streng geteilt sein zwischen deinen Sachen und den Sachen deiner Mutter. Dann ist tatsächlich nur die Miete anzurechnen.

Ansonsten kann es passieren, das euch das Amt als BG einschätzt und dein Einkommen voll anrechenbar ist.

Gerhart  10.05.2020, 17:35

Lass mal hier den Begriff "WG (Wohngemeinschaft)" aus dem Spiel. Es wäre vertragstechisch eine Untervermietung. Denn eine WG läuft auf eine BG (Bedarfsgemeinschaft) hinaus.

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Die Zustimmung Deines Vermieters ist das geringste Problem, die kann er nicht ohne triftigen Grund verweigern.

Deine Wohnung hat zwei Zimmer, Wohn- und Schlafzimmer. Bist Du sicher, daß Du als erwachsene Person wieder mit Deiner Mutter zusammen wohnen willst, ohne Privatsphäre? Auch wenn Dein Plan, daß das Amt für Deine Mutter die Hälfte der Miete übernimmt, nicht aufgeht?

Verwandte in gerader Linie sind einander gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Deshalb solltest Du vorher abklären, ob Du in diesem Fall die Miete trotzdem komplett zahlen musst und zusätzlich auf Privatsphäre verzichten würdest.

Oder willst Du Deine Mutter wieder raus schmeißen, falls Du die Miete weiterhin alleine zahlen musst?

Giwalato

Gerhart  10.05.2020, 17:39

DAs sieht das JC nicht so ! Die KdU werden sicher übernommen, wenn der Mietvertrag vorgelegt wird. Die Mieterin Christopherine zahlt weiter die volle Miete an den Vermieter der Wohnung.

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Nein, das kann der Vermieter nicht verbieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung