Wo kann ich das Video von MrWissen2Go zum Thema Abtreibung noch anschauen?

4 Antworten

Diese Abtreibung von einem Video (Wortspiel beabsichtigt) wurde von der vulgären Analyse bereits in seine wertlosen Einzelteile zerlegt und in der Luft bis auf die molekulare Ebene zerrissen.

carn122004  19.09.2017, 07:21

DVA hat einige Punkte wirklich gut zerlegt.

Aber sowohl MrWissen2Go (dem das mehr vorzuwerfen ist, DVA hat ja nur auf ihn erwidert) als auch DVA haben - wie so ziemlich jeder andere, der sich mit Abtreibung beschäftigt - dabei versagt auch nur 5 Minuten nach der Rechtslage in D zu recherchieren und dabei auf das maßgebliche BVerfG-Urteil zu stoßen, gemäß dem:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

das von so vielen geschätze (Zustimmungswerte jenseits der 70%; davon kann jeder Politiker nur träumen) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT festgestellt hat, dass das von
noch viel mehr geschätzte GRUNDGESETZ (glaube über 80% oder 90%) den STAAT BINDEND dazu verpflichtet, UNGEBORENE in irgendeiner Weise zu schützen, wobei der Staat dafür auch das Strafrecht in gewissen Maßen nutzen MUSS, da diese das RECHT AUF LEBEN nach Art. 2 Abs. 2 GRUNDGESETZ haben und die MENSCHENWÜRDE nacht Art. 1 Abs. 1 GG.

Egal wie man zu Abtreibung steht, wer sich die Mühe für ein Video oder längeren Artikel zu grundsätzlichen Fragen zu Abtreibung in Deutschland macht ohne das wenigstens zu erwähnen oder zu streifen, hat einen kapitalen Fehler gemacht.

Ferner hat die DVA es unterlassen sich wirklich dazu zu äußern, dass die betreffenden ungeborenen lebende Exemplare der Spezies Mensch sind, denn da wir offiziell eine auf Menschenrechten basierende Gesellschaft sind (weshalb das BVerfG letztlich zu seinem Urteil kam) ist das keine vollkommen irrelevante Tatsache.

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legomario  25.02.2024, 02:04

So sehr ich Shlomo Finkelstein setze, sein Video war Bullshit. Ein ungeborenes Baby IST ein Mensch.

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würde ich mich auch interessieren, aber ich galube das wurde gelöscht weil er morddrohungen bekam, ich habe aber großen Respekt vor Leuten die selbst so konträre Themen ansprechen.

Ich bin auch gegen Abtreibungen.

Soweit ich weiß hat das keiner als Backup hochgeladen und er selbst hat das Video ja gelöscht. Aber, dass er gut argumentiert hat, hat nichts damit zu tun, dass seine Aussagen deine Meinung widergespiegelt haben

Ich finde es auch nicht mehr.

Allerdings ist das auch nicht schade, denn es war stellenweise richtig schlecht argumentiert und er meinte es gar nicht ehrlich, sondern quasi als Experiment, um Reaktionen zu erhalten.

Seine Argumentation im Wesentlichen nachvollziehbar dürfte in diesem Video sein, in dem ihn jemand ausführlich zitiert:

https://www.youtube.com/watch?v=O7ZBgighEV8

und seine "Argumente" (sie sind ja nicht ernst gemeint) zu widerlegen versucht.

Vier kapitale Schwachstellen in seinen Argumenten:

1. Abtreibung als Mord zu bezeichnen (Mord ist nunmal wenn man schon über Strafen und Gesetze redet ein juristischer Begriff und dann sollte man zumindest erwähnen, ob man diesen juristischen Begriff meint oder eine neue Art "Mord" gerade definiert; dazu sagt er nichts)

2. Die Bestrafung der Ex-Schwangeren mit Sozialstunden fordern (Man sollte wenigstens ein paar Worte dazu raushauen, warum man Mord mit Sozialstunden ahnden möchte, denn das ist ein unübliches Strafmaß; er begründet dies aber nicht)

3. Er lässt die Frage, wie denn dann mit den Ärzten zu verfahren ist, die dann in seinen Worten regelmäßig "Mord" unter anderem aus Gewinnerzielungsabsicht begehen (weren ja dafür bezahlt), vollkommen unberührt

4. Er sagt "für mich" sei es Mord; sorry, was irgendwas für irgendwen persönlich ist, ist erstmal egal, deshalb ist diese Formulierung dumm; ungeborene sind ja nicht "für mich" Lebewesen, sondern sie sind biologisch eindeutig Lebewesen, die zur Spezies Mensch gehören; da braucht es kein "für mich"

5. Er unterlässt es völlig, das Bundesverfassungsgerichtsurteil Schwangerschaftabbruch II, BVerfG88, 203 zu erwähnen:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

Ich fürchte, er hat für das Video nicht mal ausreichend recherchiert, um es zu finden.

Das ist wohl der schwerste Fehler, denn darin stellt das Gericht explizit fest, dass ungeborene die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG haben und das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG; damit hätte er den "für mich"-Quatsch völlig auslassen können; und es wäre ein viel interessanteres Experiment gewesen, denn statt die persönliche Meinung von irgendeiner Pappnase zu hören, die man mit einem "interessiert doch nicht, was der persönlich meint" leicht verworfen werden kann, wäre das Publikum damit konfrontiert worden,

dass das von so vielen geschätze (Zustimmungswerte jenseits der 70%; davon kann jeder Politiker nur träumen) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT festgestellt hat, dass das von noch viel mehr geschätzte GRUNDGESETZ (glaube über 80% oder 90%) den STAAT BINDEND dazu verpflichtet, UNGEBORENE in irgendeiner Weise zu schützen, wobei der Staat dafür auch das Strafrecht in gewissen Maßen nutzen MUSS.

Hätte das ganze Experiment viel, viel interessanter gemacht, wenn der mal sauber recherchiert hätte.