Wo darf man mit dem Einverständnis eines Toten, sich mit seiner Leiche überall aufhalten?
3 Antworten
Ich glaube nicht - Einverständnis hin oder her - dass man mit einer Leiche sich irgendwo aufhalten darf. Es hat schon seinen Grund, warum man Leichen einbalsamiert und früher sogar eingewickelt hat.
Eine Leiche beschaut man ja nur für einen kurzen Moment und fährt nicht mit ihr hunderte Kilometer durchs Land. Außerdem: der/die Tote hätte nichts davon, dass man nach seinem Tod mit ihr "rumkutschiert".
Das ist heute so der Fall. Aber tatsächlich stimmt das, auch wenn im geringeren Maße als 100 Kilometer, was du verneinen willst. Es gab Zeiten, wo dies öffentlich gemacht wurden ist.
Bei jeder Todesfeststellung erfolgt hierfür eine Leichenschau, auch heute noch.
Nirgendwo. Du kannst doch keine Leiche mit dir herumschleppen. Und ich bin sicher, spätestens nach einem Tag wirst du das auch nicht mehr wollen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html
Da spielt die Einverständnis keine Rolle.
Das sind jetzt keine Widerworte, jedoch gab es Früher auch die Leichenschau. Heute ist das eher verpönt .