WLAN Verstärker im Flugzeug?

2 Antworten

Lass mich so sagen:

  1. Geräte mit Akkus dürfen nicht (bzw. nur eingeschränkt) ins Aufgabegepäck.
  2. Wertvolle Gegenstände (die gestohlen werden könnten) sollen nicht ins Aufgabegepäck.
  3. Empfindliche Gegenstände (die beim Verladen/Entladen der Koffer durch Werfen oder Fallenlassen der Koffer kaputtgehen könnten) sollen nicht ins Aufgabegepäck.
  4. Gele/Flüssigkeiten dürfen nicht (bzw. nur eingeschränkt) ins Handgepäck.

-> Dein Gerät hat keinen Akku, enthält keine Gele/Flüssigkeiten und ist nicht wertvoll - also darf es ins Handgepäck und ins Aufgabegepäck.

Ob Du es ins Handgepäck tun solltest, hängt davon ab ob Du den Verlust verschmerzen könntest wenn das Gerät beim Transport verlorengeht oder kaputtgeht.

Ich persönlich würde es ins Handgepäck tun, denn beim Transport im Aufgabegepäck kann man ja nicht wissen was das Gerät beim Verladen/Entladen alles an mechanischen Belastungen "erlebt" hat.

Das wäre für mich ein Sicherheitsaspekt, da ein WLAN-Repeater ja bei der späteren Nutzung dauerhaft und unbeaufsichtigt unter Spannung steht - also ein versteckter/unbemerkter Schaden möglicherweise eine Feuergefahr darstellt.

Anders wäre das z.B. bei einem Haartrockner - der läuft nur kurzzeitig während ich ihn selbst benutze (also auch beaufsichtige).

In dem Fall wäre ein versteckter/unbemerkter Schaden eher unproblematisch, da ich den Haartrockner bei auffälligem Verhalten ja sofort von der Netzspannung trennen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KarlD198 
Fragesteller
 03.07.2023, 07:32

Ok danke für die Ausführliche Antwort

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Ja, kannst du mitnehmen. Da es sich um ein relativ gewöhnliches, elektronisches Gerät handelt, solltest du damit auch ohne Probleme durch den Security Check kommen (falls du es im Handgepäck mitnimmst).

Ich würde es sicherheitshalber trotzdem ins Aufgabegepäck packen. Brauchst du ja während des Fluges sowieso nicht.