Wird man in diesem Fall aus dem Zug geschmissen?

5 Antworten

Rechtlich gesehen ist die Bahn im Recht entweder diese Person aus dem Zug zu verweisen und die 60.- Euro für Fahren ohne Fahrschein zu verlangen.
Es kommt auf das Zugpersonal an, wie verfahren wird. Ist der Zug nicht voll und man hat einen freundlichen Zugbegleiter_in ist die Möglichkeit schon vorhanden. Wahrscheinlicher ist allerdings das man, wenn man nicht des Zuges verwiesen wird, einem die Möglichkeit einer Nachbuchung eingeräumt wird.

Wenn du so offensichtlich schwarz fährst, hast du immer noch die Möglichkeit die 60 € erhöhtes Fahrgeld und den doppelten Fahrpreis für das Ticket bezahlen.

Kauf dir ein passendes Ticket oder versuch auf Kulanz zu tauschen

Ist wie Schwarzfahren mit allen möglichen Konsequenzen, denn Du hast kein für diesen Zug gültiges Ticket.

Kommt auf den Schaffner an.. entweder Strafgebühr und Nacherhebung oder Strafgebühr& Rausschmiss aus Zug. Beides möglich.

Dieses Auf-Milde-Pokern kennen die zu genüge. Dummer Versuch.

Du wirst wie ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein behandelt, sprich Du zahlst den doppelten Fahrpreis, mindestens aber 60 € - und das kann man kostengünstiger gestalten, wenn man ins Reisezentrum geht und "den Aufpreis" bezahlt, weil damit nur der einfache Fahrpreis gezahlt werden muss und die bisherige Fahrkarte angerechnet werden kann (meist ist die Bahn dabei so kulant).

Nein du fliegst nicht raus. Du zahlst halt nur entsprechend mindestens 60€

Rheinflip  26.05.2023, 10:28

den doppelten fahrpreis im ICE mindestens 60 €. das kann auch 200 € werden

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