Wird man 3 Monate vom Jobcenter gesperrt?

11 Antworten

Die Arbeitszeiten und die Nichtbezahlung sind eher ein Fall für das Arbeitsgericht. Dein Freund hat sich für die Kündigung entschieden, mit allen Konsequenzen. Die Sperrzeiten sind allgemein bekannt. Im Falle deines Freundes hätte es mit ein bisschen Überlegung auch andere Möglichkeiten gegeben, zB. Arbeitsgericht. Dem Jobcenter sind die Kündigungsgründe egal.


sonnenperlchen  14.08.2020, 06:54

Zusatz: Weshalb hat dein Freund keine Elternzeit beantragt? Während dieser Auszeit hätte er sich auch bewerben können!

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Anonymous220116 
Fragesteller
 14.08.2020, 07:09
@sonnenperlchen

Wir kennen unsere Rechte aber was sollen wir machen wenn der Arbeitgeber nicht mit macht ? Vor Gericht gehen können wir uns nicht leisten

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sonnenperlchen  14.08.2020, 07:22
@Anonymous220116

Die Sache ist ganz einfach, die Elternzeit hätte dein Freund nur schriftlich einige Wochen vor dem Geburtstermin mitteilen müssen. Der Arbeitgeber muss erst einmal nicht zustimmen, nur bei einer späteren Verlängerung. Das ist alles sehr gut im Internet nachzulesen. Jetzt erhält dein Freund die 3monatige Sperre und sollte sich nun schleunigst nach einem Job umsehen.

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Stellwerk  14.08.2020, 07:28
@Anonymous220116

"Eine Besonderheit im Gerichtskostengesetz für das Arbeitsgerichtsverfahrens ist es auch, dass bei Klageerhebung ein Kostenvorschuss für die Gerichtskosten nicht fällig wird (§ 11 GKG). Das soll auch dem mittellosen Arbeitnehmer die problemlose Erhebung zum Beispiel einer fristgebundenen Kündigungsschutzklage ermöglichen."

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kosten_eines_Arbeitsgerichtsverfahrens_in_Deutschland

Beim Arbeitsgericht zahlt derjenige, der verliert. Wenn Dein Freund die Missstände dokumentiert und belegen könnte, hättet Ihr sehr gute Chancen gehabt, dass er wenigstens seine Überstunden ausbezahlt bekommen hätte.

Jetzt steht Ihr drei Monate ohne Einkommen da, das hilft Euch finanziell leider gar nicht.

Dein Freund sollte schauen, dass er schleunigst wieder einen Job findet.

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Yetanotherpage  16.08.2020, 14:00
@Anonymous220116

Müsst ihr euch nicht leisten können, dafür gibt es Unterstützung. Soviel zum Thema Rechte kennen. Alles falsch gemacht.

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Wenn er Anspruch auf Arbeitslosengeld (1) hat, dann muß er zunächst zur Agentur für Arbeit.

Bei Eigenkündigung droht dort eine bis zu 3-monatige Sperre. Es sei denn, man kündigt aus "wichtigem Grund".

Ob die Agentur für Arbeit die genannten Gründe als "wichtig" anerkennen würde, kann ich nicht beurteilen.

Für mich ist fraglich ob der Freund kündigen mußte oder ob er die Eigenkündigung hätte vermeiden können? Er hätte sich krankschreiben lassen und/oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten können. Aufgrund von Schwierigkeiten im Betrieb muß man m.M.n. nicht gleich kündigen. Man kann auch erstmal versuchen, sie zu klären.

Das Jobcenter "tickt" ähnlich. Jedoch bekäme er dort keine bis zu 3-monatige Sperre, sondern eine 3-monatige (ohne "bis zu") Leistungskürzung von 30%.

Dieser Arbeitgeber hat vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstoßen Er hatte nie das Recht deinen freund 15 stunden am tag arbeiten zu lassen! solange er kein Arzt ist sind solche Zeiten gesetzlich verboten!

Ein Gericht hat geurteilt mal für 3 Wochen sind 12 stunden in Ordnung!

Er sollte dem amt sagen das er sich da zu tote schuften musste und das Nichtmal seine Überstunden bezahlt so bezahlt worden sind das die in Ordnung wären!

Auch hat man ihm klar gemacht das er bei der Geburt nicht dabei sein darf er hätte Dan wider 15 stunden zu arbeiten!

Da er nicht grundlos gekündigt hat und das was da abläuft schon im bereich von Straftat geht

Er kann sogar behaupten das er seine geistige und körperliche Gesundheit schützen musste da die Firma alles getan hat was ihn körperlich zerstört!

Also unter solchen Bedingungen darf er küdniegen ohne eine Sperrzeit !

Die Firma hat sogar in seine rechte eingegriffen als sie ihm mitteilte er bekommt nicht mal an dem tag Urlaub wo das Kind geboren wird! Das ist aber per Gesetz so geregelt das man Dan frei bekommt!

Er mus entweder zum anwalt oder zur Gewerkschaft den sonst wird er wirklich noch eine 3 monatig Sperrzeit bekommen !Obwohl diese verhinderbar ist!

Auch hat der Chef ihn zu Behörden gehen zu lassen Aber die haben nur auf wen man einen Termin da hat!


Stellwerk  14.08.2020, 07:46

"Da er nicht grundlos gekündigt hat und das was da abläuft schon im bereich von Straftat geht"

Dazu sollte er aber Belege vorweisen können... Und sicher wird das JC auch sehen wollen, was er getan hat, um die Zustände zu verbessern.

"Er kann sogar behaupten das er seine geistige und körperliche Gesundheit schützen musste da die Firma alles getan hat was ihn körperlich zerstört!"

Behaupten kann er viel. Auch hier zur Vermeidung der Sperre ein ärztliches Schreiben verlangt, das zur Beendigung des Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen rät.

" Er mus entweder zum anwalt oder zur Gewerkschaft"

Und das hätte er halt auch bzg. Der arbeitsrechtlichrn Verstöße tun sollen.

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herakles3000  14.08.2020, 07:54
@Stellwerk

Er muss die Zustände nicht verbessern zu versuchen den der chef ist weisungsbefugt! Er hätte sich eher nur einen Rechtsbeistand Hollen können aber Selbst das hätte so ein Chef verhindert!

Allein die Arbeitszeiterfassung beweist seine aussage !

Oder Auch sein Lohnzettel!

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Stellwerk  14.08.2020, 08:23
@herakles3000

"Allein die Arbeitszeiterfassung beweist seine aussage "

Wenn er diese vorlegen kann.

"Oder Auch sein Lohnzettel!"

Nur in Verbindung mit dem Nachweis der Arbeitszeiten.

Und selbst dann ist es fraglich, ob das Jobcenter eine direkte Eigenkündigung einfach anerkennt.

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So wie Du das schilderst ist das ggf. kein wichtiger Grund im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften, wann man selbst kündigen darf, ohne das eine Sanktion erfolgt.

Wenn er Anspruch auf ALG-I hat, dann wird voraussichtlich eine Sperre von 3 Monaten verhängt - beim ALG-II wird 30% gekürzt.

Wenn dem ArbG nachweisbar Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu Last gelegt werden könnten, dann wäre das ein wichtiger Grund (ggf. sogar fristlos) zu kündigen ohne eine Sanktion befürchten zu müssen - aber hier hätten i. d. R. zunächst andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (z. B. den ArbG auffordern, die Arbeitszeitgesetz einzuhalten, Information an die zuständigen Behörden zu geben etc.) - zumindest hätte man vor der Kündigung ein Gespräch mit der Arbeitsagentur/Jobcenter führen sollen - dann hätte man ggf. etwas "aushandeln" können.

Deine Schwangerschaft ist kein wichtiger Grund eine Arbeitsstelle aufzuhören.

Bevor eine Sanktion eintritt, kann er sich dazu äußern - dann müsste man entsprechend argumentieren...

Es empfiehlt sich, sofern eine Sanktion verhängt wird, die Entscheidung der Arbeitsagentur/Jobcenter durch einen Anwalt prüfen zu lassen (im Hinblick auf die möglicherweise vorliegenden Arbeitszeitverstöße) - auf die Widerspruchsfrist achten!!!

Nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit ist die Anwartschaft auf ALG I erfüllt.

Üblicherweise gilt, wer seine Arbeitslosigkit willentlich herberführt, erhält eine 12-wöchige ALG I Sperre.

Wenn es ( nachweisliche / nachvollziehbare ) Gründe gibt zu kündigen, dann kommt es auch nicht zu derartigen Sanktionen, bzw. man kann sich gegen diese wehren.

https://atornix.de/arbeitslosigkeit/sperrzeit-im-arbeitslosengeld

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigen-ohne-sperrzeit-was-muessen-arbeitnehmer-beachten_160279.html