Wird die Miete bezahlt vom Amt beim Wohnen im Haus der Schwester?

4 Antworten

Ich hatte damals die Miete bezahlt bekommen als ich bei meiner Mutter mit im Haus gewohnt hatte. Also könnte ich mir schon vorstellen dass es bei Geschwistern auch so ist. Muss natürlich ein ganz normaler Mietvertrag bestehen

Es könnte relevant sein ob du im Haus eine eigene abgeschlosssene Wohnung hast. (Zwei-,Mehrfamilienhaus oder Einliegerwohnung) weil ein eigener Haushalt wichtig ist bei der Anerkennung des Mietvertrags.

Desweiteren ist ein nach Möglichkeit vor eintreten der Arbeitslosigkeit bestehender Mietvertrag wohl nötig. Später abgeschlossene Verträge könnten misstrauisch beäugt und geprüft werden.

Beim Zusammenleben im selben Haushalt könnte man Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Dann könnte sich je nach Situation dein Hartz4 Betrag mindern.

Falls Du mit "Amt" das Jobcenter meinst - wenn alle Formalitäten erfüllt sind (gültiger Miet- bzw. Untermietvertrag, etc), dann grundsätzlich Ja.

- Es muss einen Mietvertrag geben.

- Deine Schwester muss die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern.