Hallo mit hartz 4 bei schwester zur untermiete wohnen?

5 Antworten

Wenn das deine Schwester vorher mit ihrem Vermieter abklärt,dann kann sie mit dir einen Untermietvertrag machen,muss sie aber nicht,dann steht dir von den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dein Kopfanteil zu,also dann 50 % der Warmmiete !

Ihr könnt als Geschwister rein vom Gesetz ( SGB - ll ) her keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,sondern nur eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ),in dieser kann das Jobcenter zwar auch eine Unterhaltsvermutung unterstellen,dieser könnt ihr aber schriftlich formlos in 1 bis 2 Sätzen widersprechen.

Also dann nur angeben,dass dich deine Schwester mit ihrem Einkommen weder wirtschaftlich,noch finanziell unterstützt und dies auch in Zukunft nicht machen wird.

Was aber erst mal geklärt werden müsste ist,bekommst du deine Leistungen eigenständig gezahlt oder gemeinsam mit deinen Eltern zusammen.

Denn wenn du unter 25 bist und noch bei deinen Eltern wohnst,dann sieht das ganze nämlich ganz anders aus und das ist nicht im positiven Sinn gemeint.

Dann würde es nur Kosten der KDU - geben,wenn der Auszug bei deinen Eltern aus wichtigem Grund notwendig sein würde und das musst du dem Jobcenter nachweisen können,sonst würdest du nur deinen Regelsatz weiter bekommen,den du auch bei deinen Eltern bekommst ggf.abzüglich von Kindergeld oder Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung von evtl. Freibeträgen.

Schließt einen ganz normalen Untermietvertrag, in dem die Zuzahlung zur Miete, Nebenkosten, Küchen- und Badmitbenutzung geregelt ist. Sofern die ortsübliche Miete pro qm nicht überschritten wird, zahlt das JobCenter die Miete. Ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft.

Denkt daran, daß sich das Meldegesetz geändert hat und jetzt innerhalb von 2 Wochen die Ab- und Anmeldung erfolgen muß und auch der Vermieter einen definitiven Auszug und Einzug bescheinigen muß.

Das kannst du machen. Macht einen Untermietvertrag, in dem auch Küchnutzung, Badnutzung und Nebenkosten geregelt sind. Dann wird das Amt die Kosten übernehmen. Dass ihr verwandt seid, spielt keine Rolle, der Vertrag muss nur so abgefasst werden, dass ihr nicht als "Bedarfsgemeinschaft" betrachtet werden könnt.

Dass ihr verwandt seid, spielt bei einem Untermietvertrag oder einer WG keine Rolle. Allerdings muss der Vermieter deiner Schwester zustimmen (das Amt will das schriftlich!) und die Miete muss sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen.

ihr wäret maximal eine haushaltsgemeinschaft. du gibst deinen mietvertrag ab, sagst du ziehst da ein und ihr wirtschaftet jeder für sich alleine. dann bekommst du auch deinen mietanteil.