Wird die Auswertung des Testergebnis bei schriftlichen Auswahlverfahren bei den anderen berücktsichtigt?
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage zum DGP Test. Wenn man den schriftlichen Auswahlverfahren nicht bestanden hat, hat man es den auch bei den anderen Firmen nicht bestanden? Denn die Testdaten wird wohl innerhalb von sechs Monaten gespeichert. Es wäre schön, wenn ihr mir eure Erfahrung mitteilen könntet.
1 Antwort
Die Ergebnisse des Tests sind 6 Monate lang gültig. Heißt, erst nach 6 Monaten kannst Du einen neuen machen und ggf das Ergebnis verändern. Bis dahin kann jede Behörde diesen Test anfordern. Private Unternehmen wird das eher nicht interessieren. Wenn Du noch was Wissen willst schreib mir
Dann kannst Du den Test nicht nochmal machen. In der Regel wird sowas vorher abgefragt.
Achso, muss ich den Behörden dann informieren?
Das hier ist von der offiziellen DGP Seite:
"Wenn Sie einen dgp-Test absolviert haben, speichert die dgp Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum) und Ihr Testergebnis für 6 Monate. Sofern Sie innerhalb dieses Zeitraums erneut zu einem dgp-Testverfahren eingeladen werden, werden ggf. bereits von Ihnen erfasste Test-Antworten für das Auswahlverfahren verwendet.
Wichtig: Bewerben Sie sich für unterschiedliche Ausbildungsgänge, für die unterschiedliche Testbatterien eingesetzt werden, müssen Sie natürlich für jeden Ausbildungsgang den entsprechenden Test absolvieren (ebenfalls jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten).
Mit Teilnahme an einem dgp Testverfahren erklären Sie sich damit einverstanden, dass ggf. bereits von Ihnen erfasste Test-Antworten für das aktuelle Auswahlverfahren verwendet werden.
Sind Sie mit der Weitergabe Ihrer Testergebnisse nicht einverstanden, können Ihre weiteren Bewerbungen nicht weiter verfolgt werden. Nach Ablauf von 6 Monaten werden Ihre Daten routinemäßig gelöscht, Sie können dann den Test wiederholen."
Ok, vielen Dank. Nur zum Verständnis. Ich muss aber Einverständnis sein, oder?
Ohne Dein Einverständis werden die Daten nicht an eine andere Behörde weitergegeben. Das bedeutet aber auch, dass die Behörde Dich warscheinlich aussortiert, da sie von Dir kein Ergebnis bekommen. Es bringt auch nichts den Test jetzt nochmal zu machen. Die Ergebnisse des ersten Test werden dann übersandt, selbst wenn das 2te Ergebnis besser wäre.
Ok, auch wenn ich das Ergebnis noch nicht bekommen habe?
Dann wird sehr warscheinlich das Ergebnis noch ausgewertet. Dennoch hast Du den Test ja schon gemacht. Ein zweiter ist Sinnlos, zumindst in den nächsten 6 Monaten.
Nein können Sie nicht aber wenn Sie das Ergebnis anfordern sehen Sie ja das Ergebnis des ersten Tests und im Zweifel auch wann Du den Test gemacht hast. Die Behörde wird dann nicht so glücklich sein, denn jeder Test kostet die Behörde Geld. Im Zweifel sage, dass Du den Test gemacht hast und vor allem wann. Und wichtig, Test ist nicht gleich Test. Wie Du oben siehst kann der Test, je nachdem auf was Du Dich bewirbst anders sein.
Also habe ich sozusagen Pech wenn ich bei den ersten Test gar nicht bestanden habe?
Dem ist leider so ja. Dann musst Du 6 Monate warten um einen neuen Test machen zu können. Nicht alle Verwaltungen fordern einen DGP Test. Viele haben auch ihre eigenen Tests. Daher lohnt es sich dennoch sich überall zu bewerben.
Ja, das habe ich ja theoretisch auch. Das wäre den blöd, wenn ich überall mich beworben habe mit DGP Test.
Das wäre dann wirklich Pech, denn dann würdest Du überall aus den Bewerbungsverfahren fliegen wenn Du nicht bestanden hast, bzw. Dein Ergebnis zu schlecht ist.
Alle die den DGP Test anfordern werden es so oder so erfahren. Entweder weil Du das Übersenden des Tests verweigerst oder weil Sie das Ergebnis übersandt bekommen. Als AG wäre beides ein KO Kriterium für mich.
Ok, alles klar. Es hat sich erledigt. Ich habe mich darüber informiert
Die Testergebnisse haben ein Datum. Wenn Du Dich also in einer anderen Behörde beworben hast und diese einen DGP Test fordert, bekommen Sie, entweder durch Deine Zustimmung die Testergebnisse des ersten Tests mit Datum, oder wenn Du nicht zustimmst gar kein Ergebnis. Bei letzerem wirst Du aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen und bei ersterem sehen Sie wann Du den Test gemacht hast. Es ist ja kein Betrugsversuch den Test noch einmal zu machen, es macht jedoch keinen Sinn wenn nur der erste Test anerkannt wird (Zumindest in den 6 Monaten nach dem Test).
Also, das Erste werden sie am Ehesten berücksichtigen?
Die Behörde wird nur das erste Ergebnis erhalten, egal wie oft Du in den 6 Monaten den Test machst. Grund ist, dass der Test 6 Monate gültig ist um eben zu vermeiden, dass jeder Bewerber jedes Mal den Test erneut machen muss.
Du hattest ja geschrieben, dass Du das Ergebnis noch nicht kennst. Daher warte einfach auf das Testergebnis und mach Dich nicht verrückt. Wenn Du durchgefallen bist bedeutet das nicht das Ende. Jeder kann mal einen schlechten Tag gehabt haben. Nach 6 Monaten kannst Du es erneut versuchen. Zudem fordern nicht alle Behörden einen DGP Test. Daher solltest Du Dich so breit wie möglich aufstellen und Dich bewerben. Es gibt zb. einen massiven Unterschied bei den Tests zwischen Verwaltungsfachangestellten und Sekretäranwärter oder Inspektoranwärtern. Während der Verwaltungsfachangestellte einen kurzen Test macht, kann der bei einem Sekretäranwärter gern mal 2 Stunden dauern und bei einem Inspektor gleich mal 4 Stunden. 3 völlig unterschiedliche Tests. Daher schau genau auf was Du Dich beworben hast und ob die Tests identisch wären. Zur Not Frage bei der Behörde nach und spiele mit offenen Karten. Ich wünsche Dir viel Erfolg weiterhin.
Vielen Dank für die Information. Jedoch habe ich mich schon informiert und darf leider den schriftlichen Test nicht mehr machen. Mir war es vorher halt nicht klar, wie der DGP Test funktioniert
Ok, morgen steht bei mir ein schriftliches Verfahren an. Ich habe bereits bei den anderen Behörde durch DGp bereits teilgenommen. Darf ich also morgen nicht mehr mitmachen?