Wird der Priester mich verpfeifen wenn ich ihm Beichte dass ich früher ein brutaler Killer war?
7 Antworten
Nein, kein Priester der kath. Kirche würde sich über das Beichtgeheimnis stellen und Dich verraten. Das Beichtgeheimnis ist, neben der Schweigepflicht zu sonstigen Gesprächen, das höchste Gut in unserer Kirche. Das findet man im kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici:
Can. 983 - §1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.
Can. 984 - § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, dass etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.
Keine Regel ohne Strafe:
Ca. 1386. § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.
Tatstrafe heißt in der Kirche: er muss nicht erst verurteilt werden, sondern die Strafe tritt ein mit dem Vergehen. Sollte also ein Priester das Beichtgeheimnis verletzten ist er sofort von der Kirche ausgeschlossen und verliert damit sofort sein Amt, seine Lehrbefugnis und seinen Job.
Wenn du dafür gerichtlich zur Verantwortung gezogen worden bist, gibt es es nichts zu "verpfeifen".
Wenn nicht, wäre es für den Priester eine moralische Pflicht, dich anzuzeigen. Keinesfalls steht ein einfältiges Beichtgeheimnis über den Interessen der Gemeinschaft.
Das Verwerfliche hier in dieser angeblich "christlich geprägten" Gesellschaft ist, dass der Pfaffe vermutlich nicht belangt werden würde, wenn bekannt werden würde, dass er dich nicht angezeigt hat.
Kinderschänder aus Kirchenkreisen werden ja auch kaum rechtlich zur Verantwortung gezogen!
Bekennt ein Christ im Sakrament der Beichte seine Sünden, ist der Priester zur völligen Geheimhaltung verpflichtet. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis nicht entbunden werden. Vor Gericht kann er das Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen.
Verletzt ein Priester das Beichtgeheimnis, begeht er eine schwere Sünde. Er verliert die Beichtvollmacht sowie all seine Ämter und Würde.
Nach der Beichte darf der Beichtvater nur mit ausdrücklicher und freiwilliger Erlaubnis mit dem Beichtkind über seine Sünden sprechen.
Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.
Nein, das wird er nicht. Er darf das nicht. Er ist, wie ein Arzt, an seine Schweigepflicht gebunden.
Das Beichtgeheimnis wird sehr strikt eingehalten...
Gruß Fantho
Sehe ich nicht so, denn vieles an Gebeichtetem hat nicht immer etwas Kriminelles, sondern lediglich nur Privates und Intimes- und ich denke nicht, dass es Dir gefallen würde, wenn Deine Vertrauensperson das von Dir ihm Anvertraute an Privatem und / oder Intimem weiter erzählte...
Gruß Fantho
Ich bin auch kein "brutaler Killer"! Und einen Gottesangestellten würde ich eh nie als meine "Vertrauensperson" erwählen.
Und einen Gottesangestellten würde ich eh nie als meine "Vertrauensperson" erwählen.
Das ist erstens Deine Sache und ist zweitens nicht Thema des FSers....
Gruß Fantho
Richtig. Aber du hast eine ominöse Vertrauensperson von mir angesprochen: (Zitat fantho)
- dass es Dir gefallen würde, wenn Deine Vertrauensperson das von Dir ihm Anvertraute an Privatem und / oder Intimem weiter erzählte...
Aber du hast eine ominöse Vertrauensperson von mir angesprochen:
Ja, außerhalb einer Kirche - es gibt ja auch Freunde, Familie, Partner, Klassenlehrer etc., welche Vertrauenspersonen (VP) sein können...
Würdest Du es dann wollen, wenn diese VP Deine 'Geheimnisse' ausplauderte, obwohl Du diese ihm im Vertrauen miteiltest, oder wäre Dir dann nicht doch das 'Beichtgeheimnis' lieber, welches dann von dieser VP beachtet und angewendet werden sollte?
Gruß Fantho
Nein, würde ich nicht wollen. Aber ich wäre mir schon bewusst, dass es zu ihrer Bürgerpflicht gehörte, Anzeige zu erstatten. Erstens, wäre das im rrchtmäßigen Interesse des Geschädigten, zweitens würde ich Schwerstverbrechen wie in diesem Falle gar niemandem erzählen. Dann käme bei mir nämlich zu Kriminalität auch noch hohler Schwachsinn hinzu.
Ich denke außerdem, kein Killer betrachtet sich als "Killer" und hat deshalb auch keinen Grund, überhaupt oder irgendjemendem gegrnüber etwas zu "beichten".
Aber hier für diesen Staat und sein Rechtssystem argumentierst du voll "auf Linie":
Vor der Strafverfolgung gilt es, Rechte und Interessen des Täters zu sichern!
Gehst du denn selbst bei deinen Verfehlungen (hier im "christlich geprägten" Abendland spricht man ja davon, dass ausnahmslos alle Menschen "Sünder" seien, also auch du) zu irgendjemandem, der nicht mal einem seltsamen Beichtgeheimnis unterliegt, und erzählst ihm bspw., dass du gerade einen Menschen "brutal gekillt" hast?
zweitens würde ich Schwerstverbrechen wie in diesem Falle gar niemandem erzählen
Dies ist aber Deine Sache...
Ich denke außerdem, kein Killer betrachtet sich als "Killer" und hat deshalb auch keinen Grund, überhaupt oder irgendjemendem gegrnüber etwas zu "beichten".
Auch da liegst Du falsch, da auch bei einem 'Killer' Gewissensbisse aufkommen können...
Gehst du denn selbst bei deinen Verfehlungen
Dass man als Sünder auf die Welt kommt ist nicht gleichbedeutend, dass man weiterhin als Sünder auf der Erde wandelt...
erzählst ihm bspw., dass du gerade einen Menschen "brutal gekillt" hast?
Diese Frage ist spekulativ, denn erstens bin ich gar nicht der Grundtypus dafür und zweitens, sollte es doch zu solch einer Tat meinerseits kommen, weiß ich nicht, wie ich danach (re)agieren werde, da solch eine Situation eine ganz neue in meinem Leben dann wäre bzw. ist...
Gruß Fantho
- weiß ich nicht, wie ich danach (re)agieren werde,
Hoffen wir alle, dass du das nie erfahren wirst!
Sayonara!
Leider immer noch.