Wir ändern sich meine alg2 leistungen wenn partner arbeitet?
Ich beziehe derzeit alg2 und möchte gerne mit meinem partner zusammen ziehen (er verdient ausreichend). In wiefern würden sich meine leistungen ändern? Zählt dies dann als bedarfsgemeinschaft und wie sähe es mit der miete aus?
5 Antworten
Wenn keine gemeinsamen Kinder im Spiel sind, oder Kinder nicht gemeinsam betreut und verpflegt werden, würdet ihr im Regelfall zumindest im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden.
Das Einkommen und evtl. Vermögen des Partners wären dann noch nicht relevant, also hätte keinen Einfluss auf deinen Leistungsanspruch.
Aber selbst wenn ihr noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdet, mindert sich auf jeden Fall dein Bedarf für die KDU - Kosten der Unterkunft.
Die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom würde dann im Regelfall durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil für die Warmmiete.
Also bei 2 Personen würdest Du dann nur noch die Hälfte der Warmmiete und deine sonstigen Leistungen ( Regelbedarf für den Lebensunterhalt und ggf. Mehrbedarf ) bekommen, die andere Hälfte müsste er dann selber an dich zahlen.
Der Anteil für normalen Haushaltsstrom käme auch noch dazu, über das andere finanzielle müsst ihr euch dann untereinander auch einigen.
Das kommt drauf an. Schau mal hier zum Probejahr
https://hartz4widerspruch.de/news/hartz-iv-und-bedarfsgemeinschaft-paare-erhalten-ein-probejahr/
Auch innerhalb dieses Jahres werden die Mietkosten pro Kopf aufgeteilt und jeder von Euch beiden zahlt zumindest jeweils die Hälfte der Mietkosten.
Während des ersten Jahres des Leistungsbezuges ist das Partnereinkommen uninteressant.
Danach:
Das Geld deines Freundes wird angerechnet und dann bekommst du halt den entsprechenden Satz weiterhin , aber viel weniger. Mit der Miete wird dann geschaut ob dir Wohnung vielleicht zu teuer ist oder ob dein Freund alles zahlen muss. Nach einer bestimmten Zeit wirst du eh nichts mehr bekommen und dein Partner kommt für dich auf und du bekommst nichts mehr.
Da sind eine Menge Faktoren und damit geht ihr am besten zum Amt und da bekommt ihr alle Infos. So oder so musst ihr ja dahin
Mit der Miete wird dann geschaut ob dir Wohnung vielleicht zu teuer ist oder ob dein Freund alles zahlen muss.
Unsinn. Die Miete wird pro Kopf aufgeteilt.
Ob beide bereits eine Bedarfsgemeinschaft bilden, muss erst noch geklärt werden.
wenn du zusammenziehst mit deinem partner, seit ihr eine bg und sein einkommen mindert deinen bedarf. du solltest endlich in arbeit kommen,damit du für die kinder die im heim bereits leben endlich unterhalt leistest.