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Du musst unterscheiden zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der Mehrwertsteuer und ist somit ebenfalls 19% des Warenwertes inklusive Versand.

Je nach Produkt fällt auch Zoll an. Das sind Extragebühren, die auf bestimmte Produktgruppen erhoben werden um den deutschen Markt zu schützen. Hierzu gibt es einen riesigen Katalog mit dem Umfang des Telefonbuchs von Berlin, in dem eine Warengruppennummer, ein Warentyp und der jeweilige Prozentsatz stehen. In dem Fall glaube ich, dass es sich eh um keinen zollpflichtigen Warentyp handelt, zudem ist der Warenwert unter 150 Euro (wobei sich das mit Versand schnell ändern kann, entscheidend ist ja immer Warenwert plus Versand).

Die Grenzen sind beim Versand:

  • Warenwert inkl. Versand unter 22 Euro - Gebührenfrei (manchmal wird auch bei geringfügig höheren Werten ein Auge zugedrückt)
  • Warenwert inkl. Versand zwischen 22 und 150 Euro: Einfuhrumsatzsteuer fällt an, jedoch kein Zoll. Einfuhrumsatsteuer = 19% von Warenpreis+Versand - Gesamtkosten, also für Produkt und Versand für den Händler und EUSt für den Staat ist dann (Warenwert+Versand)*1,19 wovon Warenwert+Versand an den Händler und (Warenwert+Versand)*0,19 an den Staat geht.
  • Warenwert inkl. Versand über 150 Euro: Wenn die Produktgruppe zollpflichtig per Katalog ist, fällt auch ein Zoll an, der irgendein Prozentsatz sein kann, je nach Warengruppe. Deine Puppe ist vermutlich kein zollpflichtiges Produkt. Falls doch und sie wird z.B. mit 5% verzollt, müsstest du 5% vom Warenwert+Versand als Zollgebühr entrichten und auf Warenwert+Versand+Zoll noch mal 19% Einfuhrumsatzsteuer. Die Gesamtkosten wären also inklusive allem dann ((Warenwert+Versand)*1,05)*1,19 fürs 5% Beispiel, wovon Warenwert+Versand an den Händler und ((Warenwert+Versand)*0,05)+(((Warenwert+Versand)*1,05)*0,19) an den Staat gehen.

Was die Wertfeststellung angeht, so darf der Zoll garkeine Pakete öffnen außer in Sonderfällen, wo illegale Gegenstände wie Waffen oder Drogen vermutet werden. Das fördert aber schon der Scanner zu Tage, mit dem die Pakete durchleuchtet werden, fällt da etwas spezielles auf, wird das Paket untersucht. Es muss eine Rechnung außen am Paket angebracht sein, in einer Klebetasche für Versandunterlagen. Die Klebetasche außen darf der Zoll öffnen, die Rechnung auswerten und wenn der Rechnungswert plausibel ist, das Paket einfach per DHL rüberschicken und die berechneten Gebühren per Nachnahme einfordern.

Findet sich keine Rechnung oder ist die Wertdeklaration auf dem Versandaufkleber oder der Betrag auf der Rechnung absolut unplausibel, wirst du mit dem Kaufbeleg (z.B. Amazon oder Ebay Rechnung/Kaufbestätigung, Paypal Zahlbeleg, Konto- oder Kreditkartenauszug, ...) ins nächste Postzollamt bestellt, wo dir die Gebühr berechnet und abgenommen werden. Das Paket kannst du dann von dort aus mitnehmen. Evtl. musst du das Paket selbst öffnen, nicht aber die Originalverpackung vom Produkt, vor allem dann nicht, wenn es sich um ein Sammlerobjekt handelt, das erfahrungsgemäß in originalversiegelter Packung künftig deutlich im Wert zulegen wird. Ausnahem könnten allenfalls gemacht werden, wenn der süße Schäferhund vom Zollbeamten freudig mit dem Schwanz wedelt (also wiederum beim Verdacht auf Waffen oder Drogen), dann musst du evtl. auch die OVP öffnen.

Noch der Vollständigkeit halber: Die Freigrenze für Waren bei Flugreisen (bei Bus, Zug und Auto sind sie niedriger) aus Nicht-EU Staaten liegt bei 430 Euro, also wenn du mal selbst nach Japan fliegst, kannst du dir auch mehrere dieser Puppen zoll- und steuerfrei mitbringen. Beim Versand musst du schon für die erste nachzahlen.

liv123 
Fragesteller
 31.01.2015, 17:25

Danke für die Antwort :)

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Das soltle Dir weiterhelfen.

ANTWORT VON SpediHAJ SpediHAJ 13.06.2011 - 10:00 Japan gehört bekanntlich nicht zur EU und somit auch nicht zur Zollunion. Beim Internetkauf gibt es hier einige einfache Freigrenzen:

Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%; einige ermäßigte Waren wie Bücher 7%, gerechnet wird auf Warenwert + Versandkosten).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist ca. 12,5% usw.), Ggf. nach dem Land kann es aber auch Antidumpingzölle oder Zollvergünstigungen (Abhängig von sog. Präferenzpapieren) geben.

Bei der Bewertung, ob diese Wertgrenzen eingehalten werden, kommt es lediglich auf den reinen Warenwert an (ohne Versandkosten). Musst Du aber z.B. bei 100€ Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zahlen, werden zusätzlich zum Warenwert auch die Versandkosten versteuert (man spricht dann auch von der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll).

Hier die Webseite des Zolls dazu: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel1

Wenn von denen alles richtig deklariert wurde brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn es beim Zoll ankommt, wird es bestimmt nicht gewaltsam aufgerissen, und wenn man von einen nicht EU Land etwas bestellt sollte man die Seite sehr Sorgsam durch lesen, da steht zum Beispiel das die Mehrwertsteuer inklusive ist. Ansonsten wäre die Seite für dich noch Interessant:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html