Wieso sind Schischa-Bars erlaubt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich gilt das Rauchverbot (nicht nur in NRW) auch in Shisha-Bars. Laut Gesetz erstreckt es sich auf alle Arten von Schank- und Speisewirtschaften. Sobald es da eine Speise- oder Getränkekarte gibt, wo man was bestellen kann, ist es eine Speise- oder Schankwirtschaft und es greift das Rauchverbot.

Die Frage ist, was als rauchen gilt. Das ist im Gesetz nicht geregelt. Aber nach allgemeiner Verkehrsauffassung bezeichnet rauchen das Verbrennen getrockneter Pflanzenteile (Blätter, Blüten oder Stängel - wichtig: Früchte zählen demnach nicht zu den Pflanzenteilen[!]) und die Inhalation/Einatmung des entstehenden Rauches. Und genau da liegt die Regelungslücke.

Das Inhalieren von Wasserdampf ist nicht verboten. Es ist ebenfalls nicht verboten, diesen Wasserdampf mit getrockneten Früchten oder extra aromatisierten sogenannten Shiazo-Steinen zu aromatisieren. Es darf nur eben kein Tabak oder irgendwelche anderen getrockneten Pflanzenteile verbrannt werden.

Und das gilt auch in Shisha-Bars. Die müssen in ihren Lokalen auf das Rauchverbot hinweisen und auch den Tabakrauch unterbinden. Shisha-Bars die das nicht tun, bekommen auch regelmäßig Busgeldbescheide.

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Auch e-Zigaretten unterliegen - so sie nicht ausdrücklich und separat erwähnt werden aus dem gleichen Grund juristisch gesehen nicht dem Rauchverbot. Allerdings kann ein Gaststättenbetreiber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und auch das dampfen mit E-Zigaretten in seinen Räumen untersagen.

Woher ich das weiß:Recherche
vanOoijen 
Fragesteller
 06.05.2023, 10:19

Herzlichen Dank.

Auf so eine Antwort habe ich gewartet.

Das ist wirklich erhellend.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

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Eine Shisha-Bar ist eine Lokalität, die explizit zum Rauchen aufgesucht wird — bei Gaststätten ist das anders.

vanOoijen 
Fragesteller
 24.04.2023, 14:02

Aber es gibt doch auch Getränke.

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DeltaCastle  24.04.2023, 14:06
@vanOoijen

In einer Shisha-Bar ist das aber eher sekundär — da geht es in erster Linie um das Konsumieren von Wasserpfeifen.

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vanOoijen 
Fragesteller
 24.04.2023, 14:32
@DeltaCastle

Aber ich darf keine Bar eröffnen, wo es hauptsächlich um das Konsumieren von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen geht.

Es müsste doch um Tabakrauch an sich gehen - nicht um die Konsumform desselben.

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Rango82  25.04.2023, 22:04
@vanOoijen

Natürlich darfst du z.B eine Zigarren-Lounge aufmachen. Eine Zigaretten-Bar würde sich halt nicht lohnen.

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vanOoijen 
Fragesteller
 25.04.2023, 22:16
@Rango82

Schau ins verlinkte Gesetz.

Das ist in NRW nicht erlaubt.

Viele Gastronomen hatten hier vor 2013 teuer umgebaut. Mit Glaswänden Raucherbereich vom Nichtraucher-Bereich getrennt. Lüftungsanlagen eingebaut wie in Schischa-Bars.

Die Investitionen waren komplett für den Arsch.

Auch denen wurde hier 2013 das vollständige Rauchverbot aufgedrückt.

Im Winter besuche ich deshalb in NRW die Gastronomie nicht mehr. Ich lasse mich doch nach dem Essen nicht wie einen Hund vor die Tür schicken.

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Rango82  25.04.2023, 23:07
@vanOoijen

Eine Shisha-Bar, Zigarren-Lounge usw. sind keine Gaststätten und somit gilt dieses Gesetz für diese nicht.

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Eine Shisha Bar ist keine Gaststätte und will es auch gar nicht sein. Ich darf auch eine Einrichtung machen, wo man primär zum rauchen hingeht, solange ich mir da nicht noch ein Schnitzel bestellen kann

vanOoijen 
Fragesteller
 25.04.2023, 22:21

Keiner liest das Nichtraucherschutzgesetz NRW, dass ich extra verlinkt habe.

Genau das darf man nicht.

Deshalb sind die klassischen Eckkneipen in NRW ja auch nach 2013 merklich weniger geworden. Da sind heute Schischa-Bars drin.

Wasserpfeife mag ich aber nicht.

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Es müssen glaub bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unsere Stammbar verfügt über ein modernes Raumluftfiltersystem und außerdem ist die Hälfte der Bar auch im Sommer draußen aufgestellt.