Wiedereinstellen mit Disziplinarverfahren?
Hallo,
ich (20 J./w) habe bereits 11 Monate Fwdl geleistet und bin seit dem 31.07.2019 aus dem Dienst. Ich habe während meiner Dienstzeit einen strengen Verweis bekommen, da ich nicht um 22 Uhr auf meiner Bude war(Aga zeit).
nun habe ich mich im August als Wiedereinsteller beworben und heute (27.11.2019) eine Absage vom Karrierecenter in Hannover erhalten. Deb Grund konnten sie mir nicht nennen, wegen dem Datenschutz. Die Dame am Telefon sagte mir ich könne einen Widerspruch einlegen um den Grund zu erfahren. Allerdings will ich nicht, dass noch mehr in meiner Akte steht.
Ebenfalls meinte die Dame, dass der Grund so schlimm sei, dass ich mich für immer vom Bund verabschieden kann.
Mein größter Wunsch ist es wieder dienen zu können. Nun weiß ich nicht was ich machen soll!
habe auch noch Kontakt zu meiner alten Einheit und überlege dort über Truppenwerbung wieder rein zu kommen.
vielleicht kann mir ja jemand helfen?
vielen Dank
7 Antworten
Dein Arbeitgeber hat einmal Probleme mit dir gehabt. Warum sollte er dich erneut einstellen und das Risiko eingehen, nochmals Probleme mit dir zu haben?
Ebenfalls meinte die Dame, dass der Grund so schlimm sei, dass ich mich für immer vom Bund verabschieden kann.
Das allein wäre für mich ein Grund, über einen Widerspruch den Ablehnungsgrund zu erfahren.
Meine persönliche Meinung: Du hast 3 mal gegen Befehle verstoßen, und beim 3. mal wurde das Aktenkundig. Du hast definitiv nicht die richtige Einstellung zum Dienst. Such dir etwas anderes.
Zitat: "Ebenfalls meinte die Dame, dass der Grund so schlimm sei, dass ich mich für immer vom Bund verabschieden kann."
Da es aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich ist, dass die Dame von der Bw über hellseherische Fähigkeiten verfügt, muß wohl doch etwas in Deiner Akte vermerkt sein.
By the way - kleine Kinder verpetzen - Kameraden drücken bestenfalls mal ein Auge zu, wenn man es aber übertreibt, muß man letztlich auch mit den Konsequenzen leben.
Im Übrigen wird man nicht einfach so vernommen, um was für einen Sachverhalt ging es und warum warst Du darin involviert?
Beim ersten mal direkt strenger verweis weil du um 22 uhr nich im bett warst? klar greifen die bei der aga durch abertrotzdem..
Dann versteh ich es. Ist halt Befehlsverweigerung und 3 mal ist sehr Respektlos da kann man mal sowas machen.
Ja- den diszi verstehe ich auch- aber das deshalb mein wiedereinsteller verweigert wird hätte ich tatsächlich nicht gedacht.
Du bist anscheinend nicht in der Lage und nicht Willens, Dich den Vorschriften der Bw unterzuordnen, daher hast Du den strengen Verweis (oder war da noch mehr??) völlig zu Recht erhalten.
Die Bw möchte Dich offensichtlich aus diesem Grund nicht mehr erneut einstellen (was ich persönlich gut nachvollziehen kann). Hast Du das nicht begriffen?
Ein strenger Verweis ist kein Grund, um nie wieder zurückkehren zu können.
Da ist doch bestimmt mehr Mist gelaufen :)
Habe in meiner Akte Tatsächlich nur einen strengen Verweis stehen, mehr negatives nicht.
Dann leg den Widerspruch ein. Es ist nichts negatives, wenn du deine Rechte geltend machst.
Weiß leider nicht ob sowas in der Akte steht und die mir dann deshalb wieder nen Strich durch die Rechnung machen
Schlag die WDO auf und schau nach Verjährung von Disziplinarmaßnahmen.
Achso - die Verjährung ist nur auf den Aktiven Dienst bezogen( sagte mein pers mir) und der diszi sei in der Hauptakte für immer ?! Stimmt das so?
(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist.
(2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer Kürzung der Dienstbezüge, nach sieben Jahren zu tilgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder mit der Verkündung des ersten Urteils. Wird der Soldat während der Frist wegen einer anderen Tat rechtskräftig bestraft oder wird gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt, beginnt die Frist von neuem. Für den Beginn der Frist gilt Satz 2.
(3) Wird eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, ist sie zu tilgen. Hat sie sich auf die Berechnung von Tilgungsfristen ausgewirkt, sind diese erneut zu berechnen.
(4) Strafen sind zu tilgen
1.
nach fünf Jahren, wenn der Soldat zu Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist,
2.
nach drei Jahren in allen übrigen Fällen.
Satz 7 und 8 des Paragraphen sind für dich auch interessant. Aber die Arbeit machst du dir selbst, bitte.
wie kannst Du da so sicher sein, hattest Du vollumfänglich Akteneinsicht?
Tatsächlich war es das dritte mal, wurde aber erst beim dritten Mal verpetzt...