Wiedereinstellen mit Disziplinarverfahren?

7 Antworten

Dein Arbeitgeber hat einmal Probleme mit dir gehabt. Warum sollte er dich erneut einstellen und das Risiko eingehen, nochmals Probleme mit dir zu haben?

Ebenfalls meinte die Dame, dass der Grund so schlimm sei, dass ich mich für immer vom Bund verabschieden kann.

Das allein wäre für mich ein Grund, über einen Widerspruch den Ablehnungsgrund zu erfahren.

Meine persönliche Meinung: Du hast 3 mal gegen Befehle verstoßen, und beim 3. mal wurde das Aktenkundig. Du hast definitiv nicht die richtige Einstellung zum Dienst. Such dir etwas anderes.

Zitat: "Ebenfalls meinte die Dame, dass der Grund so schlimm sei, dass ich mich für immer vom Bund verabschieden kann."

Da es aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich ist, dass die Dame von der Bw über hellseherische Fähigkeiten verfügt, muß wohl doch etwas in Deiner Akte vermerkt sein.

By the way - kleine Kinder verpetzen - Kameraden drücken bestenfalls mal ein Auge zu, wenn man es aber übertreibt, muß man letztlich auch mit den Konsequenzen leben.

Im Übrigen wird man nicht einfach so vernommen, um was für einen Sachverhalt ging es und warum warst Du darin involviert?

Beim ersten mal direkt strenger verweis weil du um 22 uhr nich im bett warst? klar greifen die bei der aga durch abertrotzdem..


MecBenz82015 
Fragesteller
 27.11.2019, 12:30

Tatsächlich war es das dritte mal, wurde aber erst beim dritten Mal verpetzt...

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Craftdor  27.11.2019, 12:34
@MecBenz82015

Dann versteh ich es. Ist halt Befehlsverweigerung und 3 mal ist sehr Respektlos da kann man mal sowas machen.

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MecBenz82015 
Fragesteller
 27.11.2019, 12:38
@Craftdor

Ja- den diszi verstehe ich auch- aber das deshalb mein wiedereinsteller verweigert wird hätte ich tatsächlich nicht gedacht.

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Jo3591  27.11.2019, 12:49
@MecBenz82015

Du bist anscheinend nicht in der Lage und nicht Willens, Dich den Vorschriften der Bw unterzuordnen, daher hast Du den strengen Verweis (oder war da noch mehr??) völlig zu Recht erhalten.

Die Bw möchte Dich offensichtlich aus diesem Grund nicht mehr erneut einstellen (was ich persönlich gut nachvollziehen kann). Hast Du das nicht begriffen?

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Ein strenger Verweis ist kein Grund, um nie wieder zurückkehren zu können.

Da ist doch bestimmt mehr Mist gelaufen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 12 Jahre aktiver Dienst

MecBenz82015 
Fragesteller
 27.11.2019, 12:31

Habe in meiner Akte Tatsächlich nur einen strengen Verweis stehen, mehr negatives nicht.

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Drakus86  27.11.2019, 12:33
@MecBenz82015

Dann leg den Widerspruch ein. Es ist nichts negatives, wenn du deine Rechte geltend machst.

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MecBenz82015 
Fragesteller
 27.11.2019, 12:36
@Drakus86

Weiß leider nicht ob sowas in der Akte steht und die mir dann deshalb wieder nen Strich durch die Rechnung machen

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Drakus86  27.11.2019, 12:40
@MecBenz82015

Schlag die WDO auf und schau nach Verjährung von Disziplinarmaßnahmen.

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MecBenz82015 
Fragesteller
 27.11.2019, 12:42
@Drakus86

Achso - die Verjährung ist nur auf den Aktiven Dienst bezogen( sagte mein pers mir) und der diszi sei in der Hauptakte für immer ?! Stimmt das so?

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Drakus86  27.11.2019, 12:49
@MecBenz82015 § 8 Tilgung

(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist.

(2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer Kürzung der Dienstbezüge, nach sieben Jahren zu tilgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder mit der Verkündung des ersten Urteils. Wird der Soldat während der Frist wegen einer anderen Tat rechtskräftig bestraft oder wird gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt, beginnt die Frist von neuem. Für den Beginn der Frist gilt Satz 2.

(3) Wird eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, ist sie zu tilgen. Hat sie sich auf die Berechnung von Tilgungsfristen ausgewirkt, sind diese erneut zu berechnen.

(4) Strafen sind zu tilgen

1.

nach fünf Jahren, wenn der Soldat zu Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist,

2.

nach drei Jahren in allen übrigen Fällen.

Satz 7 und 8 des Paragraphen sind für dich auch interessant. Aber die Arbeit machst du dir selbst, bitte.

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FreeTel  27.11.2019, 17:38
@MecBenz82015

wie kannst Du da so sicher sein, hattest Du vollumfänglich Akteneinsicht?

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