Wie wird die Anwartschaftszeit beim Arbeitsamt berechnet?

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Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Auszug:
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.

Eine neue Anwartschaftszeit ist im Regelfall dann erfüllt, wenn man innerhalb von 30 Monaten min.wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.