Umzug zu spät gemeldet?

2 Antworten

Das Arbeitsamt hat mit ALG 2 nichts zu tun - vermutlich meinst Du das Jobcenter.

Wenn Du ordentlich aus der Bedarfsgemeinschaft ausgetreten bist, sollten Deine Altern kein ALG 2 + Miete mehr für Dich erhalten habe. Ergo wäre nichts zurückzuzahlen.

Andernfalls bist Du erstattungspflichtig.

Ohne genauere Angaben und Einsicht in die Bescheide kann man jedoch wenig dazu sagen.

MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 10:07

Ja sie haben kein ALG 2 mehr für mich erhalten aber ich war als Person noch mit drinnen das ich bei Ihnen wohne. Also wurde die Miete weiterhin mit 8 Personen geteilt statt durch 7 weil ich ja draußen war.

erstattungspflichtig wegen was ?

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Agamemnon712  18.06.2021, 10:13
@MasuriZunoki

Ich verstehe nicht, was da gelaufen ist aber wenn das Jobcenter noch Miete für Dich gezahlt hat über einen Zeitraum, über welchen Du keinen Anspruch mehr darauf hattest, bist Du grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet. Man nennt das "zu Unrecht erhaltene Leistungen".

Alles Weitere mußt Du vor Ort klären. Ggf. mit einem Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 10:23
@Agamemnon712

Meine Eltern haben kein Anspruch mehr für mich gekriegt. Die Miete wurde aber durch 8 Leute statt durch 7 geteilt ein paar Monate

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Agamemnon712  18.06.2021, 10:31
@MasuriZunoki
Meine Eltern haben kein Anspruch mehr für mich gekriegt.

Ein Anspruch kriegt man insofern nicht, sondern man hat ihn oder man hat ihn nicht. Man kann ihn jedoch auch erlangen, da er ein immaterielles (Rechts)Gut darstellt.

Die Miete wurde aber durch 8 Leute statt durch 7 geteilt ein paar Monate

Das glaube ich verstanden zu haben. Deshalb solltest Du Dich an eine fachlich versierte Person vor Ort wenden, damit diese ggf. herausfinden kann, warum das geschehen ist = wer den Fehler gemacht hat.

Danach kann man die Frage der Rückzahlung bzw. Erstattung klären.

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isomatte  18.06.2021, 11:26
@MasuriZunoki

Hast Du es immer noch nicht verstanden ?

Ein letztes mal, wenn es wie in deinem Fall um Familie geht, dann wird die Warmmiete kopfanteilig berechnet, in deinem Fall eben durch 8 Personen, auch wenn Du keinen Leistungsanspruch mehr hattest.

Wenn Du angenommen noch ein Geschwister gehabt hättest, welches auch keinen Leistungsanspruch mehr hatte, dann hätte das Jobcenter in eurem Fall dann trotzdem die Warmmiete durch 8 Personen geteilt und die volle Warmmiete weiterhin an den Vermieter überwiesen.

Würden die Eltern die Miete aber vom Jobcenter bekommen und selber an den Vermieter überweisen, dann hätten die Eltern bei 1000 € Miete und 7 bzw. im Beispiel dann nur noch für 6 Personen 125 € anteilige Warmmiete bekommen und Du und das Geschwister hätten ihren Anteil dann selber an die Eltern zahlen müssen.

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isomatte  18.06.2021, 10:08

Und Du meinst nun das deine Antwort weiterhilft ?

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Ich hab es dir doch schon erklärt !

Wenn deine Eltern nichts mehr für dich bekommen haben, weil du deinen Bedarf von um die 482 Euro mit deinem anrechenbarem Einkommen decken könntest, dann haben sie auch deinen Anteil von der Miete nicht mehr bekommen.

Demnach musst Du dann auch nichts ans Jobcenter zurückzahlen, auch wenn Du da nicht mehr gewohnt hast.

MasuriZunoki 
Fragesteller
 17.06.2021, 21:43

Das Arbeitsamt hat aber weiterhin mein Teil der Miete den Vermieter überwiesen weil sie eben dachten ich würde noch Dort wohnen.

klar war ich von der bedarfsgemeinschaft raus aber bei der Miete/Nebenkosten müsste ich noch drinnen sein

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isomatte  17.06.2021, 21:48
@MasuriZunoki

Nein

Wenn Du aus der BG - raus warst, dann haben deine Eltern auch deinen Anteil für die Warmmiete nicht mehr bekommen.

Hat dann das Jobcenter trotzdem die volle Miete an den Vermieter überwiesen, dann hat man deinen Eltern weniger für den Lebensunterhalt gezahlt.

Wenn, dann musst Du etwas an deine Eltern zahlen.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 17.06.2021, 21:51
@isomatte

Würden meine Eltern das zurück bekommen vom ALG 2 ?

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isomatte  17.06.2021, 22:00
@MasuriZunoki

Nein, wenn dann musst Du es ihnen zahlen.

Es sei denn daß Jobcenter hat nicht mehr benötigtes Kindergeld von dir auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet, obwohl du nicht mehr bei ihnen gewohnt hast und sie dir dein Kindergeld nachweislich weitergeleitet haben.

Dann müsste dieser Überprüfungsantrag gestellt werden und die Zahlung des Kindergeldes an dich nachgewiesen werden.

So könnte es dann ggf.eine Nachzahlung geben.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 17.06.2021, 21:45

Ebenfalls haben sie mein Teil vom Bafög als Einnahmen meiner Eltern rein gerechnet. Dies zeigt auch nochmal das sie dachten ich wohne noch dort.

(in diesem Fall würden meine Eltern Geld zurück bekommen ?)

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isomatte  17.06.2021, 21:51
@MasuriZunoki

Das waren deine Einnahmen und die würden auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn dann bekommen deine Eltern Geld von dir, siehe die Erklärung auf deine andere Frage.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 17.06.2021, 21:54
@isomatte

Ja aber ich hab doch gar keinen Bedarf mehr ? ALG weiß das ich Bafög krieg und meine Eltern kriegen kein Geld mehr für mich.

wieso muss ich dann bezahlen ?

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isomatte  17.06.2021, 22:05
@MasuriZunoki

Verstehst Du es nicht ?

Wenn Du aus der BG - raus warst, deine Eltern kein Geld mehr für dich bekommen haben und das Jobcenter trotzdem die volle Miete an den Vermieter überwiesen hat, dann hat man deinen Eltern weniger Geld für ihren Lebensunterhalt gezahlt.

Deine Eltern haben dann von ihren Leistungen deinen mietanteil gezahlt, musst Du dann mit ihnen selbst klären.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 17.06.2021, 22:09
@isomatte

Und ALG 2 will die zuviel gezahlte Miete nicht zurück ? Weil die Überweisen es an den Vermieter

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isomatte  17.06.2021, 22:11
@MasuriZunoki

Was denn nur für zu viel gezahlte Miete, rede bzw.schreibe ich Chinesisch, dass Du mich nicht verstehst ?

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 17.06.2021, 22:14
@isomatte

Ich hab doch einen gewissen mietanteil und wenn dort 4 Monate nicht wohnte, das Arbeitsamt aber meinen Mietanteil auch an den Vermieter zahlte

dann hat das Arbeitsamt doch Zuviel Geld überwiesen oder nicht

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isomatte  17.06.2021, 22:17
@isomatte

Selbst nach deinem Auszug sollte die Miete von um die 1000 Euro für dann noch 7 Personen angemessen sein.

Nur wird dann dein Anteil auf die 7 verteilt, es erhöht sich dann ihr mietanteil, deshalb kommt es aber dann auch nicht zu einer Überzahlung.

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isomatte  17.06.2021, 22:34
@MasuriZunoki

Trotzdem müsstest Du dann für diese 4 Monate ggf.deinen mietanteil an die Eltern zahlen.

Das Jobcenter hat zwar die volle Miete gezahlt, aber ging ja davon aus das Du noch da lebst.

Sie haben dann also deinen Anteil von 125 Euro bei 1000 Euro und 8 Person an den Vermieter überwiesen.

Dafür haben deine Eltern aber ganz sicher weniger Geld für sich bekommen, dass musst Du dann wie gesagt selber mit ihnen klären.

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isomatte  18.06.2021, 07:02
@MasuriZunoki

Das hat doch damit nichts zu tun !

Wenn Du weiterhin bei deinen Eltern gewohnt hättest und deine Eltern wie Du sagst nichts mehr für dich bekommen haben, dann hattest Du soviel anrechenbares Einkommen das Du aus der BG - der Eltern raus warst und deinen Bedarf selber decken konntest.

Dann hättest Du deinen Eltern von deinem Einkommen Mietanteil usw. selber zahlen müssen, auch wenn das Jobcenter die volle Miete an den Vermieter überwiesen hat.

Dafür haben dann aber deine Eltern weniger Geld für den Rest der BG - bekommen, weil dir ja nichts mehr zugestanden hat und Du hättest ihnen es dann normalerweise selber zahlen müssen bzw. sie hätten es dann mit deinem Kindergeld verrechnet, wenn sie es dir nicht gegeben hätten.

Nun bist Du aber ausgezogen und das wurde dem Jobcenter nicht mitgeteilt, sonst hätten sie dann diese angenommenen 1000 € Miete durch 7 und nicht mehr durch 8 Personen geteilt.

Nach deinem Auszug wird das wohl auch so berechnet werden müssen, es geht nur um diese besagten 4 Monate.

Wenn also ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X gestellt werden sollte und dieser dann abgelehnt werden, weil die falsche Berechnung durch Eigenverschulden ( nicht Meldung des Auszugs ) entstanden ist und es keine Nachzahlung vom Jobcenter geben sollte, dann könnten deine Eltern ggf. von dir diesen Betrag fordern, da müsst ihr euch dann selber einig werden.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 07:36
@isomatte

Ja aber ich hab diese 4 Monate gar nicht bei meinen Eltern gelebt. Ich hab meine Miete im Studentenwohnheim selbst gezahlt.

von meinem Kindergeld bekomm ich nur 70€

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 07:40
@isomatte

Mir ist es eigentlich nur wichtig das ich keinen Brief vom Arbeitsamt gekommen das ich ihrgendwas zurück zahlen muss..

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isomatte  18.06.2021, 07:50
@MasuriZunoki

Warum bekommst Du nur 70 € vom Kindergeld, dass beträgt derzeit min. 219 € pro Monat ?

Du verstehst es nicht ?

Ich weiß das Du nicht mehr bei deinen Eltern gelebt hast, aber das Jobcenter wusste es nicht.

Sie haben wie gesagt diese angenommenen 1000 € Miete durch 8 Personen geteilt, obwohl dir nach deinen Angaben nichts mehr zugestanden hat und hat die volle Miete an den Vermieter überwiesen, obwohl es hätte dann angenommen nur noch 7 x 125 € = 875 € überweisen müssen.

Man hat also deinen Eltern dann deine 125 € Mietanteil von ihren Leistungen abgezogen und Du hättest ihnen es dann selber zahlen müssen.

Hättet ihr deinen Auszug korrekt gemeldet, dann wäre die Miete gleich korrekt durch 7 Personen geteilt worden und der Anteil der Miete pro Kopf hätte sich erhöht.

Einfach diesen Überprüfungsantrag stellen und abwarten was als Bescheid kommt, ob das Jobcenter dann neu für diese 4 Monate berechnet, oder es ablehnt, da ihr eurer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seid, dann bliebe immer noch die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 07:54
@isomatte

Wieso haben sie durch 8 geteilt wenn ich doch eh aus der BG rausgeflogen bin ?

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isomatte  18.06.2021, 07:54
@MasuriZunoki

Wenn deine Eltern für dich tatsächlich keine Leistungen mehr bekommen haben, dann kann logischerweise auch nichts von dir zurückgefordert werden.

Das diese vollen ca. 1000 € Miete weiterhin an den Vermieter überwiesen wurden, ist dabei völlig irrelevant, weil man dann wie gesagt deinen Mietanteil von angenommen 125 € vom Bedarf der Eltern abgezogen hat.

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isomatte  18.06.2021, 07:58
@MasuriZunoki

Weil sie davon ausgegangen sind, dass Du weiterhin bei deinen Eltern lebst und der KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete berechnet sich nun einmal aus der gesamten Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt, auch wenn eine oder mehrere Personen nicht mehr zur BG - gehören.

Wenn das Jobcenter die Miete nicht direkt an den Vermieter überweisen würde, sondern das die Eltern selber machen würden, dann hätten deine Eltern nur noch angenommen diese 875 € und keine 1000 € mehr bekommen.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:00
@isomatte

Gut Dankeschön

und nachträglich den mietanteil ändern geht nicht :/?

falls ein Brief kommt schreib ich dich an 😂

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:03
@isomatte

Ich hab auch mal gelesen das die zu viel gezahlte Miete also die 125 dann vom Vermieter zurück gefordert werden können ?

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isomatte  18.06.2021, 08:03
@MasuriZunoki

Wie gesagt, wenn der Bescheid älter als 1 Monat ist, kann man keinen normalen Widerspruch mehr einlegen, dann kann man nur nur den besagten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X einreichen und dann kann, muss aber rückwirkend nicht zwingend nachberechnet werden, zumal es euer eigenes Verschulden war.

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isomatte  18.06.2021, 08:06
@MasuriZunoki

Das Jobcenter hat doch nicht zu viel Miete an den Vermieter überwiesen, auch wenn sie die vollen 1000 € gezahlt haben, dafür haben dann doch deine Eltern diese 125 € weniger für ihren Lebensunterhalt bekommen.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:12
@isomatte

Und wie ist das jetzt zu regeln da mein Bafög bei meinen Eltern als Einnahme berechnet worde obwohl sie diese nicht haben ?

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isomatte  18.06.2021, 08:15
@MasuriZunoki

Müssen sie ja, wenn dir nichts mehr zugestanden hat und das Jobcenter trotzdem diese vollen 1000 € überwiesen haben, natürlich vorausgesetzt, dass dein eigenes Einkommen auch berücksichtigt wurde.

Oder meinst Du das Jobcenter zahlt deinen Mietanteil weiter, obwohl dir nichts mehr zusteht ?

Das ist die normale Vorgehensweise der Jobcenter, wenn die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Wird z.B. auch bei unangemessener Warmmiete gemacht, dann wird diese voll an den Vermieter überwiesen und der Anteil den sie selber zuzahlen müssten dann von ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt abgezogen.

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isomatte  18.06.2021, 08:19
@MasuriZunoki

Antrag auf Überprüfung stellen und deinen Auszug nachweisen, auch dass das Kindergeld an dich weitergeleitet wurde, sonst würde es nämlich als Einkommen der Eltern zählen und mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Woher und warum bekommst Du denn nun nur 70 € vom Kindergeld ?

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:20
@isomatte

Mama sagt sie braucht das Kindergeld weshalb ich nur 70 bekomme davon

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:21
@isomatte

Das das Kindergeld angerechnet wird ist egal. Wir haben es so ausgemacht das es weiter an meine Eltern geht

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:22
@isomatte

Ich hab gestern beim Amt angerufen und hab meine richtige Adresse angegeben und meine meldebestätigung per Mail geschickt

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isomatte  18.06.2021, 08:25
@MasuriZunoki

Das ist doch ganz großer Blödsinn !

Dir fehlt das Kindergeld und deine Eltern haben nichts oder nur wenig davon, denn das nicht gezahlte Kindergeld an dich wird deinen Eltern von ihren Leistungen abgezogen.

Sie können dann im Regelfall nur 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld absetzen, wenn nicht schon auf anderes Einkommen wie z.B. Erwerbseinkommen Freibeträge berücksichtigt werden, dann hätten sie angenommen max. 30 € mehr zur Verfügung und dir fehlen jeden Monat fast 150 €.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:27
@isomatte

Meine Mutter gibt mir nicht mehr.. damit muss ich so leben. Sonst gibt es viel Streit

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isomatte  18.06.2021, 08:34
@MasuriZunoki

Musst Du nicht, es gibt immer noch den Abzweigungsantrag den Du bei der Familienkasse stellen kannst, den findest Du zum ausdrucken im Internet, oder nach Anruf bei der Familienkasse würde man dir diesen auch zuschicken.

Und wie gesagt, deine Eltern haben nicht wirklich etwas davon, außer ggf. diese 30 €, also könnten sie dir auch das volle Kindergeld geben bzw. müssen es auch, wenn sie dir nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Ich würde an deiner Stelle mal mit den Eltern sprechen und es ihnen erklären, denn wenn Du diesen Abzweigungsantrag stellen würdest und diesem dann stattgegeben würde, dann stünde dir ggf. noch mehr Kindergeld als nur 219 € zu.

Denn bei weiteren 7 Personen, gehe ich mal davon aus, dass Du noch 5 Geschwister hast, wenn die alle noch Anspruch auf Kindergeld haben, dann würde inkl. deines Kindergeldes aus der Gesamtsumme ein Durchschnitt ermittelt und dann dieser direkt an dich überwiesen.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 08:53
@isomatte

Meine Eltern würden da nicht drauf eingeben ich hab das mal angesprochen da wurden sie richtig sauer und motzen wie ich ihnen so soviel Geld weg nehmen kann..

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isomatte  18.06.2021, 08:58
@MasuriZunoki

Wie gesagt müssen sie auch nicht, deshalb gibt es ja diesen Abzweigungsantrag.

Du nimmst ihnen doch nichts weg, im Gegenteil, sie enthalten dir dein zustehendes Kindergeld von derzeit min. 219 €, wenn sie dir nicht min. Unterhalt in dieser Höhe zahlen.

Sie haben bis auf diese evtl. 30 € nichts vom nicht gezahlten Kindergeld an dich, weil es ihnen von ihrem Leistungsanspruch als Einkommen abgezogen wird.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 09:10
@isomatte

Und wenn ich mein Kindergeld kriegen würde, würden sie mehr Leistungen kriegen ?

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 18.06.2021, 09:16
@isomatte

Hab noch eine Frage:

also das Kindergeld von mir wird meinen Eltern als Einkommen angerechnet. Das Kindergeld läuft immer noch über meine Eltern.

das ist so korrekt oder ?

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isomatte  18.06.2021, 09:18
@MasuriZunoki

Na sicher, dann kann es ja nicht mehr als ihr Einkommen angerechnet werden.

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isomatte  18.06.2021, 09:21
@MasuriZunoki

Die Eltern sind und bleiben die Kindergeldberechtigen, dass würde auch ein Abzweigungsantrag nicht ändern, nur das dann das Kindergeld direkt an dich von der Familienklasse überwiesen würde, wenn dir deine Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 24.06.2021, 21:39
@isomatte

Hey hätte eine neue Frage, also es hat sich geklärt und ich stehe im Antrag meiner Eltern nicht mehr drinnen. Ihre Leistungen haben sich um 200€ erhöht aber sie kriegen kein Kindergeld mehr für mich.

meine Eltern wollen mir kein Geld geben ich krieg gar nicht mehr auch nicht mehr die 70€

was soll ich jetzt machen ? Sind die 200€ die sich erhöht haben eigentlich mein Kindergeld ?

was soll ich tun 😣

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isomatte  25.06.2021, 06:47
@MasuriZunoki

Wenn sich alles geklärt hat und deine Eltern dann trotzdem eine Erhöhung ihrer Leistungen von 200 € bekommen, dann müsstest Du ja vorher noch in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gewesen sein, denn der Mietanteil lag ja nur bei 125 €, wenn die Miete bei 1000 € liegt und nur diese 125 € dürften sie nach deinem Auszug mehr bekommen, dass nur einmal so nebenbei.

Warum gibt es kein Kindergeld mehr für dich, dass kommt doch von der Familienkasse und nicht vom Jobcenter ?

Wurde denn dein Auszug bei der Familienkasse gemeldet ?

Auch dann steht deinen Eltern bzw. dir weiterhin Kindergeld zu, wenn Du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und gemeldet bist, dann steht dir das Kindergeld wie gesagt selber zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, aber das habe ich dir ja schon alles erklärt.

Da kannst Du nur eins machen, bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Abzweigung stellen, den findest Du wie gesagt im Internet zum ausdrucken und das solltest Du so schnell wie möglich machen, weil das ganze dann auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Das hätte dann sogar den Vorteil für dich, dass die Familienkasse aus dem gesamten Kindergeldanspruch einen Durchschnitt ermittelt und Du somit dann sogar ein paar Euro mehr bekommen solltest als dir eigentlich zustehen würde.

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MasuriZunoki 
Fragesteller
 25.06.2021, 19:44
@isomatte

Das Kindergeld wird ja beim Arbeitsamt mit angerechnet und ich denke mal weil ich nicht mehr bei meiner Familie wohne haben die mich nun raus genommen.

meine Eltern wollen noch anrufen und fragen ob sie wirklich kein Kindergeld mehr für mich kriegen

und wenn Nein raus kommt darf ich es für mich beantragen sagen meine Eltern.

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isomatte  25.06.2021, 21:06
@MasuriZunoki

Das Kindergeld kommt von der Familienkasse und nicht vom Jobcenter.

Beantragen kannst und musst Du es nicht, dass haben deine Eltern schon gemacht.

Du kannst und solltest dann einen Abzweigungsantrag stellen, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

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Agamemnon712  18.06.2021, 10:02
Ich hab es dir doch schon erklärt !

Das reicht offensichtlich nicht immer. Weder mit, noch ohne Ausrufezeichen.

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isomatte  18.06.2021, 10:07
@Agamemnon712

Das liegt dann aber ganz sicher nicht an meinen Erklärungen, die sind schon so, dass es ein Unwissender verstehen kann und sollte.

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