Wie weit reicht die Anwesenheitspflicht in der Oberstufe?
Also ich habe vor die Oberstufe zu verlassen aber ich möchte nicht den Schülertitel verlieren wegen dem Kindergeld. An sich ist es ja so das in der Oberstufe keine Anwesenheitspflicht ist da man ja schon volljährig ist. Kann ich an der Schule angemeldet bleiben aber nicht zum Unterricht gehen oder gibt es da Konsequenzen?
4 Antworten
Kann ich an der Schule angemeldet bleiben aber nicht zum Unterricht gehen oder gibt es da Konsequenzen?
Dann warte mal ab, wie lange die Schulleitung diese Spirenzchen mitmacht.
Desweiteren stellt sich die Frage nach Deinem Alter und der Schulpflicht. Seit wann genau bist Du 18 - und welche Regelung gilt in Deinem Bundesland.
Dann stehe zu Deiner Entscheidung - gehe arbeiten und verzichte auf die "Schädigung" der Steuerzahler oder melde Dich bei der Arbeitsagentur ausbildungsplatzsuchend und suche Dir folgend ( jederzeit nachweisbar !! ) einen Ausbildungsplatz, was Dich zum weiteren Bezug von Kindergeld berechtigen würde.
Es besteht i.d.R. folgend auch während der Wartezeit ( zwischen Vertragsunterzeichnung und Ausbildungsbeginn ) Anspruch auf KG.
Das hat natürlich Konsequenzen. Nur weil du volljährig bist, ändert es nichts daran, dass du an der Schule angemeldet bist. Wenn du nicht kommst, dann kommt irgendwann ein blauer Brief der Schule.
Wenn du keine Lust mehr hast, dann such dir doch bspw. Eine Ausbildung oder so. Dann bekommst du weiterhin Kindergeld.
Im Notfall kannst du auch, wenn du erstmal ein Jahr brauchst, einen Freistellungsantrag stellen.
Lg
Um eine Ausbildung habe ich schon gekümmert aber es ist ja noch sehr viel Zeit zwischen dem beendigen von der Schule und dem Start der Ausbildung.
Wie gesagt, wenn du nur dieses Schuljahr überbrücken willst, könntest du einen Freistellungsantrag stellen.
Zum einen dürfte das in der Schule auffallen und gegenüber der Familienkasse wäre das auch mehr als daneben, denn wenn der Anspruch entfällt und du beziehst weiterhin das Geld könnte das lustig werden, die holen sich nämlich jeden Cent wieder.
Du darfst dem Unterricht nicht unentschuldigt fernbleiben.
Also ich bin seit September letzten Jahres 19 und mein Tutor hat uns mehrmals gesagt das wir im Grunde genommen keine Anwesenheitspflicht mehr haben (komme aus Hessen).