Wie wahrscheinlich ist es abgeschleppt zu werden?

2 Antworten

In der Regel steht ein Schild am Parkplatz, das Auskunft gibt, wer da parken darf. Wenn der Parkplatz auch für Besucher freigegeben ist, giltst Du erstmal als Besucher. Ausser Du stehst da zu lange und der Verdacht kann aufkommen, dass Du kein Besucher bist.

Wenn Du da nicht gerade einen Behinderten-Parkplatz blockierst oder dem Parkplatz vom Chef, der meist aber gekennzeichnet ist, wirst Du nicht gleich abgeschleppt. Wenn der Parkplatz-Betreiber nicht angezeigt hat, dass da die STVO gilt, wäre das ein Privatauftrag und der Auftraggeber (das Amt) müsste beim Abschleppen in Vorlage treten. Das machen die nicht.

Also keine Panik. Es werden sicherlich noch andere Fahrzeuge auf diesem Parkplatz stehen, die nichts mit dem Amt zu tun haben. Aber ich würde mir in der nächsten Pause einen anderen und öffentlichen Parkplatz suchen. Dann ist zumindest mal Dein Gewissen beruhigt.

Meine Frage ist also, kann jemand nachvollziehen ob ich dort falsch parke oder einfach nur ein Besucher des Amtes bin.

Ja, es kann sein, dass die Kennzeichen der Mitarbeiter bekannt sind.

Ich hatte heute morgen einfach wirklich keine andere Möglichkeit 

Ich parke mal bei Dir vor oder in der Garage und bringe genau dieses Argument. Dafür hast Du dann ja bestimmt Verständnis.

aber bis dahin habe ich angst, dass ich abgeschleppt werde

Ja und das ist auch richtig.

Wären etwa 250€ Kosten.

Studentinxy174 
Fragesteller
 09.10.2023, 08:17

Wenn ich vor der Garage parke behindere ich jemand das ist doch nicht mit dem parken auf einem großen Parkplatz der eh nie voll ist gleichzusetzen

Was soll ich denn machen ich bin 4 Parkplätze abgefahren und es ganz keinen einzigen freien

Mitarbeiter haben wie gesagt einen Ausweis im Auto liegen damit erkenntlich ist dass es sich um einen Mitarbeiter handelt, aber als Besucher hat man eben nichts also kein besucherausweis oder parkschein oder ähnliches daher die Frage ob es möglich ist das zu differenzieren

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M111evo  09.10.2023, 09:23
@Studentinxy174

Da wird nichts differenziert:

Du darfst dort nicht parken, fertig.

Parkst Du dort unberechtigt und das wird festgestellt - was aufgrund des nicht vorhandenen Ausweises ein Kinderspiel ist - dann wirst Du kostenpflichtig abgeschleppt.

Und das ist jetzt nicht soooo schwer zu verstehen.

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AlexausBue  09.10.2023, 13:58
@Studentinxy174
Wenn ich vor der Garage parke behindere ich jemand das ist doch nicht mit dem parken auf einem großen Parkplatz der eh nie voll ist gleichzusetzen

Wer entscheidet das denn, ob Du dort jemanden behinderst oder nicht? Du etwa?

Was soll ich denn machen

DAS ist DEIN Problem!

aber als Besucher hat man eben nichts also kein besucherausweis oder parkschein oder ähnliches daher die Frage ob es möglich ist das zu differenzieren

Ich hoffe schon.

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