Wie wahrscheinlich ist das?

4 Antworten

Du solltest mit Deinem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen. Ich nehme nicht an, dass Du dort so unentbehrlich bist, dass er das verweigert.

Bei der Ausbildung später anzufangen, halte ich für keine gute Idee. Da hast Du dann gleich Deinen "Stempel" weg...

Gehe zu deinen jetzigen Arbeitgeber und bitte um ein Aufhebungsvertrag.

Als was bist du in deiner jetzigen Tätigkeit angestellt?

Eigentlich ist ein Ausbildungsbeginn jederzeit möglich

Die Frage ist ob das so gut ankommt

Stellwerk  12.07.2023, 16:53

Wenn das in Kombi mit Berufsschule startet, ist das mit dem "jederzeit" nicht drin.

Hat schon seinen Grund, warum Ausbildungen meist zur gleichen Zeit am 1.8. oder 1.9. beginnen.

1
RobertLiebling  12.07.2023, 16:57
@Stellwerk

In den Einstiegsklassen der Berufsschulen kommen im Lauf des Schuljahres immer mal wieder neue Schüler dazu. Zum Beispiel weil sie während der Probezeit den Beruf gewechselt haben. Oder weil der Betrieb einen Ausbildungsplatz neu besetzen wollte, dessen Erstinhaber die Probezeit nicht überlebt hat...

0
Stellwerk  12.07.2023, 16:58
@RobertLiebling

Das sind aber eher Ausnahmen. Dass man einfach quer lustig ne Ausbildung anfängt wie eine normale Stelle, ist eher nicht der Fall.

0
RobertLiebling  12.07.2023, 17:02
@Stellwerk

Natürlich fangen die meisten im Herbst an. Aber es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Termin, wann Ausbildungen beginnen müssen.

Ich hab meine eigene Ausbildung damals übrigens etwas früher begonnen, am 01.07.

0
DBDoStoRE6  21.08.2023, 04:37
@Stellwerk

Ich hatte einen Ausbildungsplatzwechsel u. mir machte niemand Probleme. Umzug, Orts- u. Bundeslandwechsel war der Grund. Ich schrieb in die Bewrbungen Ausbilsung bei Fa... v...bis... u. Fortsetzung der Ausbildung bei Fa... v....bis... War kein Problem. Ich hatte eine Nachbarin u. ihre Tochter mußte in 3 Betrieben ihre ausbildung machen. Beim 1. Mal war es weil die Tochter zum AG ehrlich war. Er zeigte ihr Unsinn was komplizierter war u. keinen Sinn machte u. sie sagte es dem AG, da kam die Kündigung. Sie bekam trotzdem den nächsten Ausbildungsplatz...Fortsetzung der Ausbildung. Aber dann waren 2 Betriebe, die konkurs gingen. Was blieb ihr übrig als neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen? Sie fand die u. schaffte ihre Ausbildung zu Ende zu machen u. machte weiter zusätzlich eine Fachausbildung. Ich traf sie nicht mehr, aber der Grund war, daß die Nachbarin aus anderen Gründen wegzog u. ich die Tochter nicht mehr traf. Aber es gab keine Probleme. Da fängt man später mit der Ausbildung im neuen Ausbildungsbetrieb an. Klappte trotzdem u. hatte keinen Einfluß während der Berufslaufbahn. Ich mußte die Berufschule wechseln wg. Umzug, Orts- u. Bundeslandwechsel. Es war klar daß ich nicht jeden Tag 300 km pendeln konnte. Einzig war, das Probleme machte: Daß der Schul- u. Ausbildungsstoff aders war, daß ich manche Sachen doppelt lernte u. manches nicht lernte u. sehen mußte, wie ich es nachhole. Das bereitete Schwierigkeiten u. verschlechterte meine Noten, aber die Prüfung, sowohl schriftlich als praktisch, bestand ich nur wg. einem Punkt zuwenig mit 2,6. Hätte ich einen Punkt mehr, hätte ich 2,3, eine 2 erhalten. So wurde es eine 3. Bestanden ist bestanden u. ich kam ohne Probleme in einem anderen Betrieb unter. Das binnen nicht mal 1 Woche. Denn der Ausbildungsbetrieb kündigte mich nach dem 1. Lehrjahr, war Stufenausbldung mit jedes Jahr Prüfung, Beruf u. neuem Ausbildungsvertrag. Es war ein besch. Betrieb in dem ich nicht bleiben mochte. Weil der Betrieb ich die Ausbildung durchführte u. die Prüfung bestand, mich nicht zum Arbeitsamt (damals 90-er Jahre) ließ, schickte ich denen einen gelben Zettel, bis ich andere Arbeit fand. Ich ließ mir v. Hausarzt einen gelben Zettel geben, weil ich es nicht einsah in einen besch... Betrieb zu müssen u. bis dahin keine neue Arbeit zu haben. Dafür war der gelbe Zettel, so daß ich die Möglichkeit hatte, nahtlos beschäftigt zu sein u. ohne Arbeitslosigkeit versichert zu sein, indem ich mich nicht auf der "faueln Haut ausruhte", sondern zum Arbeitsamt ging u. rechtzeitig durch Arbeitssuche, einen Arbeitsplatz erhielt, bevor der Ausbildungsvertrag endete. Ich konnte im anderen Betrieb beginnen. Ich rief den Ausbildungsbetrieb an, sagte Bescheid u. war kein Problem. Bis dahin lief der gelbe Zettel u. ich konnte lückenlos, nahtlos übergehend beginnen. Der Ausbildungbetrieb zahlte mir so lange pflichtversichert, das Ausbildunggeld, bis der Vertrag endete. Es war mein Glück, weil der Betrieb ich in meienem gelernten Beruf ich die Prüfung bestand, arbeitete, mich betrog u. beschi. u. kündigte. Wei es in der Probezeit war, wurde ich arbeitslos, weil mich der Schwindelbetrieb betrog, nicht die Arbeit abbrechen ließ, um zum Arbeitsamt zu gehen (in den 90-er Jahren), um wieder Arbeit zu finden u. lückenlos beschäftigt u. versichert zu sein, nachdem ich am Freitag Nachmittag die Kündigung, persönlich im Betrieb erhielt. Aber desto trotz bekam ich am selben Tag in den Abendstunden v. privaten Bekannten, ich v. der Betriebskündigung usw. erzählte, eine Adresse ich mich bewerben kann, diese Mitarbeiter/Innen suchen u. einstellen. Es war die Einstellerein selbst, sie brachte mir am nächsten Tag den Bewerbungsbogen u. Formular, füllte ich am nächsten Tag aus, brachte ich ihr u. sie nahm diesen mit. Ich kam auf die Warteliste u. als Vorweihnachtsgeschenk, 20 Tage vor Heilig Abend erhielt ich eine Zusage, daß ich anfangen kann. Ich erhielt den Arbeitsvertrag u. fing an. Man sieht es an meiner guten EU- Rente seit vielen Jahren, daß es sich lohnte u. es kein Problem war, daß ich einen Ausbildungsplatzwechsel hatte, in der 2. Fa die Ausbildung fortsetzte u. das, obwohl ich 1 Jahr lernte u. Ausbildung machte. Aber weil es Stufenausbildung des dualen Systems war, nach jedem Jahr man eine Prüfung ablegen mußte u. einen Beruf hatte, war es kein Problem, daß ich nicht alle 3 Ausbildungsjahre durchführte. Ich hatte gelernten Beruf mit bestandener Prüfung u. verdiente in der neuen Firma ich mich bewarb, sehr gut. Zwar wurde ich erwerbsunfähig u. erhielt die EU- Rente, die nicht schlecht ausfällt u. das, ohne arbeiten zu müssen, ich auch nicht mehr arbeiten kann. Also hab ich doch was erreicht, daß es bis zur EU- Rente reichte. Damit will ich nur sagen, daß es nicht immer einen Einfluß haben muß u. sich nicht unbedingt negativ auswirken muß, nur weil man während der Ausbildung einen Ausbilddungsplatzwechsel hat. Kommt auf den Grund an.

0

Sprich mit dem Betrieb. Wenn Ausbilder und Auszubildender sich einig sind ist das überhaupt kein Problem.