Wie viele Personen dürfen in meiner Mietwohnung leben?

7 Antworten

Ja gibt es. Wenn z.B. eine 2-Zimmerwohnung mit 50 m² von 10 Personen bewohnt wird, spricht man von einer sogenannten Überbelegung.

Laut Faustregel sagt man, das pro Erwachsener 10 m²-Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen. Bei Kindern sind es 7 m². Wobei es hier unterschiedliche Auffassungen gibt.

Ansonsten gibt es noch die von Rockuser beschriebenen Grenzen des SGB. Das sind die Wohnungsgrößen nach denen sich die ARGE richtet.

Natürlich haben die anderen auch recht. Fremde können nicht einfach so in die Wohnung mit einziehen, sondern der Vermieter muss darüber in Kenntnis gesetzt werden. 

Aber auch bei Familienzuwachs (wenn die Betriebskosten nicht nach Personen abgerechnet werden, muss der Vermieter hier nicht informiert werden) kann es irgendwann zu einer Überbelegung kommen.

Hier nochmal zwei Links dazu: 

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2016/5/ueberbelegung.html

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ueberbelegung-wohnung/


LaraMaus68 
Fragesteller
 08.01.2017, 12:39

Ich meine jetzt, wenn ich mit 3 oder 4 anderen eine 100 m^2 Mietwohnung holen wollen würde, würde das gehen? Natürlich wäre der Vermieter schon vor dem Verkauf in Kentniss, dass wir mehrere Personen sind.

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Sheireen1990  08.01.2017, 13:09
@LaraMaus68

Natürlich geht das. Wie schon geschrieben: Für jede erwachsene Person müssen mindestens 10 m² vorhanden sein. Bei einer 100 m² großen Wohnung ist diese Vorgabe erfüllt.

Und sofern der Vermieter immer weiß, wer gerade in der Wohnung lebt, sollte es auch von der Seite keine Probleme geben.

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Das kommt auf die größe der Wohnung an und das was der Vermieter erlaubt. 

In Deinem Mietvertrag wird normal festgelegt wer da wohnt, wenn Du Kinder bekommst können diese natürlich immer da mitwohnen, bei Fremden musst Du mit Deinem Vermieter reden

Das ist eine gute Frage. Eine wirkliche Bestimmung existiert da nicht, aber der Vermieter kann schon sagen, das eine 35m² Wohnung nicht für 20 Leute ausreicht.

Nach SGB in NRW sind

"Angemessen" sind in der Regel folgende Wohnungsgrößen:

a) für eine allein stehende Person 50 qm Wohnfläche
b) für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen zwei Wohnräume oder
    65 qm  Wohnfläche

c) für jede weitere haushaltsangehörige Person zusätzlich ein Raum oder 15 qm 
    Wohnfläche
.

Aber das sind nur Richtlinien, keine Gesetze. Kleiner geht immer.


albatros  08.01.2017, 19:43

Ich erkenne aus der Frage nicht, dass es um die Angemessenheit gemäß SGB geht. Die besagt im Allgemeinen, dass für eine Einzelperson 45 m² und für jede weitere 15m² angemessen sind.

Die Frage hat aber eine ganz andere Zielrichtung, nämlich ab wann eine Überbelegung vorliegt.

Deine Antwort ist deshalb in diesem Fall unzutreffend.

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Rockuser  08.01.2017, 19:54
@albatros

@ albatros, hast Du die ersten Sätze meiner Antwort nicht gelesen?

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Es kommt immer drauf an,  welche Personen als Mieter im MV eingetragen sind und diesen auch unterschrieben haben. Wenn nun nahe Verwandte (Kinder, Ehegatten, eingetragene Partner) zuziehen, bedarf es der Information des Vermieters. Sollen andere Personen zuziehen, bedarf es der (schriftlichen) Beantragung des Mieters  und Zustimmung des Vermieters. Ohne diese läge  eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor mit der Aussicht, dass der Mietvertrag vermieterseitig gekündigt werden kann.

In beiden Fällen gilt, dass eine Überbelegung unzulässig wäre. Also ist die Wohnfläche mit der Personenzahl und dem Flächenbedarf p.P. ins Verhältnis zu setzen.