Wie hoch dürfen Eiben an der Grenze wachsen?

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Wenn Du nicht bis zur zweiten Wuchsperiode, also ca. 3.-4. Jahr nach Pflanzung Einspruch erhoben hast, hast Du ein Problem. So sieht es das Nachbarschaftsrecht vor. An Deiner Stelle würde ich einfach mal mit dem Nachbarn reden, das hilft in der Regel besser und schneller, als gleich nach dem "dürfen" zu fragen. Jeder Krieg steht oder fällt mit Kommunikation.

Da musst du in die jeweilige Vorschrift deiner Stadt schauen, gibt oft auch kleine Bücher darüber. Alternative einfach mal bei der Stadt anfragen, nichts machen ist keine gute Idee. Denn sonst legt man es so aus, das es dich Jahre nicht gestört hat, also es still angenommen wurde.