Wie viel Schuld bei Abstandsmessung auf Autobahn?
Ich habe heute einen Anhörungsbrief von der Polizei bekommen da ich auf der Autobahn bei Tempo 108 lediglich 20m Abstand gehalten habe (anstatt 45m). Nun ist es so, dass ich im Anhörungsbogen gefragt werde, ob ich die Tat zugebe oder nicht. Ich weiß noch, dass ich an dem Tag 4h Autobahn gefahren bin, gern mal linke Spur und etwas schneller (was bei unbegrenzt an sich auch kein Problem darstellt). Ich habe noch gut in Erinnerung, dass ich an diesem Tag öfter Mal durch Fahrer, die ganz plötzlich von der zweiten Spur auf dritte gewechselt sind, mehr oder weniger überraschend ausgebremst wurde. Und das ist im Grunde genommen auch schon die Frage: Im Anhörungsbogen selbst steht zwar, dass die Beweismittel Video, Foto und Zeugenaussage vorhanden sind, aber nichts ist davon angehangen. Natürlich könnte es sein, dass ich tatsächlich den Abstand nicht korrekt eingehalten habe, aber es kann genauso gut auch sein, dass vor mir jemand rausgeschert ist und ich abrupt bremsen musste und in so einer Situation schlecht den Abstand einhalten kann - wisst ihr was ich meine? Was würdet ihr mir empfehlen bzw. in so einer Situation machen? Wenn es tatsächlich so war, dass ich wegen jemanden der nicht richtig in den Seitenspiegel schauen kann, stark abbremsen musste und dadurch der Abstand kurz nicht gewährleistet wurde, habe ich dann trotzdem Schuld? Ich habe schon mal gegooglet aber unterschiedliche Aussagen gefunden, vielleicht könnt ihr mir helfen!
4 Antworten
...bei Tempo 108 lediglich 20m Abstand gehalten habe (anstatt 45m)
Rechne nochmal nach. Die Hälfte von 108 ist wieviel?
Zu deiner Frage: Du kannst nach dem Beweismaterial fragen, und angeben, dass die Messung zu dem Zeitpunkt erfolgte, in dem dir Jemand in deine Spur gefahren ist.
Du kannst die Angelegenheit aber auch einem Anwalt übertragen. Der kann aber auch nichts Anderes machen, als du erfragen kannst.
Bekannterweise sollte der Abstand mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Das lernt man in jeder Fahrschule.
Die Hälfte von 108 ist nicht 45.
Ah verstehe was du meinst! Wahrscheinlich sind die 45m aus dem Brief der Abstand nach Toleranzabzug.
Wieso wahrscheinlich? Im Brief steht doch, dass dein Abstand 20m betragen hat.
Nein meine der Abstand bei meiner Geschwindigkeit bei dem es mit Toleranzabzug keine Strafe gegeben hat.
Das mag sein. Warum liest du nicht, worauf sich die 45m beziehen? Das steht in dem Brief doch drin.
Bei 108kmh sind 54Meter der vorgeschriebene Sicherheitsabstand . . . .PUNKT
Bei 4zehntel der 54meter Abstand kommst du nur mit Busgeld/Punkte/+Bearbeitungsgebühr davon
Bei weniger als 21,6m Sicherheitsabstand kannst du mindestens ein Monat laufen, Öffis benutzen, usw
Falsch. Es heißt im Bußgeldkatalog "... WENIGER als x/10 des halben Tachowerts". Mit 20m Abstand und 108kmh entspricht das 3,7/10 des halben Tachowerts und somit weniger als 4/10 aber nicht weniger als 3/10. Und dadurch gibt es definitiv kein Fahrverbot, weil das erst bei weniger als 3/10 zustande kommt.
Bei meiner Geschwindigkeit wären das 108kmh / 2 * 0,3 = 16,2 Meter.
Ich glaube, da ist leugnen zwecklos. Wenn die Polizei so etwas behauptet, ist in der Regel eine Videoaufnahme vorhanden, in der der Sachverhalt genau dokumentiert ist. Ein Ausscheren eines anderen wäre den Beamten sicherlich nicht entgangen, und in dem Fall hätten sie nichts unternommen.
Warum fragen sie mich dann ob es zugebe oder nicht? Gibt's denn die Möglichkeit das Video zu sehen?
Na dann hast du ja nochmal Glück gehabt 😉
Genauso wie mir, vor zwölf Jahren, am Kölner Ring, Fr-Nachmittag im Berufsverkebr, bei 106kmh, ich glaube 21,6Meter waren es.
Und seitdem achte ich komischer Weise vielmehr auf meinem Sicherheitsabstand zum Vordermann.
Danke für die schnelle Info! Was genau meinst du mit "rechne nochmal nach", ich steh gerade etwas auf dem Schlauch - ich hab das nur zitiert aus dem Brief. :)