Wie viel Schuld bei Abstandsmessung auf Autobahn?

4 Antworten

...bei Tempo 108 lediglich 20m Abstand gehalten habe (anstatt 45m)

Rechne nochmal nach. Die Hälfte von 108 ist wieviel?

Zu deiner Frage: Du kannst nach dem Beweismaterial fragen, und angeben, dass die Messung zu dem Zeitpunkt erfolgte, in dem dir Jemand in deine Spur gefahren ist.

Du kannst die Angelegenheit aber auch einem Anwalt übertragen. Der kann aber auch nichts Anderes machen, als du erfragen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Frikadellenking 
Fragesteller
 02.06.2021, 20:48

Danke für die schnelle Info! Was genau meinst du mit "rechne nochmal nach", ich steh gerade etwas auf dem Schlauch - ich hab das nur zitiert aus dem Brief. :)

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ronnyarmin  02.06.2021, 20:53
@Frikadellenking

Bekannterweise sollte der Abstand mindestens dem halben Tachowert entsprechen. Das lernt man in jeder Fahrschule.

Die Hälfte von 108 ist nicht 45.

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Frikadellenking 
Fragesteller
 02.06.2021, 20:58
@ronnyarmin

Ah verstehe was du meinst! Wahrscheinlich sind die 45m aus dem Brief der Abstand nach Toleranzabzug.

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Frikadellenking 
Fragesteller
 02.06.2021, 21:04
@ronnyarmin

Nein meine der Abstand bei meiner Geschwindigkeit bei dem es mit Toleranzabzug keine Strafe gegeben hat.

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ronnyarmin  02.06.2021, 21:05
@Frikadellenking

Das mag sein. Warum liest du nicht, worauf sich die 45m beziehen? Das steht in dem Brief doch drin.

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Bei 108kmh sind 54Meter der vorgeschriebene Sicherheitsabstand . . . .PUNKT

Bei 4zehntel der 54meter Abstand kommst du nur mit Busgeld/Punkte/+Bearbeitungsgebühr davon

Bei weniger als 21,6m Sicherheitsabstand kannst du mindestens ein Monat laufen, Öffis benutzen, usw


Frikadellenking 
Fragesteller
 03.06.2021, 00:35

Falsch. Es heißt im Bußgeldkatalog "... WENIGER als x/10 des halben Tachowerts". Mit 20m Abstand und 108kmh entspricht das 3,7/10 des halben Tachowerts und somit weniger als 4/10 aber nicht weniger als 3/10. Und dadurch gibt es definitiv kein Fahrverbot, weil das erst bei weniger als 3/10 zustande kommt.

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Ich glaube, da ist leugnen zwecklos. Wenn die Polizei so etwas behauptet, ist in der Regel eine Videoaufnahme vorhanden, in der der Sachverhalt genau dokumentiert ist. Ein Ausscheren eines anderen wäre den Beamten sicherlich nicht entgangen, und in dem Fall hätten sie nichts unternommen.


Frikadellenking 
Fragesteller
 02.06.2021, 21:05

Warum fragen sie mich dann ob es zugebe oder nicht? Gibt's denn die Möglichkeit das Video zu sehen?

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Na dann hast du ja nochmal Glück gehabt 😉

Genauso wie mir, vor zwölf Jahren, am Kölner Ring, Fr-Nachmittag im Berufsverkebr, bei 106kmh, ich glaube 21,6Meter waren es.

Und seitdem achte ich komischer Weise vielmehr auf meinem Sicherheitsabstand zum Vordermann.