Wie viele Jahre Haft gibt es in Deutschland bei Mord?

4 Antworten

Guten Abend!

Der Mord wird nach § 211 Abs. 1 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die lebenslange Freiheitsstrafe stellt einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit dar. Hierzu gibt es insgesamt drei ,,Stufen" beziehungsweise Arten:

1) Die erste ist eine Zeitstrafe von 15 Jahren. Der Rest der Strafe wird nach § 57a StGB zur Bewährung ausgesetzt.

2) Die zweite Stufe ist die lebenslange Haft. Statistisch beträgt dies eine Freiheitsstrafe von etwa 20 Jahre.

3) Die letzte Stufe ist die schwerwiegendste. Bei zum Beispiel Doppelmorden verhängt der Richter eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies wären 28 Jahre Haft. Nach 20 Jahren wird mit der Erstellung eines kriminologischen Gefährlichkeitsgutachtens begonnen und festgestellt, ob dem Verurteilten eine günstige Prognose gestellt werden kann oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist aber gering, dass der Verurteilte vorzeitig entlassen wird. Er gilt somit als gefährlich für die Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Bei Mord gibt es eine lebenslange Haftstrafe. Bei lebenslanger Haft hat man aber die Möglichkeit nach 15 Jahren auf Bewährung frei zu kommen.

Primär ist eine lebenslange Freiheitsstrafe tatsächlich auch in Deutschland lebenslang. Das man nach 15 Jahren automatisch wieder auf freien Fuß käme, das ist leider ein relativ weit verbreiteter Irrglaube. Nach Verbüßung von 15 Jahren, kann ein zu einer lebenslangen Freiheitssrafe Verurteilter erstmalig bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung zur Bewährung stellen und das Gericht muss dann darüber entscheiden, ob es diesem Antrag stattgibt und den Rest der lebenslangen Freiheitssrafe zur Bewährung aussetzt oder nicht. Wenn der Antrag abgelehnt wird, dann kann er ab diesem Zeitpunkt fortlaufend alle zwei Jahre erneut gestellt werden und das Gericht muss ihn dann erneut überprüfen. Wenn das verurteilende Gericht bereits die sogenannte "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hat, dann bleibt ein Verurteilter in aller Regel mindestens für zwanzig Jahre in Haft. Auch kann die sogenannte anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Diese bedeutet, dass der Verurteilte zwar seine reguläre Haftstrafe bereits verbüßt hat, er anschließend aber dennoch hinter Gittern bleibt, weil er als für die Allgemeinheit gefährlich eingestuft ist. Sicherheitsverwahrte, haben ein paar mehr Rechte als Inhafttierte. Sie haben zum Beispiel einen rechtlichen Anspruch auf mehr Platz und sie dürfen sich innerhalb des geschlossenen Bereiches freier bewegen aber letztendlich, befinden sie sich immer noch hinter Gittern.

Mfg