Wie viel ist eine tarifliche Vergütung nach AVB?
Nun laut Internet beträgt der Stundenlohn unter dem Mindestlohn, ist das so richtig oder bin ich nur etwas zu dämlich, um die richtigen Zahlen zu finden?
(Es geht um eine Stelle als Erzieher)
1 Antwort
Der gesetzliche Mindestlohn wird nicht unterschritten - es gilt ein tariflicher Mindestlohn
Es gilt eine Lohnuntergrenze von 10.22 € pro Stunde - Pflegemindestlohn 11,46 € (West) und 10,58 € (Ost).
Den Tariftabellen liegen 42 WoStd/182,616 MonatsStd. zugrunde.
In der Stufe A2 der Tabelle wird die Lohnuntergrenze rechnerisch tatsächlich unterschritten = 1.861,31 / 182,616 = 10,19 €
Daher wird das Gehalt nach einer entsprechenden Vorschrift im Tarifvertrag auf die 10,22 angepaßt = 1.866,34 €.
Die gleiche Systematik gilt in der Pflege für B1.
Okay danke, also doch so wenig. Dann lohnt es sich nicht, sich dort zu bewerben