Wie viel ist eine tarifliche Vergütung nach AVB?

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Der gesetzliche Mindestlohn wird nicht unterschritten - es gilt ein tariflicher Mindestlohn

Es gilt eine Lohnuntergrenze von 10.22 € pro Stunde - Pflegemindestlohn 11,46 € (West) und 10,58 € (Ost).

Den Tariftabellen liegen 42 WoStd/182,616 MonatsStd. zugrunde.

In der Stufe A2 der Tabelle wird die Lohnuntergrenze rechnerisch tatsächlich unterschritten = 1.861,31 / 182,616 = 10,19 €

Daher wird das Gehalt nach einer entsprechenden Vorschrift im Tarifvertrag auf die 10,22 angepaßt = 1.866,34 €.

Die gleiche Systematik gilt in der Pflege für B1.

BlaBlaBla259 
Fragesteller
 24.07.2021, 18:22

Okay danke, also doch so wenig. Dann lohnt es sich nicht, sich dort zu bewerben

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