Wie Verkaufspreis mit MwSt und PayPal Gebühren kalkulieren?

2 Antworten

PayPal Gebühren gehören zu den Geschäftskosten! Beispiel: Die Vorwärtskalkulation

Ausgangspunkt dafür ist der Preis des Lieferanten:

Bild zum Beitrag

Zu den Bezugskosten gehören zum Beispiel Frachtkosten, Zoll oder Transportversicherung. Es handelt sich dabei um direkt zurechenbare Einzelkosten. Diese gehen mit ihrem Nettowert in die Preiskalkulation ein. Falls der Onlineshop die versandkostenfreie Lieferung anbietet, musst du bei der Preiskalkulation auch die Versandkosten hinzurechnen.

Tipp:

Das Ergebnis dieser Kalkulation ist der Nettoverkaufspreis. Auf der Rechnung gibst du auch die Umsatzsteuer und den Bruttoverkaufspreis an.

 - (Recht, Mathematik, Wirtschaft und Finanzen)

Halbrecht  06.12.2019, 20:11

und wo in deiner tabelle gehören die PP - Kosten hin ? An welche Stelle ? Zu welchem Posten ?

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Juck030 
Fragesteller
 06.12.2019, 21:08

Ich glaub, du hast das Problem nicht verstanden. So wie du das beschreibst, wird das nicht aufgehen. PayPal zieht seine Gebühren nämlich direkt vom Brutto-Listenverkaufspreis ab.

Das Problem ist, dass man nicht einfach die PayPal Gebühren auf Den Brutto-LVKP dazu rechnen kann, weil dadurch automatisch sich der Bezugspunkt der USt ändert, da man diese nicht auf die Einnahmen abzgl. der PayPal Gebühren zahlt, sondern auf den Umsatz (also das, was der Käufer/Kunde am Ende an dich zahlt).

Daher nutze ich nun die im anderen Post beschriebene Formel, um vom Nettoverkaufspreis zum Bruttoverkaufspreis inkl. PayPal Gebühren zu kommen

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heurekaforyou  06.12.2019, 21:21
@Juck030
PayPal zieht seine Gebühren nämlich direkt vom Brutto-Listenverkaufspreis ab.

Was erzählst du denn da?

PayPal zieht nichts ab, sondern berechnet Gebühren!

Das Problem ist, dass man nicht einfach die PayPal Gebühren auf Den Brutto-LVKP dazu rechnen kann, weil dadurch automatisch sich der Bezugspunkt der USt ändert, da man diese nicht auf die Einnahmen abzgl. der PayPal Gebühren zahlt, sondern auf den Umsatz (also das, was der Käufer/Kunde am Ende an dich zahlt).

Bist du sicher, dass du das Prinzip der Preiskalkulation verstanden hast?

Du schreibst:

Mein Verkaufspreis ist 40€, mit MwSt 47,6€.

Vergessen wir mal die PayPal Gebühren.

Kannst du mir erklärten, wie dieser Verkaufspreis zustande gekommen ist?

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Juck030 
Fragesteller
 06.12.2019, 22:23
@heurekaforyou

Wie bitte? Ob du es Berechnung von Gebühren oder einen Abzug von Gebühren nennst, ist doch Jacke wie Hose, was willst du mir damit sagen?

Also von vorne: Der Nettoverkaufspreis ist 40€. Wenn der Käufer normal Bar oder per BÜ bezahlen würde, wäre der Preis mit 47,6€ (ganz einfach die USt drauf gerechnet, sprich x * 1,19 - die Rechnung solltest du kennen?)

Wenn ein Kunde nun per PayPal zahlen will, berechnet PayPal auch noch Gebühren, um mal dein präferiertes Verb zu verwenden. Im genauen sind das 2,49% + 0,35€ vom Betrag, den der Käufer an dich bezahlt

Also, wie würde man die PayPal Gebühren korrekt kalkulieren? Mit der Vorwärskalkulation wird dir das nicht gelingen, probiere es doch einfach selber aus?

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heurekaforyou  06.12.2019, 23:56
@Juck030

Ohne das du dir fundierte Grundkenntnisse aneignest wird das leider nicht funktionieren, was du dir da zusammen rechnest.

Du kommst doch jetzt schon durcheinander

Der Nettoverkaufspreis ist 40€.
Wenn ein Kunde nun per PayPal zahlen will, berechnet PayPal auch noch Gebühren, um mal dein präferiertes Verb zu verwenden. Im genauen sind das 2,49% + 0,35€ vom Betrag, den der Käufer an dich bezahlt

Gut zu wissen:

Die Gebühr beim Zahlungsempfang liegt zunächst bei 2,49 Prozent der empfangenen Summe plus 0,35 Euro pro Transaktion.

Allerdings handelt es sich hierbei um Gebühren für private Verkäufer. Diese Gebühren sind inkl. MwSt.

Gewerbliche Verkäufer haben aber auch die Möglichkeit, sich als Händler bei Paypal anzumelden und dadurch nach einer Prüfung durch Paypal die Händlerkonditionen zu erhalten.

Fazit:

Als Händler hast du ganz andere Zahlen!

Um es jetzt nicht noch komplizierter zu machen, bleiben wir bei den genannten Gebühren.

Deine Rechnung würde also wie Folgt aussehen:

40,- EUR + 19 % MwSt. (7,60 €) = 47,60 EUR

47,60 EUR + 2,49 % (1,14 €) + 0,35 EUR = 49,19 EUR Verkaufspreis

Dein Ergebnis von 49,80 EUR ist für mich nicht nachvollziehbar!

Fazit:

Da PayPal die Gebühren auf die Transaktion berechnet, wären die tatsächlichen Kosten höher, als die von die berechneten - richtig?

Mein Tipp:

Du solltest die Verkaufspreise für ähnliche Artikel aufgrund eines Kalkulationsfaktors bestimmen (Mischkalkulation).

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Juck030 
Fragesteller
 07.12.2019, 01:02
@heurekaforyou

In aller kürze gehe ich auf den zweiten Teil deines Beitrages ein. Machen wir doch mal die Gegenprobe deinem berechnete Verkaufspreis (VK):

Formel: VK * 0,9751 - 0,35 - ( VK / 119 * 19)

Mach für mich:

49,19 * 0,9751 - 0,35 - ( 49,19 / 119 * 19) = 39,76

Ich weiß nicht, woher du die 49,80 EUR nimmst, das habe ich nicht geschrieben. Der von mir errechnete Verkaufspreis ("Bruttoverkaufspreis", indem USt/MwSt und PayPal gebühren enthalten sind) ist gerundet 49,48€

Bin gespannt, wer deiner Meinung nach nun falsch gerechnet hat mit den

Übrigens noch folgendes von betriebsausgaben.de:

Die Gebühren wiederum werden wie normale Bankgebühren behandelt und als Kosten des Zahlungsverkehrs verbucht. Da Kosten des Geldverkehrs nicht der Umsatzsteuer unterliegen, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Entsprechend ist es zu verschmerzen, dass PayPal dafür keine Rechnungen ausstellt.

Als Kleingewerbe würde ich soetwas aber ohnehin nicht zurückerhalten.

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heurekaforyou  07.12.2019, 01:48
@Juck030
Übrigens noch folgendes von betriebsausgaben.de:

Kannst du mir bitte mal den Link nennen?

Als Unternehmer kann man Gebühren immer dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn eine ausschließlich betriebliche Veranlassung vorliegt.

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heurekaforyou  07.12.2019, 02:04
@Juck030
Als Kleingewerbe würde ich soetwas aber ohnehin nicht zurückerhalten.

Was soll dann der ganze Hokuspokus mit der Umsatzsteuer?

Wenn du die Kleingewerberegelung beim Finanzamt beantragt hast und keine Umsatzsteuer abführst kannst du auch keine geltend machen.

Du bist sogar verpflichtet auf den Status Kleingewerberegelung deutlich in deinen Rechnungen hinzuweisen. Da gibt es gesetzliche Bestimmungen, die du dir mal ansehen solltest!

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Juck030 
Fragesteller
 08.12.2019, 18:37
@heurekaforyou

Aha, geh doch bitte auf den Vorwurf ein, dass deine Rechnung - im Gegensatz zu meiner - Humbug ist, da du außer acht lässt, dass der neue Bezugspunkt für die USt der Endverkaufspreis ist, den der Kunde am Ende per PayPal bezahlt, was ich übrigens mehrfach erwähnt habe.

Die USt wird nicht auf den Verkaufspreis abzgl. der PayPal-Gebühr entrichten, sonder das, was der Käufer bezahlt ("Endverkaufspreis"). Ich habe es dir sogar nochmal oben vorgerechnet und gezeigt, dass deine Rechnung mitnichten aufgeht... Gefühlt spreche ich gegen eine Wand.

Zur Behauptung, dass in den PayPal Gebühren USt enthalten seien: Google einfach mal "PayPal Umsatzsteuer Gebühr", dann solltest du ausreichend Fundstellen finden, auch die von betriebsausgaben.de

Dies steht auch in den Nutzungsbedingungen von PayPal unter Punkt "5.7. Steuern", mal ganz nebenbei erwähnt. Also ist auch diese Angabe von dir erwiesenermaßen falsch.

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Juck030 
Fragesteller
 08.12.2019, 18:40
@heurekaforyou
Was soll dann der ganze Hokuspokus mit der Umsatzsteuer?
Wenn du die Kleingewerberegelung beim Finanzamt beantragt hast und keine Umsatzsteuer abführst kannst du auch keine geltend machen.

Wieso befasst du dich mit diesen Belanglosigkeiten? Für meine Frage spielt es absolut keine Rolle, ob ich die USt tatsächlich abführe, oder nicht.

Vielleicht interessiere ich mich einfach nur für die korrekte Kalkluation oder eventuell möchte ich einfach nur direkt mit USt verkaufen, um nicht eine spätere Preiserhöhung durchsetzen zu müssen, da alle meine Kunden Privatkunden sind.

Bitte kehre zur eigentlichen Sache zurück, und erkläre mir, wie deine Rechnung korrekt sein kann (siehe dazu auch meine vorherige Antwort), danke.

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heurekaforyou  10.12.2019, 12:57
@Juck030
Wieso befasst du dich mit diesen Belanglosigkeiten?
eventuell möchte ich einfach nur direkt mit USt verkaufen, um nicht eine spätere Preiserhöhung durchsetzen zu müssen, da alle meine Kunden Privatkunden sind.

Einmal abgesehen davon, dass du das Prinzip Umsatzsteuer nicht begreifst, bedeutet dieser Satz, dass deine Kunden bereits im Vorfeld eine mögliche Preiserhöhung bezahlen müssen.

Ich gebe es auf. Mach mal was du denkst. Mit einer Preiskalkulation unter kaufmännischen Gesichtspunkten hat das was du hier betreibst jedenfalls nichts zu tun!

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Juck030 
Fragesteller
 20.12.2019, 22:20
@heurekaforyou

Hm, wieso flüchtest du vor den harten Fakten? Wieso kannst du dir nicht einfach eingestehen, dass deine Kalkulation absoluter Mist ist, wegen des bereits mehrfach genannten Grundes, den du sagenhaft ignorierst oder tatsächlich nicht versteht oder auch nicht verstehen willst. Nicht du hast Grund zur Aufgabe, sondern ich :D Wie gesagt, Gespräch mit einer Wand und so...

Übrigens hatte ich das auch bereits mit meine Steuerberater abgesprochen, die Steuer wäre auf den PayPal Umsatz (mit (!!!!) Gebühren) zu entrichten. Daher wäre meine Rechnung korrekt. "WÄRE", sprich ich berechne die USt noch garnicht, daher ist auch dieses Scheinargument verfehlt.

Die Frage war rein akademischer Natur, du selbst ernannter Internetspezialist. Man kann sich im Leben auch eingestehen, dass man Fehler gemacht hat. Wiesos weshalb das hier deinerseits der Fall ist, habe ich sicherlich ausreichend ausgeführt.

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worauf fallen denn die Paypal Gebühren an ? Aus den Endpreis inclusive MwSt ?

Dann (40*1.19 ) + (40*1.19)*0.0249 + 0.35 = 49.14

https://www.wolframalpha.com/input/?i=+%2840*1.19+%29+%2B+%2840*1.19%29*0.0249+%2B+0.35+%3D+

Also wären 48.99 noch zu verkraften ? Oder doch lieber 49.49 ?


Juck030 
Fragesteller
 06.12.2019, 17:49

Also ich habe jetzt folgende Formel (die selbe, wie im Ausgangspost) genommen:

a = x * 0.9751 - 0.35 - (x /119 * 19) Erklärung: a ist quasi der Nettoverkaufspreis und x der "Bruttoverkaufspreis" (mit MwSt und PayPal Gebühren)

Und dann über Wolfram nach x aufgelöst, was dann folgende Formel ergibt:

1,22634 * a + 0,429218= x

Das ist schon relativ genau, um die genauste Lösung zu erhalten (Wolfram spuckt nicht alle Dezimalstellen aus), habe ich nochmal über eine andere Seite umstellen lassen und folgende Formel erhalten:

(a + 0.35) / 0.815436134453781 = x

Damit habe ich die genauste Formel und soweit mein Problem gelöst. Danke für den Tip/Hilfe, bin nicht darauf gekommen, einfach meine Formel umstellen zu lassen, selbst hätte ich das mit meinen veralteten Mathekenntnissen nicht mehr geschafft

Der BruttoVK (mit MwSt und Gebühren) wäre dann 49.48272255 - in der Praxis würde ich dann natürlich mit 49,48€ arbeiten (dein Letzter Vorschlag war also korrekt)

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Halbrecht  06.12.2019, 17:51
@Juck030

aha : ! und meine frage ?

worauf fallen denn die Paypal Gebühren an ? Aus den Endpreis inclusive MwSt ?.............und was kommt bei dir jetzt als Preis raus ?

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Juck030 
Fragesteller
 06.12.2019, 20:37
@Halbrecht

PayPal zieht die Gebühren ja vom Preis ab, den der Käufer/Kunde an den Verkäufer zahlt. Man kann die Gebühren nicht einfach auf den Endpreis + MwSt rechnen, weil sich dann ja auch der Bezugspunkt der MwSt verändert, da man die Steuer ja immer vom Umsatz abführen muss. Das führt zu einem falschen Ergebnis, wie im ersten Post beschrieben

Daher habe ich ja die Formel entworfen.

In meinem Fall muss der Käufer also 49,48€ zahlen von diesem werden dann MwSt/USt und PayPal gebühren abgezogen, sodass ich den Nettoverkaufspreis erhalte

[40€ = 49,48 * 0,9751 - 0,35 - (49,48/119 * 19)]

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heurekaforyou  06.12.2019, 21:58
@Juck030
Der BruttoVK (mit MwSt und Gebühren) wäre dann 49.48272255 - in der Praxis würde ich dann natürlich mit 49,48€ arbeiten

Das passt doch hinten und vorne nicht.

Du schreibst in deiner Frage, dass dein Verkaufspreis 40,- EUR inkl. MwSt ist - richtig?

Wie kommst du jetzt auf 49,48 EUR???

Der BruttoVK (mit MwSt und Gebühren)....

Nettopreis + MwSt. = Bruttopreis

Gebühren, Versandkosten, usw. müssen bereits im Nettopreis berücksichtigt werden!

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Juck030 
Fragesteller
 06.12.2019, 22:30
@heurekaforyou

Meine Güte, dann rechne es doch nach, nur so, wie ich gerechnet habe, sind USt und PayPal Gebühren korrekt berechnet für den Fall, dass der Käufer mit PayPal zahlt.

Ich rechne mal für dich, behalte im Hinterkopf, dass mein NettoVK 40€ sind

Der Käufer bezahlt 49,483€ per PayPal. Davon berechnet PayPal insgesamt 1,582€ an Gebühren.

Auf den vom Käufer per PayPal gezahlten Kaufpreis müssen noch USt abgeführt werden, das sind 7,901€.

48,483 - 1,582 - 7,901 = 40€

Meine Rechnung passt also perfekt, anders als von dir behauptet. Wenn du der Meinung bist, das die Rechnung falsch ist, dann schick mir doch die korrekte Rechnung für den von mir beschriebenen Fall.

Nebenbei, ich habe nirgendwo geschrieben, dass 40€ der VKP inkl MwSt ist.

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Juck030 
Fragesteller
 06.12.2019, 22:41
@Juck030

Bei der letzten Rechnung ist ein kleiner Tippfehler, es sind natürlich 49,483 und nicht 48,483, korrigiert wäre die letzte Rechnung wie folgt:

49,483 - 1,582 - 7,901 = 40€

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Halbrecht  06.12.2019, 23:02
@Juck030

gut dass ich das lese : es passiert also zweierlei : auf den Endpreis , den der Käufer zahlt , werden einmal 2.49 % + 0.35 für PP und auf denselben ! Endpreis auch ! 19% Mehrwertsteuer fällig....................... ( so dass ,Randbemerkung, PP sogar noch an der MsSt verdient.)

und der Knackpunkt mit heurekaforyou scheinen die Begriffe Vorwärts - versus Rückwärtskalkulation sein..................Du kalkulierst halt grad rückwärts..........

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Halbrecht  06.12.2019, 23:42
@Juck030

ich will kurz zeigen , dass ichs gelernt habe : Käufer zahlt 49.48. Davon geht zuerst (?) die 19% MwSt ab = 49.48*0.81 = 40.08 ( -7.90 ) , wenn da noch 2.49 % und 0.35 abgehen , ist man aber unter 40 Euro !

Meine ! endgültige Formel lautet : Wenn auf den Endpreis sowohl die PP Gebühren und die MwSt fällig ist , dann lautet die Formel :

X - X*0.19 - X*0.0249 - 0.35 = 40 , was auf 51.40 hinausläuft !

Rechnen wir nach : 19% von 51.40 sind 9.76 MwSt ..........2.49 % von 51.40 sind 1.28 ...........

Endabzug : 9.76 + 1.28 + 0.35 = 11.39 ............... 51.40 - 11.39 = 40.01 ....hurra , jetzt endlich stimmt es ( wenn die Voraussetzungen stimmen )

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heurekaforyou  07.12.2019, 00:05
@Juck030

Du solltest dich daran gewöhnen, das Eurobeträge mit 2 Stellen hinter dem Komma berechnet werden!

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Halbrecht  07.12.2019, 00:07
@heurekaforyou

okay............. 40.01 sind nicht zwei stellen hinter dem Komma ? ............ oder meintest du den FS ?

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Juck030 
Fragesteller
 07.12.2019, 00:37
@Halbrecht

Also sorry, wo hast du bitte gelernt, dass man die MwSt bzw USt mit 0,81 berechnet? Die USt wird immer auf den Nettoverkaufspreis hinzugefügt, indem man mit 1,19 multipliziert.

Wenn man die MwSt/USt dann wieder abziehen will, rechnet man demgemäß x / 119 * 100 bzw. x / 119 * 19, jenachdem, was man nun haben möchte. Man rechnet NICHT die Steuer raus, indem man mit 0,81 multipliziert! Das ist ein typischer Laienfehler, das weiß selbst ich, und außer meinem Abi mit Wirtschafsbezug habe ich keine weiteren fachlichen Kenntnisse/Erfahrungen.

Dein "Hurra" am Ende ist also verfrüht, denn wegen des Fehlers ist deine gesamte Rechnung falsch.

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Juck030 
Fragesteller
 07.12.2019, 00:42
@Halbrecht

Hier stand mist, ich habe die Namen durcheinander gebracht

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heurekaforyou  07.12.2019, 01:25
@Halbrecht

Hallo Halbrecht,

eigentlich ist alles gar nicht so kompliziert, wenn man ein etwas Grundwissen berücksichtigt.

Die Gebühr beim Zahlungsempfang liegt zunächst bei 2,49 Prozent der empfangenen Summe plus 0,35 Euro pro Transaktion. Die Verkäufer haben aber auch die Möglichkeit, sich als Händler bei Paypal anzumelden und dadurch nach einer Prüfung durch Paypal die Händlerkonditionen zu erhalten.

Fazit:

Da es sich hier um gewerbliche Angebot handelt kämen son einmal ganz andere Gebühren in Frage.

Die hier verwendeten Gebühren sind inkl. MwSt.

Ich versuche einmal einfach zu erklären, um was es geht.

Die übliche Wertschöpfungskette sieht in der Regel wie Folgt aus:

Hersteller - Großhandel - Einzelhandel - Verbraucher

Durch den jeweiligen Weiterverkauf fällt eine Umsatzsteuer von 19%, bzw. 7 % (Bücher, Lebensmittel) an.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist also ein durchlaufender Posten.

Im folgenden Beispiel geht es darum, dass von der Herstellung bis zum Verbraucher jedes Mal 10 % aufgeschlagen werden.

Hersteller verkauft an Großhändler:

100,- EUR zzgl. 19 % MwSt = 119,- EUR Verkaufspreis.

Großhändel verkauft an Einzelhandel:

Einkauf: 119,- EUR zzgl. 10 % Aufschlag = 130,90 EUR

zzgl. 19 % MwST. = 155,77 EUR Verkaufspreis.

Einzelhandel verkauft an Endverbraucher:

Einkauf: 155,77 EUR zzgl. 10 % Aufschlag = 171,39 EUR

zzg. 19 % MwSt. = 203,90 EUR Verkaufspreis

Wichtig zu wissen:

  • Umsätze müssen beim Finanzamt versteuert werden!
  • Gezahlte Umsatzsteuer wird durch das Finanzamt erstattet!

Das bedeutet für den Einzelhändler:

Umsatzsteuer = 38,74 EUR (19 % von 203.90 EUR Verkaufspreis)

Erstattung der Umsatzsteuer = 29,60 EUR (19 % von 155,77 EUR Einkauf)

Fazit:

Die Umsatzsteuer wird durch gereicht. Der Endverbraucher zahlt letztendlich die Umsatzsteuer komplett, kann sie selbst aber nicht mehr geltend machen.

Beispiel-PayPal Gebühren:

Bei einem Nettowert von 40,- EUR zzgl. 19 % MwSt. ergibt sich ein Bruttowert von 47,60 EUR als Berechnungsgrundlage der PayPal Gebühren von 1,54 EUR.

Damit der Unternehmer jedoch die enthaltene MwSt. von 0,29 EUR vom Finanzamt erstattet bekommt, muss diese herausgerechnet werden.

Also wird wie Folgt gerechnet:

  • Ware 40,- EUR / zzgl. MwSt. = 7,60 EUR
  • Gebühren 1,25 EUR / zzgl. MwSt. 0,29 EUR

Gesamt/Netto = 41,25 EUR / zzgl. MwSt. 7,89 EUR = 49,14 EUR

Fazit:

  • 49,14 EUR müssen versteuert werden.
  • 7,89 EUR gezahlte Umsatzsteuer wird erstattet.

Den Differenzbetrag muss der Verkäufer als Umsatz-Vorsteuer an das Finanzamt abführen.

Ausgenommen von dieser Bestimmung sind lediglich Umsätze, die gem. Kleinunternehmerregelung erwirtschaftet wurden.

Hier gilt dann jedoch, dass auch keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden kann.

Ein weiterer Denkfehler besteht darin, dass die PayPal-Gebühren aufgrund des Kaufpreises berechnet werden.

Da sich dieser auf diese Weise erhöht, fallen natürlich auch höhere Gebühren an.

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