Du muss den Rücktritt nicht akzeptieren. Als Verkäufer hast du das Recht, deine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Nennt man auch Recht zur zweiten Andienung. Konkret bedeutet das, dass der Käufer dir eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss.

Wie auch immer, das ist der theoretische Teil. Sicherlich könntest du das ohnehin nicht.

Zu den Versendungskosten: War abgemacht, dass er diese bezahlt? Falls nicht, kannst du ihm diese nicht einfach in Rechnung stellen.

Bezüglich des zu wenig gezahlten Kaufpreises: spielt nun keine Rolle mehr, da du nach einem Rücktritt verpflichtet bist, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Du hättest wohl einen Anspruch auf Zahlung des übrigen Kaufpreises, aber du kannst nicht etwas verlangen, was du im nächsten Schritt ohnehin zurückzahlen müsstest (wegen des Rücktritts des Käufers musst du das nun ja).

Wegen der PayPal-Gebühren: Die werden automatisch von PayPal erstattet, wenn du die entsprechende Transaktion auswählst und auf "Rückerstattung" klickst. Wenn du den Betrag manuell zurückzahlst, funktioniert das aber nicht.

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