Wie stell ich klar das eine hetzrede nur satire ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt nur eine satirische Gestaltung eines Textes. D.h. ein Text, z. B. eine besondere Erzählung lebt von inhaltlichen Übertreibungen, z. B. vom Außergewöhnlichen, von für fast jedermann Unrealem, von Seltsamkeiten aller Art, von der Frage: "Das darf doch nicht wahr sein!?"

BEISPIEL zur Analyse:

Wenn der Herr Pfarrer aus unserem beschaulichen Dorf einst zum Freitagsstammtisch der Ehrenmänner ins schäbige Wirtshaus "Zum Teufelchen" marschierte, hörte man nicht nur seinen groben Pferdehuf, nein, man sah diesen sogar, wenn er dort am alten Holztisch gekrümmt hockte und daher seine Kutte ein wenig hochgezogen war. Auch ich bin damals - wie alle Jungen vor der Firmung -einmal unter den wuchtigen Tisch gekrochen, um diese Wahrheit zu entdecken: "Oh, Hochwürden! Da liegt ein Bierfilz unter dem Stammtisch! Der gehört bestimmt dem Bürgermeister", sprach ich und hob den heimlich ausgepackten in die Höhe. Ja, dieser ebenbürtigen Dorfautorität fehlte nur die steckdosenförmige Nase, nach ein paar Maß Bier grunzte er eh schon durch die verrauchte Gaststube. Und wenn er spät wie jede Woche die obszönsten Witze des Dorfes erzählte, belohnte ihn sein heiliger Freundeskreis wie gewöhnlich mit den fast gesungenen Worten: "Du bist und bleibst die größte Sau in unsrem Dorf!" Und das kann ich beschwören, das sich dies stets so ereignet hat. Bei den beiden Hörnern unseres lieben Herrn Pfarrer!

hetze ist keine Satire. also nein.

Batzbox 
Fragesteller
 14.06.2023, 13:22

Wenn übertrieben wird mit eindeutigen Unwahrheiten. Wiegt 500 Kilo und ist immer noch gierige als die kirche

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AryaSaphyra  14.06.2023, 13:25
@Batzbox

Medienethische Grenzen satirischer Medienbeiträge

Kein Thema – keine Person – ist aus berufsethischer Sicht a priori von der journalistischen Bearbeitung – auch in der Form von Satire – ausgenommen. Das Recht auf freie Meinungsäusserung steht im Zentrum der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“. Es ist Aufgabe aller Medienschaffenden, für das Recht auf freie Meinungsäusserung einzutreten. Der grundsätzlichen Freiheit der Satire sind berufsethische Grenzen gesetzt, soweit andere durch satirische Beiträge betroffene Interessen im Einzelfall schwerer wiegen. So müssen Journalistinnen und Journalisten die Privatsphäre des Einzelnen respektieren, wenn nicht das öffentliche Interesse das Gegenteil verlangt.

Religiöse Symbole dürfen in der Satire verwendet werden, sofern sie nicht verunglimpft und lächerlich gemacht werden. Dieselbe Zurückhaltung ist zu fordern, wenn es um die hinter den religiösen Symbolen stehende Überzeugung, um körperliche Gebrechen und oder um das Sterben geht.

Aus der berufsethischen Wahrheitspflicht ist abzuleiten, dass Satire in den Medien für das Publikum als solche erkennbar sein muss. Dies schliesst Übertreibungen und Verfremdungen nicht aus, jedoch müssen die Fakten stimmen, von denen die Satire ausgeht. Lügen bleiben Lügen, ebenso wie Ehrverletzungen, auch wenn sie als „Satire“ deklariert werden.

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