Wie sieht die Sache rechtlich aus, im Kaufvertrag steht mein Name?

12 Antworten

Ich habe schon Einrichtungsgegenstände gekauft umsons und alles umsonst, weil sie mich psychisch so fertig machte und verdrehte im Kopf

Wenn Dich das psychisch fertig macht,

  • vergesse Dein (finanzielles) Engagement in dieser Beziehung
  • lass sie ziehen oder ziehe selbst
  • schließe mit ihr ab

Wenn sie Dir nicht gut tat, würde ich mir keine Gedanken mehr über weitere Streitfelder, die nur zum Kampf, Ärgernis, Belastung führen, machen.

Du kannst die Überlassung und Schenkung rückgängig machen , setze ihr schriftlich eine Frist zur Übergabe

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkungwiderrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.

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Schenkung rückgängig machen - Widerruf Schenkungsvertrag
 - (Beziehung, Stress, Kaufvertrag)

Sie kann aber glaubhaft machen, dass sie das Geld zurück gezahlt hat. Denn da sind die beiden Überweisungen. Bei der Summe wird das über Anwälte laufen, das wird ne teure Angelegenheit mit sehr ungewissem Ausgang.

Mal ganz davon abgesehen, dass es moralisch daneben ist. Und möglicherweise strafbar.

Ich fürchte, du wirst jetzt dieselbe Lektion lernen müssen, die ich auch lernen musste. Aufmerksames, fürsorgliches Verhalten "erkauft" einem nicht, dass man gut behandelt wird. Es liegt an uns selbst, zu entscheiden, in wen wir Zeit, Gefühle und Geld investieren. Und es sind Geschenke, ohne Anspruch auf Gegenleistung oder Rückforderung.

Und da ist mir etwas eingefallen, wie ich sie echt in die Pfanne hauen könnte. Rein theoretisch. Ihr aktuelles Telefon habe ich auf meinem Namen per Kaufvertrag gekauft von privat (neu). Ich habe von ihr 2 mal 500€ etwas später überwiesen bekommen aber ohne Beschreibung, also könnte auch alles mögliche sein.

Lass es gut sein.

Du kannst nicht beweisen, dass du ihr das Handy nicht geschenkt hast und es ist nachvollziehbar, dass die Zahlungen für das Handy sind, wenn sie sonst nichts überwiesen hat. Am Ende könnt ihr beide nichts nachweisen und WENN, dann würde sie auch nicht in die Pfanne gehauen werden, sondern müsste halt eben ein bisschen Geld zahlen, auf das du de facto keinen rechtlichen Anspruch mehr hast.

Ich weiß nicht wie eure finanziellen Verhältnisse sind, aber 1000 € wären für mich zwar ärgerlich, aber weit entfernt von 'in die Pfanne hauen'. Da war ich gestern emotional bewegter, als eine Serienfigur gestorben ist, deren Schauspielerin ich wirklich mochte.

Was kannst du machen: Sortiere dein Leben, lass von diesem unnötigen Hass ab, der dich nirgendwo hinbringen wird und damit hat sich die Sache dann.

Und da ist mir etwas eingefallen, wie ich sie echt in die Pfanne hauen könnte. Rein theoretisch. Ihr aktuelles Telefon habe ich auf meinem Namen per Kaufvertrag gekauft von privat (neu). Ich habe von ihr 2 mal 500€ etwas später überwiesen bekommen aber ohne Beschreibung, also könnte auch alles mögliche sein.

Nein, vergiss es. Richter schmeißen Dich für so einen Versuch aus dem Saal.

Wenn Du Dein Zuckerbaby fett beschenkst, bist Du selbst Schuld. Das ist Lehrgeld. Hör auf, ihr Geld nach zu werfen.

Sortiere jetzt erst mal Dein Leben neu und finde eine neue Freundin.